Drucksache 17 / 13 469 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 20. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Anmeldezahlen für Grund- und Oberschulen zum Schuljahr 2014/2015 in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2014/2015 in welchem Berliner Bezirk in welcher Grundschule in der ersten Anmelderunde auf jeweils wie viele freie Plätze angemeldet? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2013/2014 in welchem Berliner Bezirk in welcher Grundschule in der ersten Anmelderunde auf jeweils wie viele freie Plätze angemeldet? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2012/2013 in welchem Berliner Bezirk in welcher Grundschule in der ersten Anmelderunde auf jeweils wie viele freie Plätze angemeldet? Zu 1., 3. und 5.: Die gewünschten Daten liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht vor. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2014/2015 in welchem Berliner Bezirk in welcher Oberschule in der ersten Anmelderunde auf je- weils wie viele freie Plätze angemeldet? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2013/2014 in welchem Berliner Bezirk in welcher Oberschule in der ersten Anmelderunde auf je- weils wie viele freie Plätze angemeldet? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das Schuljahr 2012/2013 in welchem Berliner Bezirk in welcher Oberschule in der ersten Anmelderunde auf je- weils wie viele freie Plätze angemeldet? Zu 2., 4. und 6.: Die gewünschten Daten werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft nicht veröffentlicht, da sie im Anmeldeprozess nur eine Momentaufnahme darstellen. Das Wahlverhalten von Eltern ist bei der Wahl der weiterführenden Schule zum Teil taktisch beeinflusst. Zum Teil wird die Wunschschu- le nicht als Erstwunsch aufgeführt. Die Veröffentlichung der Anmeldesituation vor dem Abgleich mit Zweit- und Drittwunsch würde daher ein verzerrtes Bild ergeben und für Schulen, die beim Erstwunsch unternachgefragt sind, einen sich ggf. selbstverstärkenden Nachteil darstellen. Berlin, den 08. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2014)