Drucksache 17 / 13 467 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 13. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Papierentsorgung im Berliner Südosten – was ist mit der Firma RTB los? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass seit Ende Februar vor- nehmlich im Berliner Südosten in 16.000 Haushalten keine Papierentsorgung mehr durch die Firma Recycling Team Berlin erfolgt? Zu 1.: Die Einstellung der Papierentsorgung durch die Firma Recycling Team Berlin (RTB) ist dem Senat aus mehreren Presseberichten bekannt geworden, in denen auch der vermutete Hintergrund wirtschaftlicher Schwie- rigkeiten der Firma aufgrund sinkender Altpapierpreise geschildert wurde. Dass das Unternehmen mehr als 16.000 Kundinnen und Kunden hat, lässt sich seiner eige- nen Internetseite entnehmen. 2. Wurde seitens des Senats Kontakt zur Firma Re- cycling Team Berlin aufgenommen, wenn ja mit welchen Ergebnissen? Zu 2.: Der Senat hat keinen Kontakt zur Firma RTB aufgenommen und kann nicht erkennen, dass eine Kon- taktaufnahme möglich wäre. Unter der Telefonnummer der Firma ist eine Bandansage geschaltet, wonach das Büro aus betrieblichen und krankheitsbedingten Gründen bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Auch ist nicht er- sichtlich, dass telefonische und schriftliche Versuche der Kontaktaufnahme durch Anfragen Dritter, etwa der Me- dien, Erfolg gehabt hätten. Der Senat hat keine weiteren Erkenntnisse, wie das Unternehmen erreicht werden kann. 3. Was wird getan, um dem entstehenden Papiermüll- problem entgegenzutreten? Zu 3.: Die Sammlung von Altpapier findet grundsätz- lich im freien Wettbewerb statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl zwischen Haussammlung und Abgabe des Altpapiers an stationären Sammelstellen. In Berlin haben ca. 40 Firmen die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus Privathaushalten angezeigt. Davon bieten derzeit 8 Firmen die Sammlung haushaltsnah an. Der Preis für die Entleerung einer 120 Liter Tonne beträgt derzeit, je nach Anbieter, zwischen 2,00 € und 3,00 €. Die übrigen Firmen betreiben stationäre Aufkaufstellen, an denen der Kunde einen Geldbetrag in Abhängigkeit vom Gewicht des angelieferten Altpapiers erhält. Bei beiden Sammelformen richtet sich der finanzielle Ausgleich u. a. nach dem jeweiligen Marktpreis des Altpapiers und ist demzufolge variabel. Über die Dienstleistungen des freien Marktes hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Alt- papier auf einem der 15 Recyclinghöfe der Berliner Stadt- reinigungsbetriebe kostenfrei abzugeben. Aufgrund der zahlreichen Angebote des Marktes sieht der Senat kein „Papiermüllproblem“. 4. Was empfiehlt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz den betroffenen Kunden? Zu 4.: Ob die Firma RTB ihre Tätigkeit wieder auf- nehmen wird, lässt sich nicht abschätzen. Grundsätzlich kann ein Dauerschuldverhältnis gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der andere Ver- tragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt und er gemäß § 314 Abs. 2 BGB erfolglos abgemahnt oder ihm erfolglos eine Frist zur Abhilfe gesetzt wurde. Ob dies den betroffenen Kundinnen und Kunden vorlie- gend empfohlen werden kann, kann hier nicht generell beurteilt werden, sondern hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Entsorgung des Altpapiers könnten die Kundinnen und Kunden bei einem anderen Anbieter beauftragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 467 2 Bezüglich ihrer Geldforderungen können betroffene Kundinnen und Kunden eine Rechts-anwältin bzw. einen Rechtsanwalt aufsuchen oder sich bei der Verbraucher- zentrale Berlin beraten lassen, wobei sie Schaden und Nutzen gegeneinander abwägen sollten. In der Regel werden sie vergleichsweise geringe Forderungen gegen die Firma haben, weshalb sie prüfen sollten, ob sich der Aufwand der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und eines Rechtsstreits lohnt, zumal die Werthaltigkeit ihrer Forderungen im Fall einer etwaigen Insolvenz der Firma ohnehin anzuzweifeln ist. Berlin, den 28. März 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2014)