Drucksache 17 / 13 456 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort „Berufseinstieg Sozialberufe" Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind der Wissenschaftssenatorin Fälle bekannt, in denen die staatliche Anerkennung von Bachelorzeugnis- sen für Sozialberufe zu einer Verzögerung des Berufsein- stiegs geführt haben? 2. Wenn 1. ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Zu 1. und 2.: Dem Senat sind keine Fälle bekannt, in denen die staatliche Anerkennung von Bachelorzeugnis- sen für Sozialberufe zu einer Verzögerung des Berufsein- stiegs geführt hat. Im Gegenteil, da es sich um reglemen- tierte Berufe handelt, ermöglicht die staatliche Anerken- nung erst den Zugang zum Beruf. Staatliche Anerkennungen werden gemäß dem Sozial- berufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG auf Antrag ausge- stellt. In § 1 Soz-BAG ist geregelt, wer mit welcher Aus- bildung eine staatliche Anerkennung erhält. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 2.670 staatliche An- erkennungen ausgestellt, davon 858 für Absolventinnen und Absolventen einer sozialpädagogischen Berufsausbil- dung auf Hochschulniveau. Ein Antrag auf staatliche Anerkennung kann nach er- folgreicher Abschlussprüfung gestellt werden. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen voll- ständig eingereicht werden, dauert die Bearbeitung durch- schnittlich 6 Wochen. Nach Kenntnis des Senats, führt die (vorübergehend) fehlende staatliche Anerkennung lediglich dazu, dass die tarifliche Einstufung zunächst niedriger erfolgt. Nach Vorlage der staatlichen Anerkennung wird jedoch in der Regel die Differenz nachgezahlt. Das sog. Wirkungsda- tum der staatlichen Anerkennung richtet sich nach dem Eingang des Antrags, nicht nach dem Datum der Ausstel- lung. Berlin, den 26. März 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)