Drucksache 17 / 13 445 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Carola Bluhm (LINKE) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2014) und Antwort Warum ist der Bebauungsplan zum Petriplatz nicht festgesetzt worden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum hat der Senat den Bebauungsplan I- 218 zur Beschlussfassung geführt, ihn dann aber nach dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 9. Juni 2011 nicht festgesetzt? Welche Gründe gibt es für die Abweichung vom üblichen Verfahren? Antwort zu 1: Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zeichnete sich ab, dass Änderungen beispielsweise zur Berücksichtigung des Lehr- und Bethauses notwendig wurden, die eine erneute öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanentwurfs erforderten, so dass eine Festset- zung nicht sinnvoll erschien. Frage 2: Welche Bauvorhaben sind innerhalb des be- schlossenen, aber nicht festgesetzten Bebauungsplans genehmigungsfähig, welche nicht? Antwort zu 2: Liegen für ein Bauvorhaben innerhalb eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch – Planreife – vor, ist dieses grundsätzlich genehmigungsfähig . Nicht genehmigungsfähig sind im Bebauungsplan nicht vorgesehene Projekte, wie das Lehr- und Bethaus. Frage 3: Wie wird das weitere Verfahren zur Festset- zung des B-Plans gestaltet (Öffentlichkeitsbeteiligung, Zeitplan, ggf. weitere Beteiligungsformen)? Antwort zu 3: Aufgrund der geplanten Änderungen des Bebauungsplanes ist eine erneute Behördenbeteili- gung sowie eine erneute öffentliche Auslegung des Plan- entwurfs erforderlich. Während der Auslegungsfrist be- steht die Möglichkeit, Stellungnahmen sowohl am Ausle- gungsort als auch per Internet abzugeben. Die vorgenann- ten Verfahrensschritte sind für Herbst 2014 terminiert. Derzeit geht der Senat von einer Zustimmung des Abge- ordnetenhauses Anfang 2015 aus. Weitere Beteiligungs- möglichkeiten wurden bisher nicht in Erwägung gezogen. Frage 4: Welche konkreten Änderungen des B-Planes I-218 erfordert der Bau des Archäologischen Besucher- zentrums und warum ist das bereits 2010 geplante Projekt nicht in den B-Plan-Entwurf aufgenommen worden? Antwort zu 4: Das Baufeld für das archäologische Be- sucherzentrum ist bereits in dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Bebauungsplanentwurf enthalten. Entspre- chende Ausführungen sind der Begründung unter Punkt II.1 zu entnehmen. Derzeit befindet sich die Vorpla- nungsunterlage für das archäologische Besucherzentrum im Abstimmungsprozess. Erst nach Vorlage dieser Pla- nungsunterlage sind Aussagen zu gegebenenfalls erfor- derlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs im Bereich des Baufeldes MK 3.3 möglich. Frage 5: Trifft es zu, dass an der Kleinen Gertrauden- straße neben dem Archäologischen Besucherzentrum ein zweites Gebäude, ein Wohn- und Geschäftshaus, geplant ist, während im beschlossenen B-Plan lediglich ein Ge- bäudekörper vorgesehen ist, und wenn ja, liegt für dieses Gebäude bereits eine Bauvoranfrage oder eine Genehmi- gung vor? Antwort zu 5: Der Bebauungsplanentwurf sah bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung westlich des archäo- logischen Besucherzentrums ein weiteres Baufeld (MK 3.1, 3.2) vor, das durch den Liegenschaftsfonds veräußert werden soll. Eine Bauvoranfrage bzw. Baugenehmigung liegt dem Senat nicht vor. Frage 6: Inwiefern ist die Anpassung des B-Planes I- 218 im Bereich Archäologisches Besucherzentrum auf das in Erwägung gezogene Bauvorhaben Bet- und Lehr- haus Berlin zurückzuführen? Antwort zu 6: Eine Anpassung des Bebauungsplan- entwurfs für das archäologische Besucherzentrum ist nicht erforderlich, allerdings muss eine Änderung für das geplante Bauvorhaben für ein Lehr- und Bethaus erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 445 2 Frage 7: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Baubegeh- ren Bet- und Lehrhaus Berlin an den Senat herangetragen Antwort zu 7: Erste Gespräche zwischen dem Senat und der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri St. Marien hinsichtlich der Wiederaufnahme einer religiösen Nutzung auf dem historischen Kirchengrundstück fanden im Jahr 2010 statt. Frage 8: Warum hält es der Senat für sinnvoll, dass auf der im Bebauungsplan 1-218 als Stadtplatz vorgese- henen Fläche ein Gebäude errichtet werden kann? Antwort zu 8: Aus Sicht des Senats handelt es sich bei dem geplanten interreligiösen Lehr- und Bethaus, in dem – für jeden frei zugänglich – Juden, Muslime und Christen ihre Gottesdienste feiern und gemeinsam mit der Stadtge- sellschaft den Diskurs suchen können, um ein internatio- nal herausragendes, zukunftweisendes und für Berlin einzigartiges Projekt, das am historischen Ort im Bereich der Grundmauern der Petrikirche von 1849 errichtet wer- den soll. Frage 9: Warum hat der Senat zu diesem Vorhaben keine Anpassung des B-Planes 218 vorbereitet und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor im Jahr 2012 der Architekturwettbewerb Bet- und Lehr- haus Berlin veranstaltet worden ist, bei dem das Land im Preisgericht durch den Kulturstaatssekretär und die Se- natsbaudirektorin und als Sachverständiger durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ver- treten war? Antwort zu 9: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes waren die Überlegungen seitens der Evangelischen Kirchgemeinde St. Petri St. Marien bezüg- lich einer möglichen Bebauung des ehemaligen Kirchen- grundstücks noch nicht so weit konkretisiert, dass dazu bereits planungsrechtliche Festlegungen erfolgen konnten. Das Abgeordnetenhaus wurde aber zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über noch nicht konkretisierte Ideen für einen Sakralbau unterrichtet. Frage 10: Plant der Senat, einen Wettbewerb Pet- riplatz durchzuführen, der die Gestaltung des Stadtplatzes zum Inhalt hat, wie er in Ausmaß und Zweckbestimmung im B-Plan festgesetzt ist, oder geht es lediglich um die Gestaltung der Restfläche, die nach Errichtung des Ar- chäologischen Besucherzentrums, des Bet- und Lehrhau- ses und eines Geschäftshauses Gertrauden-/Ecke Breite Straße übrig bleibt? Antwort zu 10: Angesichts des geplanten Bauvorha- bens für ein Lehr- und Bethaus und der damit einherge- henden Verkleinerung der Platzfläche, wird die ursprüng- liche Absicht des Senats für die Gestaltung des Freiraums ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen nicht weiterver- folgt. Allerdings wurde im Rahmen des Wettbewerbs für das archäologische Besucherzentrum gleichzeitg auch ein Konzept für die Freiraumgestaltung der verbleibenden Platzfläche vorgelegt, die als archäologisches Fenster bzw. archäologische Promenade gestaltet werden soll. Berlin, den 02. April 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)