Drucksache 17 / 13 454 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort „Professor Prekär“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Situation der Lehrbe- auftragten an Berliner Universitäten und Hochschulen, die nicht den Status eines Beschäftigten der jeweiligen Insti- tutionen, sondern den eines Selbständigen haben? Zu 1.: Da es sich bei der Gruppe der Lehrbeauftragten an Berliner Hochschulen um einen sehr heterogenen Per- sonenkreis handelt, ist eine pauschale Bewertung „der Situation der Lehrbeauftragten“ an Berliner Hochschulen aus Sicht des Senates nicht sinnvoll möglich. Inwieweit Lehrbeauftragte beispielsweise außerhalb der Hochschule einer anderweitigen Beschäftigung nach- gehen bzw. in welchen Lebenssituationen sie sich befin- den, wird durch die Hochschulen nicht erfasst. Ob es sich bei ihnen möglicherweise um Expertinnen und Experten aus der beruflichen Praxis oder um Promotionsstipendia- tinnen und Promotionsstipendiaten handelt, die über Lehraufträge die für eine akademische Karriere dringend benötigten Lehrerfahrungen sammeln, ist ebenfalls unklar – erfahrungsgemäß dürften jedoch beide Gruppen einen größeren Anteil der Lehrbeauftragten ausmachen. 2. Wie positioniert sich der Senat zu den daraus resul- tierenden Existenzängsten dieser Lehrbeauftragten? Zu 2.: Der Senat teilt keineswegs die Auffassung, dass selbständig Berufstätige im Allgemeinen und Lehrbeauf- tragte an Berliner Hochschulen im Speziellen grundsätz- lich unter Existenzängsten zu leiden hätten. Es ist davon auszugehen, dass Lehraufträge an Hoch- schulen aus unterschiedlichen Motiven und in den aller- meisten Fällen in Ausübung einer Nebentätigkeit erfüllt werden, wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass die daraus erzielten Einkünfte in einigen Fällen einen bedeutsamen Bestandteil des Gesamteinkommens der betreffenden Personen ausmachen. Um eine angemessene Entlohnung der geleisteten Ar- beit zu gewährleisten, hat die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 2007 entspre- chend der Regelung in § 120 Abs. 5 des Berliner Hoch- schulgesetzes „Ausführungsvorschriften über die Vergütung von Lehraufträgen“ erlassen, die eine Mindestvergütung i.H.v. 21,40 € je Lehrveranstaltungsstunde und weitere Vergütungen, beispielsweise für die Mitwirkung an Prüfungen, i.H.v. 15,30 € festlegen. An allen Berliner Hochschulen finden Richtlinien für die Vergütung von Lehrbeauftragten Anwendung, die unter gewissen Vo- raussetzungen auch eine höhere Entlohnung vorsehen. 3. Welche personellen Entwicklungsmöglichkeiten stehen den Lehrbeauftragten zur Verfügung? Zu 3.: Über die personellen Entwicklungsmöglichkei- ten der Lehrbeauftragten an Berliner Hochschulen kann seitens des Senats keine Aussage getroffen werden. 4. Wie steht der Senat zur Begrenzung der Lehrauf- träge auf maximal vier Semester, die im Entwurf des neuen Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschrieben sind? Zu 4.: Der genannte Gesetzentwurf der Brandenburgi- schen Landesregierung zur Neuregelung des Hochschul- rechts des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) befindet sich zurzeit in der Abstimmung und wird daher seitens des Berliner Senates nicht kommentiert. Der Senat wird die weiteren Entwick- lungen in dieser Frage jedoch mit aufmerksamem Interes- se verfolgen. Berlin, den 31. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Apr. 2014)