Drucksache 17 / 13 453 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort Zufriedenheit der Berliner Studierenden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat Zahlen bzw. Statistiken bekannt, die die Zufriedenheit der Berliner Studierenden mit ihren Studienprogrammen vor allem im Bereich des Praxisbe- zugs widerspiegeln? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine Zahlen bzw. Statistiken zur Zufriedenheit der Studierenden an Berliner Hochschulen mit dem Praxisbezug ihrer Studienprogramme vor. Im Rahmen des Kooperationsprojektes Absolventen- studien (KOAB) der Universität Kassel, an dem neun Berliner Hochschulen teilnehmen, werden unter anderem praxis- und berufsfeldbezogene Items abgefragt. Aktuelle Ergebnisse Berliner Hochschulen liegen hier jedoch nicht vor. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissen- schaftsforschung (DZHW GmbH) und die AG Hoch- schulforschung der Universität Konstanz evaluieren bun- desweit die Studienbedingungen aus Sicht der Studieren- den (unter Berücksichtigung des Praxisbezuges) und veröffentlichen jährlich die Ergebnisse im Rahmen des HIS-Studien-qualitätsmonitors (HIS – Hochschul-Informations -System GmbH). Die hochschulbezogenen Er- gebnisse werden den Mitgliedern (Hochschulen) zur Ver- fügung gestellt. Darüber hinaus erheben einige Berliner Hochschulen eigene Statistiken zur Lernsituation und Zufriedenheit ihrer Studierenden im Rahmen des internen Qualitätsma- nagements. 2. Im Falle einer Bejahung, wie sehen diese Statisti- ken aus und welche Schlüsse zieht die Senatsverwaltung daraus für die praxisorientierte Weiterentwicklung der Berliner Studiengänge? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine Zahlen bzw. Statistiken vor, die die Zufriedenheit der Studierenden an Berliner Hoch- schulen mit dem Praxisbezug ihrer Studienprogramme abbilden. Laut Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) gehört je- doch die „Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten“ zu den wichtigsten Aufgaben der Hochschulen in Berlin (§ 4 Abs. 1); § 22 Abs. 2 BerlHG verlangt zudem, dass die Hochschulen „Studiengänge und Prüfungen so zu organisieren und einzurichten“ haben, dass insbesondere „eine dem jeweiligen Studiengang entsprechende Verbindung von Wissenschaft und Praxis besteht“. Insbesondere im Zuge des Akkreditierungsverfahrens werden neu einzurichtende Studienangebote durch die beauftragten Agenturen unter anderem mit Blick auf die Erfüllung der im BerlHG genannten Anforderungen ge- prüft. Die Einrichtung der Studiengänge selbst bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Senat geht davon aus, dass mit diesem Verfahren ein angemessener Praxisbezug der Studiengänge an Berli- ner Hochschulen sichergestellt werden kann – nicht zuletzt , da die Zufriedenheit der Studierenden im Interesse der Hochschulen selbst liegt und die Praxisorientierung in vielen Fächern ein entscheidender Attraktivitätsfaktor ist. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Apr. 2014)