Drucksache 17 / 13 457 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort Freie Fahrt in Uniform bei der BVG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG (AöR) um Stellungnahme gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Personengruppen können das Ange- bot der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) derzeit kosten- frei nutzen (beispielsweise in Uniform?)? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: Folgenden uni- formierten Personengruppen wird derzeit die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin ge- währt: Personengruppe Anzahl Geltungsbereich der Freifahrt Schutzpolizei / Wasserschutzpolizei 13.000 Berlin ABC Bundespolizei 2.300 Berlin ABC Tarifbeschäftigte im Objektschutz Gefangenenbewachungsdienst Sicherheits- und Ordnungsdienst 1.800 Berlin ABC Feuerwehr 3.800 BVG + S-Bahn Außendienst Ordnungsamt (während Dienstzeit) 300 BVG + S-Bahn Justiz 2.650 BVG Feldjäger der Bundeswehr am Standort Berlin k. Angaben Berlin ABC Summe 27.350 Frage 2: Auf welcher Grundlage wurden diese Perso- nengruppen ausgewählt? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Mit der Gewährung von Freifahrten für die nachfolgend im Einzel- nen aufgeführten Personengruppen soll die Präsenz uni- formierter Personen in den Verkehrsmitteln und Bahnhö- fen des Berliner ÖPNV erhöht werden, was zur Steige- rung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fahrgäste beitragen kann: Freifahrtgewährung Polizei Die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugs- beamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird durch den gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) geregelt. Gemäß Teil B, Ziffer 5.8 des VBB- Tarifs werden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizei- vollzugsbeamte, wenn sie Uniform tragen und ihre Legi- timation durch einen Dienstausweis nachweisen können, in allen Verkehrsmitteln der im VBB zusam- mengeschlossenen Unternehmen innerhalb des Verbund- gebietes unentgeltlich befördert. Gleiches gilt für unifor- mierte Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Bundespolizei. Die tarifliche Regelung ist zeitlich nicht begrenzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 457 2 Freifahrtgewährung Feuerwehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Berufs- feuerwehr, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Berlin und Jugendfeuerwehrleute werden bei der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH unentgeltlich befördert, wenn sie Uniform bzw. Arbeitskleidung tragen und einen gültigen Dienstausweis vorweisen können. Diese Maßnahme ba- siert auf bilateralen Absprachen zwischen der entspre- chenden Behörde und BVG und S-Bahn Berlin GmbH und ist zeitlich nicht befristet. Freifahrtgewährung Justiz Seit dem 01.01.2009 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Justiz die Verkehrsmittel der BVG in den Tarifteilbereichen Berlin ABC unentgeltlich nutzen, wenn sie Uniform tragen und ihre Legitimation durch einen gültigen Dienstausweis nachweisen können. Diese Maßnahme wurde als Ergebnis des zweiten Runden Tisches zur Bekämpfung gewalttätiger Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG am 03.09.2008 umgesetzt und ist zeitlich nicht begrenzt. Aussagen, welche konkreten Berufsgruppen der Berli- ner Justiz dieser Maßnahme unterliegen, sind durch die BVG nicht möglich. Freifahrtgewährung Ordnungsamt Nach Abstimmung zwischen der BVG, der S-Bahn Berlin GmbH und dem damaligen Innensenator Herrn Dr. Körting können seit 01.09.2004 die uniformierten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungs- ämter in Ausübung ihres Dienstes die Verkehrsmittel der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH unentgeltlich nutzen. Die Maßnahme ist zeitlich nicht begrenzt. Freifahrtgewährung Feldjäger Uniformierten Feldjägern der Bundeswehr mit Stand- ort Berlin wird Freifahrt in allen Verbundverkehrsmitteln in Berlin ABC gewährt. Diese Maßnahme basiert auf bilateralen Absprachen zwischen der entsprechenden Behörde und den Verkehrsunternehmen und ist zeitlich nicht begrenzt.“ Frage 3: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Ausweitung der Personengruppen auf die uniformierten Angehörigen des Ehrenamtes, beispielsweise des Techni- schen Hilfswerkes, zur Erhöhung des subjektiven Sicher- heitsgefühls der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr? Frage 4: Wird der Senat diese Möglichkeit mit der Geschäftsleitung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zielführend besprechen? Antwort zu 3 und 4: Auch im ehrenamtlichen Bereich können bereits heute die Mitglieder der Freiwilligen Feu- erwehr Berlin und die Jugendfeuerwehrleute die Freifahrt- regelungen nutzen. Im Vergleich mit z.B. uniformierten Polizistinnen und Polizisten und Feuerwehrleuten, die hoheitliche bzw. unmittelbar sicherheitsrelevante Aufga- ben wie den Vollzug von Bundes- und Landesrecht im öffentlichen Raum wahrnehmen, besteht beispielsweise die Aufgabe des Technischen Hilfswerkes (THW) in der technischen Hilfe im Rahmen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe. Insofern ist bei diesen Personenkreisen nicht davon auszugehen, dass die Fahrgäste z.B. mit dem Tragen der THW-Uniform eine besondere Kompetenz bei der Bewältigung kritischer Sicherheitslagen in den Fahr- zeugen der BVG verbinden würden. Grundlage für die Freifahrtregelung ist aber gerade, dass die die sichtbare Präsenz eines „Sicherheits-Profis“ im Fahrzeug in den Fahrzeugen das Sicherheitgefühl der Kundinnen und Kunden verbessert. Insofern profitieren von den aktuellen Freifahrvereinbarungen auch nur die unter Frage 2 ge- nannten Personenkreise, nicht aber z.B. uniformierte Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Würden auch weitere Gruppen des uniformierten Ehernamtes in die Freifahregelung einbezogen, sind er- hebliche Ausfälle von Fahrgeldeinnahmen zu erwarten, denen ein den bisherigen Regelungen vergleichbarer Nutzen nicht gegenübersteht. Daher ist auch nicht beab- sichtigt, die BVG aufzufordern, entsprechende Verhand- lungen aufzunehmen. Soweit die Frage darauf abzielt, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, ist darauf hinzuweisen, dass die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH die Ehrenamtli- chen bereits seit einigen Jahren durch die kostenlose Be- reitstellung von Einzelfahrausweisen. So wurden für das Jahr 2014 insgesamt 12.000 Einzelfahrausweise zur Ver- fügung gestellt. Berlin, den 07.04.2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2014)