Drucksache 17 / 13 473 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Kontroll- und Prüfdichte im Bereich der Personenbeförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden Anzeigen bei Ordnungswidrigkeiten von Taxen und Krankenwagen zentral erfasst und wenn ja, wie viele wurden in den Jahren 2012 und 2013 erhalten und verfolgt? Zu 1.: Beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsan- gelegenheiten werden Anzeigen bei Ordnungswidrigkei- ten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Rettungsdienstgesetz (RDG) erfasst und verfolgt. Im Jahr 2012 erfolgte dies bezüglich 1486 Taxen und 2 Kranken- kraftwagen, 2013 bezüglich 1286 Taxen und 14 Kranken- kraftwagen. 2. Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Bearbei- tung von Ordnungswidrigkeiten bei Taxen und Kranken- wagen vorgesehen und wie sind diese Stellen im Jahr 2012 und 2013 besetzt gewesen? Wird dies als ausrei- chend angesehen? Zu 2.:Eine Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent) ist für die Ahndung von personenbeförderungsrechtlichen Ver- stößen im Taxen – und Mietwagenverkehr (zzt. ca. 7580 Taxen und ca. 1600 Mietwagen inkl. Ferien- und Aus- flugszielfahrten mit Mietwagen) und für die Ahndung von Verstößen nach dem Rettungsdienstgesetz (ca. 750 Kran- kenkraftwagen) zuständig. Diese Mitarbeiterin erhält zeitweise Unterstützung von einer weiteren Dienstkraft, die ursprünglich andere Aufgaben wahrzunehmen hat. Die Personalsituation ist insgesamt als angespannt zu betrachten. Zur Erläuterung sei Folgendes angeführt: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat keine Außendienstmitarbeiterinnen oder Außendienstmit- arbeiter. Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangele- genheiten werden daher Ordnungswidrigkeitenverfahren erst nach Feststellungen durch die Polizei, andere Unter- nehmen oder Fahrgäste bzw. Patientinnen und Patienten eingeleitet oder bei der Bearbeitung von Anträgen (z.B. Unregelmäßigkeiten bei Erneuerung der Genehmigung) festgestellt. Pro Jahr werden ca. 1500 Ordnungswidrigkeitenver- fahren gegen Taxen-, Mietwagen- und Krankentransport- unternehmen eingeleitet. Zusätzlich muss bei ca. 500 eingehenden Anzeigen der Sachverhalt mit dem Ergebnis geprüft werden, dass kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird (z.B. keine Rechtsgrundlage vorhanden, kein öffentliches Interesse etc.). 3. Wie viele Krankenwagen wurden im Jahr 2012 und 2013 bezüglich der Einhaltung von Genehmigungs- pflichten und -auflagen, zur Abwehr der ungenehmigten Ausübung und hinsichtlich der Besetzung mit qualifizier- ten Personal (Sanitäterinnen und Sanitäter) kontrolliert? Zu 3.: Im Rahmen von Antragsverfahren werden die Unternehmerinnen und Unternehmer hinsichtlich der Genehmigungsvoraussetzungen geprüft. Betriebsprüfun- gen oder Fahrzeugvorführungen können jedoch aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen in diesem Bereich nicht stattfinden. Seit Mai 2013 werden im An- tragsverfahren Qualifizierungsnachweise für das Personal abgefordert. Jährlich ist für jeden Krankenkraftwagen bei den Technischen Prüfstellen bzw. Überwachungsorganisatio- nen neben der standardmäßigen Hauptuntersuchung eine Zusatzuntersuchung durchzuführen, bei der die kranken- kraftwagenspezifische Ausstattung in Augenschein ge- nommen wird (Einhaltung der Norm 1789 des Deutschen Instituts für Normung). Im Jahre 2012 wurden aus gegebenem Anlass jeweils bei einem Unternehmen der Betriebssitz besichtigt sowie die Qualifizierung des Personals geprüft. Durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsan- gelegenheiten finden im Außendienst keinerlei Prüfungen hinsichtlich ungenehmigten Krankentransports oder Ein- satzes von unqualifiziertem Personal statt, da dies aus personellen Gründen nicht leistbar ist. Hinweisen wird jedoch nachgegangen. Kontrollen fanden allerdings durch Polizeidienstkräfte statt. Zur Anzahl kann keine Auskunft gegeben werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 473 2 4. Wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt und wie viele davon bearbeitet und mit welchen Ergebnissen bzw. Schlussfolgerungen? Zu 4.: Durch die Polizei ans Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegen- heiten abgegeben: Jahr 2012 Jahr 2013 2 10 Davon eingestellt 2 7 Verwarnungsgeld 0 1 Bußgeld 0 2 Die Ahndung erfolgte jedoch nicht auf Grund unge- nehmigter Personenbeförderung oder nicht geeignetes Personals, sondern wegen Missachtung anderer Unter- nehmerpflichten (wie z.B. zu späte Mitteilung von melde- pflichtigen Angaben). 5. Sind das Personenbeförderungsgesetz, die Verord- nung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin Ausbildungsinhalt für die Berliner Polizei? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang und wird dies als ausreichend erachtet? Zu 5.: Die Verkehrslehre stellt im mittleren Polizei- vollzugsdienst und im gehobenen Dienst der Schutzpoli- zei ein wesentliches Lehrgebiet dar. Dieses Lehrgebiet umfasst die Kenntnis der Grundlagen sowie zahlreicher Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen, die für die Verkehrsüberwachung einschließlich der Verkehrs- kontrolle erforderlich sind. Das Rettungsdienstgesetz stellt dabei eine Spezialnorm dar, die nur im Rahmen des für die polizeiliche Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfangs berücksichtigt wird. Die entsprechenden Aus- bildungsteile beginnen früh in der Ausbildung und wer- den während Ausbildung bzw. des Studiums mit anderen Lehrgebieten – wie der Ausbildung für den Einsatzdienst – verbunden. Zum Beispiel hat allein der Theorie-Teil der Verkehrslehre im mittleren Polizeivollzugsdienst einen Unterrichtsansatz von weit über 300 Stunden. Die Ausbil- dung und das Studium für die Schutzpolizei in Berlin sind ausreichend, um jegliche Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Verfolgung von Verkehrs- und sonstigen Strafta- ten rechtssicher einleiten zu können. Berlin, den 9. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014)