Drucksache 17 / 13 465 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 21. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2014) und Antwort Kettensägen und Wasserbüffel im Erpetal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie konnte es im Erpetal im Bezirk Treptow- Köpenick dazu kommen, dass zur Beweidung mit Was- serbüffeln mehr Bäume gefällt wurden als genehmigt? Frage 2: Wer traf die Entscheidung zu den Baumfäl- lungen, wer erteilte die Baumfällgenehmigungen und wer sollte sie kontrollieren? Frage 3: Warum erfolgte die Kontrolle nicht und wa- rum durfte der Besitzer der Wasserbüffel, also der künfti- ge Nutzer, die Baumfällungen in einem Landschafts- schutzgebiet selbst durchführen? Frage 4: Wie viele Tage standen von der Planung der Baumfällungen und deren Bewilligung bis zur Umsetzung zur Verfügung? Frage 5: Warum wurde aufgrund der kurzfristigen Entscheidung, einen Zaun zur Beweidung über Aus- gleichsmaßnahmen zu finanzieren, das Umwelt- und Naturschutzamt offensichtlich unter zeitlichen Druck gesetzt, die Baumfällungen noch vor Anbruch der Vegeta- tionsperiode und nicht erst am Ende der Vegetationsperi- ode Ende diesen Jahres zu genehmigen? Frage 6: Warum wurden Öffentlichkeit, BVV und Abgeordnetenhaus darüber nicht oder höchstens nachträg- lich informiert? Frage 7: Wie viele Bäume wurden schließlich geneh- migt und wie viele ungenehmigt gefällt und worin besteht der sachliche Zwang für die erfolgten Fällungen? Frage 8: Inwieweit stellt die Ansiedlung von Wasser- büffeln mit einhergehenden Baumfällungen und der Er- richtung von Zaunanlagen im Landschaftsschutzgebiet überhaupt eine Ausgleichsmaßnahme nach Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzen dar, oder ist nicht viel- mehr die Maßnahme selbst ausgleichspflichtig? Frage 10: Wer unterhält die Büffelherde und welche Abkommen mit welchen Inhalten gibt es bezüglich des Einsatzes von Wasserbüffeln als naturnahe Form der Landschaftspflege im Erpetal und anderswo in Berlin? Antwort zu Frage 1, 2, 3, 4, 5, 6 7, 8 und 10 (erster Teil): Die Bezirke setzen Maßnahmen zum Schutz-, zur Pflege- und Entwicklung von Landschaftsschutzgebieten in eigener Zuständigkeit um. Bei den vorliegend hinter- fragten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin. Die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat weder eine Fach- noch Rechtsaufsicht über Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, noch besteht eine Abstimmungs- pflicht. Dem Senat ist die Planung und Ausführung dieser Maßnahmen daher nicht bekannt. Frage 9: Wie können künftig unkontrollierte und un- genehmigte Baumfällungen verhindert werden? Antwort zu 9: Der Rahmen zur Beurteilung der Zuläs- sigkeit von Baumfällungen ergibt sich grundsätzlich aus dem Naturschutzrecht oder/und aus dem Landeswaldge- setz. In der Regel gilt: Entweder ist die Baumschutzver- ordnung einschlägig, es gibt eine Schutzgebietsverord- nung mit speziellen Regelungen oder das Landeswaldge- setz findet uneingeschränkt Anwendung. Gibt es – wie im vorliegenden Fall – eine Schutzgebietsverordnung nach Naturschutzrecht, ist die ordnungs- gemäße Durchführung von Maßnahmen der Landschafts- pflege im Rahmen dieser Verordnung zulassungsfrei. Ob und in wieweit eine Zulässigkeit besteht, ist durch die Untere Naturschutzbehörde der Bezirke zu prüfen und zu entscheiden. Unzulässige Fällungen wären durch die Untere Naturschutzbehörde ordnungsrechtlich zu verfol- gen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 365 2 Frage 11: Inwieweit ist der Einsatz von Wasserbüffeln tatsächlich naturschutzfachlich als naturnahe Form der Landschaftspflege nachgewiesen? Frage 12: Warum sollte die naturnahe Landschafts- pflege unter dem gebotenen Verzicht des Einsatzes von Maschinen nicht besser durch Menschenhand erfolgen, wo doch Wasserbüffel die Bodenerosion befördern kön- nen? Frage 13: Wie hoch ist der Ausstoß an Treibhausgasen bei der dauerhaften Haltung von Wasserbüffeln vergli- chen mit dem eines entsprechend erforderlichen Maschi- neneinsatzes? Antwort zu Frage 1, 12, 13, und 10 (zweiter Teil): Die Offenhaltung von Grünlandflächen ist ein Schwerpunkt der Landschaftspflege in den Schutzgebieten in Berlin. Eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten sind an exten- sive Grünlandflächen von Trocken- und Magerrasen bis zu Feucht- und Nasswiesen gebunden. Ohne Maßnahmen wie Mahd oder Beweidung würden die Flächen verbu- schen und an Wert für den Biotop- und Artenschutz ver- lieren. Die Erhaltung der Wiesen und Weiden ist gerade in Landschaftsschutzgebieten wesentlich auch für den Wert des Landschaftsbildes und der Erholungslandschaft. Ein großer Anteil vor allem nasser Wiesenflächen ist in den letzten Jahrzehnten nach Nutzungsaufgabe zuge- wachsen und hat dadurch naturschutzfachlich an Wert verloren. Dies betrifft vorrangig private Flächen im Tege- ler Fließtal, im Bereich der Müggelspree und der Neuen Wiesen in Köpenick. Wo landwirtschaftliche Nutzung wirtschaftlich mög- lich und sinnvoll ist, hat diese schon aus Kostengründen Vorrang vor rein pflegerischen Maßnahmen. Viele Flä- chen in Schutzgebieten sind jedoch nicht wirtschaftlich nutzbar. Diese sind dann durch Pflege-und Entwick- lungsmaßnahmen durch die jeweils zuständige Natur- schutzbehörde im Wert zu erhalten. Die Naturschutzbehörden verfolgen das Ziel, extensi- ve Nutzungen durch Verpachtung landeseigener Flächen oder durch Verträge unter Beteiligung von landwirtschaft- lichen Betrieben zu ermöglichen. Die extensive Beweidung ist in vielen Fällen die fach- lich und wirtschaftlich sinnvollste Form der Landschafts- pflege. Sie ist in den meisten Fällen sinnvoller als ma- schinelle Mahd, weil dabei kein sonst kostenintensiv zu entsorgender Grünschnitt anfällt, und weil sie die Struk- turvielfalt erhöht. Fragen der Klimabilanz sind bei extensiver Bewei- dung mit wenigen Tieren auch bei Rindern zu vernachläs- sigen. Welche Weidetiere geeignet sind, richtet sich nach den Standortverhältnissen. Wasserbüffel werden bundes- weit vor allem in Naturschutzprojekten auf halbverbusch- ten Feuchtwiesen eingesetzt. In Berlin gibt es inzwischen viele naturschutzfachlich begründete Beweidungsprojekte in Schutzgebieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt setzt in den Naturschutzgebieten und NATURA-2000-Gebieten Beweidungsprojekte um und unterstützt die Bezirk sowie die Berliner Forsten bei Projekten auf deren Flächen. Als Beispiele für erfolgreiche Beweidungsprojekte sind zu nennen:  Landschaftsschutzgebiet (LSG) Buch und Naturschutzgebiet (NSG) Karower Teiche mit dem vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Bewei- dungsprojekt „Rieselfelder Hobrechtsfelde“ mit Rindern und Pferden  LSG Tiefwerder Wiesen mit Wasserbüffeln  NSG Falkenberger Rieselfelder mit Heckrindern und Konik-Pferden  NSG Ehemaliges Flugfeld Johannistal, NSG Murellenschlucht und Schanzenwald sowie NSG Fort Hahneberg mit Schafen. Berlin, den 31. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)