Drucksache 17 / 13 446 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Carola Bluhm (LINKE) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2014) und Antwort Stand der Planungen in der historischen Mitte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung von 2003 und die öffentliche Auslegung von 2009 zum B-Plan 1-14 Littenstraße, Waisenstraße, Parochial- straße, Molkenmarkt wiederholt und besteht die Absicht, ihn zu teilen? Antwort zu 1: Nach Umstellung des Bebauungsplan- verfahrens 1-14 auf die im September 2013 novellierte Baunutzungsverordnung (BauNVO) und erforderlicher Aktualisierung der Fachgutachten sollen für den B-Plan 1-14 sowohl eine erneute öffentliche Auslegung als auch eine erneute Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Es besteht derzeit keine Notwendigkeit und keine Ab- sicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-14 zu teilen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand zum Planfeststel- lungsverfahren Straßenbahn vom Alexanderplatz zum Kulturforum durch die Leipziger Straße und wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens und der Fertigstellung der Trasse zu rechnen? Antwort zu 2: Für die Verlängerung der Straßenbahn vom Alexanderplatz durch die Leipziger Straße werden derzeit die Planunterlagen aktualisiert. Verbindliche Ter- mine, wie z.B. für die Einleitung des Planfeststellungsver- fahrens, können erst genannt werden, wenn alle planeri- schen Randbedingungen geklärt sind. Frage 3: Welche Straßenquerschnitte werden für die Grunerstraße, die Spandauer Straße und den Müh- lendamm projektiert und wie soll die Straßenbahn im Straßenquerschnitt untergebracht werden (eigene Trasse, eigenes Gleisbett, Gestaltung des Gleisbettes, Trassenfüh- rung gemeinsam mit dem motorisierten Individualver- kehr)? Antwort zu 3: Für die Grunerstraße zwischen Span- dauer Straße und Littenstraße ist nach derzeitigem, noch unverbindlichen Planungsstand ein Straßenquerschnitt mit je 9 m breiten Richtungsfahrbahnen (je 3 Fahrspuren), der durch einen 3 m breiten Mittelstreifen getrennt ist sowie Seitenbereichen mit Bäumen, Radwegen und Gehwegen (teilweise unter Arkaden) geplant. Eine Straßenbahntrasse ist in diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Im Mühlendamm/Molkenmarkt zwischen Mühlen- dammbrücke und Grunerstraße sind 2 x 3 Fahrstreifen sowie Radwege und Gehwege (auf der Westseite auch ein Grünstreifen mit Bäumen) vorgesehen. Der dort geplante 9,0 bis 12,0 m breite Mittelstreifen ist ausreichend, um eine Straßenbahntrasse im besonderen Bahnkörper unter- zubringen. Dabei soll ein möglichst hoher Anteil an „Grüngleis“ verwendet werden. In der Spandauer Straße zwischen Grunerstraße und Rathausstraße ist vorgesehen, mit dem Einbau einer Stra- ßenbahntrasse ebenfalls einen 9,0 bis 12,0 m breiten Mit- telstreifen mit einem besonderen Bahnkörper (Grüngleis) und daneben zwei Fahrspuren pro Richtung sowie Rad- wege und Gehwege anzulegen. Frage 4: Hält der Senat weiterhin 2x3 Fahrstreifen im Straßenzug Grunerstr., Molkenmarkt, Mühlendamm und Leipziger Str. für erforderlich, wobei der 3. Fahrstreifen nur temporär für den fließenden Verkehr genutzt wird, wie in Drs. 16/13880 erläutert? Antwort zu 4: Ja. Frage 5: Warum und in welchem Zeitraum wird für den Bau der U5 im Verlauf der Bauphasen eine größere Bau-stellenfläche in der Rathausstraße bis zur Gontardstraße benötigt und wie soll die Rathausstraße anschließend neu gestaltet werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 446 2 Antwort zu 5: Für den Bau des U5-Lückenschlusses wird keine größere Baustelleneinrichtungsfläche (BE) als im Planfeststellungsverfahren festgesetzt benötigt. Die Baustelleneinrichtungsfläche in der Rathausstraße reicht nicht bis zur Gontardstraße, sondern von knapp östlich der Jüdenstraße bis etwas westlich der Spandauer Straße. Die Gestaltung der Rathausstraße wird frühestens nach Abschluss des geplanten Wettbewerbs entschieden (ab 2016). Frage 6: Besteht über die Umgestaltung des Umfeldes der Marienkirche Einvernehmen zwischen Senat, Bezirk und Anliegern und wird diese wie geplant bis Sommer 2015 abgeschlossen sein? Frage 7: Inwieweit sind Vorschläge der Kirchenge- meinde und mögliche andere Anregungen bei der Planung berücksichtigt worden? Frage 8: Wie wurden die Planungen des Senats mit den Vorschlägen der Kirchengemeinde oder mit anderen Anregungen abgewogen? Antwort zu 6, 7 und 8: Die durch den Bauherrn, das Bezirksamt Mitte von Berlin, beauftragte Planung zur Neugestaltung des Umfeldes der Marienkirche erfolgte in enger Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Marien St. Petri und mit der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Die Vorschläge und Wünsche der Kir- chengemeinde flossen in die in Varianten erstellte Pla- nung ein. Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschloss die Umsetzung der Planungsvariante, die die Gestaltung des Freiraums am Fernsehturm respektiert. Der Bauherr ist im ständigen Kontakt mit der Kirchenge- meinde, um die von der Marienkirche ausgehenden An- forderungen in die Planung einzuarbeiten. Die Umsetzung des Bauvorhabens hat entsprechend der Zeitplanung begonnen, die Fertigstellung ist im Jahr 2016 geplant. Frage 9: Wie beabsichtigt der Senat sicherzustellen, dass die dann bereits fertige Umfeldgestaltung der Mari- enkirche mit der schrittweisen Umgestaltung der großen grüngeprägten Freifläche unter dem Fernsehturm in Ein- klang gebracht wird? Antwort zu 9: Wenn ein städtebaulicher Wettbewerb für die Freiflächen um den Fernsehturm zu einer anderen Planung als der jetzt in einem Teilbereich in der Umset- zung befindlichen führt, wird die Gestaltung auch in die- sem Bereich zu überdenken sein. Die erfahrungsgemäß schwer kalkulierbare große Zeitspanne zwischen der Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben bis zur Umsetzung der daraus resultierenden Baumaßnahmen rechtfertigt die dringend erforderliche Qualifizierung des Umfeldes der Marienkirche zum jetzigen Zeitpunkt. Frage 10: Wie weit sind die Planungen zur (Wie- der)Errichtung des Lutherdenkmals und des Denkmals für Moses Mendelssohn? Antwort zu 10: Die Zurückführung des Lutherdenk- mals an seinen historischen Standort wird von der Evan- gelischen Kirche für das Jahr 2017 geplant. Für das Denkmal für Moses Mendelssohn liegt eine Planung vor, auf deren Grundlage zurzeit eine Baupla- nungsunterlage erarbeitet wird. Der Bau des Denkmals ist noch in diesem Jahr geplant. Frage 11: Welche Planungen bestehen für das Areal Rochstraße/Stadtbahn, für welches erst in den Jahren 2020-25 ein Dialogprozess vorgesehen ist? Antwort zu 11: Es existieren erste Überlegungen für die öffentlichen Räume; sie müssen durch den Bezirk qualifiziert werden. Berlin, den 28. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)