Drucksache 17 / 13 461 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort Eingliederungsmittel und Verwaltungskosten der Berliner Jobcenter (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Betrag, den die Berliner Jobcenter im Haushaltsjahr 2014 im Eingliederungstitel jeweils für eine mögliche Umschichtung in das Verwaltungskosten- budget gesperrt haben bzw. zur Sperrung vorgesehen haben (bitte nach Jobcenter und Betrag aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist dieser (vorgesehene) gesperrte Betrag prozentual an der Gesamthöhe des Eingliederungstitels des jeweiligen Jobcenters im Haushaltsjahr 2014 (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Die Höhe des Budgets des Bundes für Eingliederungsleistungen (EGL) und Verwaltungskosten (VKB) der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Global- budget), mit dem die Jobcenter zurzeit planen, beruht auf dem Haushaltsentwurf der alten Bundesregierung vom 26.06.2013. Für die Feststellung der endgültigen absolu- ten Beträge bleibt das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2014 abzuwarten. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel unterliegt bis auf Weiteres den Maßgaben der vorläufigen Haushaltsführung der Bundesverwaltung. Auf Basis dieser vorläufigen Berechnungsgrundlage rechnen die Berliner Jobcenter mit einem Umschich- tungsbedarf am Jahresende in Höhe von insgesamt 55,6 Mio. Euro. Die einzelnen Umschichtungsbedarfe und deren Anteil an den derzeit zu erwartenden Budgets für Eingliede- rungsleistungen sind der nachfolgenden Tabelle zu ent- nehmen. Jobcenter Berlin- voraussichtliches Eingliederungs- Budget 2014 voraussichtlicher Umschichtungsbedarf Anteil am Eingliede- rungsbudget 2014 Charlottenburg-Wilmersdorf 22,3 Mio. € 5,0 Mio. € 22,4 % Friedrichshain-Kreuzberg 38,9 Mio. € 3,3 Mio. € 8,5 % Lichtenberg 28,2 Mio. € 3,7 Mio. € 13,1 % Marzahn-Hellersdorf 33,6 Mio. € 2,7 Mio. € 8,0 % Mitte 60,9 Mio. € 10,8 Mio. € 17,7 % Neukölln 59,1 Mio. € 8,6 Mio. € 14,6 % Pankow 23,1 Mio. € 2,2 Mio. € 9,5 % Reinickendorf 26,8 Mio. € 4,0 Mio. € 14,9 % Spandau 32,4 Mio. € 4,8 Mio. € 14,8 % Steglitz-Zehlendorf 12,3 Mio. € 2,4 Mio. € 19,5 % Tempelhof-Schöneberg 32,0 Mio. € 5,7 Mio. € 17,8 % Treptow-Köpenick 15,9 Mio. € 2,5 Mio. € 15,7 % Berlin gesamt 385,5 Mio. € 55,6 Mio. € 14,4 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 461 2 3. Wie bewertet der Senat, dass die Berliner Jobcenter einen immer höheren Betrag aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget umschichten (wollen)? Zu 3.: Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Verwaltungskosten liegt in der Verbesserung der Perso- nalausstattung der Jobcenter und der in diesem Zusam- menhang entstehenden Mehrkosten für Personal- und Sachmittel. Absicht der Träger ist die Angleichung der Betreuungsverhältnisse in der Arbeitsvermittlung an die gesetzlich festgelegten Orientierungswerte gem. § 44c Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 SGB II und dem bundesdeut- schen Durchschnitt in der Leistungsgewährung der Job- center von 1:115 (Verhältnis Sachbearbeitender zu Be- darfsgemeinschaft). Weitere Gründe für das Ansteigen der Verwaltungskosten sind die seit der Neuorganisation der Grundsicherung zu bildenden eigenen Personalvertre- tungsgremien und die zusätzlichen Aufgaben im Zusam- menhang mit der Leistungsgewährung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Senat sieht in der sachgerechten Personalausstat- tung der gemeinsamen Einrichtungen gute Voraussetzun- gen für eine qualitative und bürgerfreundliche Leistungs- erbringung. Die Mehrkosten hierfür sind von Bund und Land zu tragen. Der Senat bedauert, dass das Verwaltungskosten- budget für die Grundsicherung für Arbeitsuchende des Bundes dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand nicht angepasst wurde. Inwieweit die in der Koalitionsvereinba- rung der Bundesregierung unter prioritären Maßnahmen vereinbarte Anhebung des Mitteleinsatzes für die Einglie- derung in Arbeit um 1,4 Milliarden Euro im aktuellen Bundeshaushalt Wirkung entfaltet, bleibt abzuwarten. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Eingliede- rungsleistungen und des Verwaltungskostentitels hält der Senat zwar für sachgerecht, eine strukturelle Unterde- ckung des Verwaltungskostenbudgets sollte jedoch nicht zu Lasten eines ohnehin in den letzten Jahren deutlich verringerten Budgetansatzes für Eingliederungsleistungen finanziert werden. Die Länder fordern seit Längerem vom Bund, zuletzt mit einem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkon- ferenz im November 2013 in Magdeburg, eine angemes- sene Ausstattung der Jobcenter nicht zu Lasten des Ein- gliederungsbudgets zu finanzieren. 4. Welche Auswirkungen hat die vorläufige Haus- haltsführung des Bundes auf die Bewilligungspraxis der Berliner Jobcenter bezüglich Arbeitsfördermaßnahmen? Gibt es Einschränkungen bei der Mittelverausgabung aus dem Eingliederungstitel? Wenn ja, welche? Zu 4.: Die vorläufige Haushaltsführung des Bundes hat nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Bran- denburg der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Bewilligungspraxis der Jobcenter. Den Jobcentern sind durchschnittlich 83 % der Ausgabe- mittel der voraussichtlichen Zuteilung gemäß der Einglie- derungsmittel-Verordnung 2014 zugeteilt worden. Diese sind grundsätzlich ausreichend, um bis zur voraussichtli- chen Verabschiedung des Bundeshaushaltes handlungsfä- hig zu bleiben und die geplanten Maßnahmeeintritte reali- sieren zu können. 5. Was unternimmt der Senat, damit mit Ablauf des Jahres 2014 nicht wieder Eingliederungsmittel bei den Berliner Jobcentern in Millionenhöhe verfallen und zu- rück an den Bund fließen? Zu 5.: Der Senat ist in den Trägerversammlungen aller 12 Berliner Jobcenter vertreten und lässt sich regelmäßig über den Stand und die Steuerungserfordernisse der Mit- telbewirtschaftung berichten. Er ist der Auffassung, dass die Jobcenter im Rahmen eines wirkungsorientierten und effizienten Einsatzes der Eingliederungsmittel sich der Herausforderung einer möglichst umfassenden Nutzung stellen. 6. Wann wurde der (vorläufige) Haushaltsplan 2014 der Jobcenter in der Trägerversammlung jeweils verab- schiedet (bitte nach Jobcenter und Datum des Beschlusses aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Haushaltspläne der Jobcenter werden nicht durch die Trägerversammlung verabschiedet. Die Ge- schäftsführung des Jobcenters informiert die Mitglieder der Trägerversammlung in der Regel in der ersten Sitzung des Jahres über die durch den Bundesträger zugewiesenen Mittel zur Bewirtschaftung und legt die Planung über die Verwendung dieser Mittel dar. Sie unterrichtet in den weiteren Sitzungen die Trägerversammlung, wenn im Verlauf des Jahres diese Planungen revidiert werden müs- sen. Die Bundesagentur für Arbeit hat am 18.02.2014 den Jobcentern die Haushaltsmittel im Rahmen der vorläufi- gen Haushaltsmittel des Bundes zugeteilt und sie entspre- chend informiert. Erste Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung erfolgten bereits am 16.10.2013. 7. Hat das Mitglied des Senats in der Trägerversamm- lung jeweils für oder gegen die Sperrung des o.g. Betrags im Eingliederungstitel für eine mögliche Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget gestimmt (bitte nach Job- center aufschlüsseln)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 461 3 Zu 7.: Die Mitglieder der Trägerversammlungen ent- scheiden nicht über die Sperrung von Mitteln, die der Bundesträger zur Bewirtschaftung übertragen hat. Die Entscheidung, Eingliederungsmittel temporär nicht zur Bewirtschaftung freizugeben, obliegt den Budgetverant- wortlichen des Jobcenters. Die Entscheidung zur tatsächlichen Umwidmung der Mittel hingegen entscheidet die Trägerversammlung in der Regel am Ende des Jahres (November oder Dezem- ber), wenn ein Budgetteil notleidend ist, d. h. eingegange- ne Verpflichtungen nicht im Rahmen eines Teilbudgets (Verwaltungskosten- oder Eingliederungsmittelbudget) gedeckt werden können. Berlin, den 03. April 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)