Drucksache 17 / 13 477 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Polizeieinsatz beim Refugee-Schulstreik am 13. Februar 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass Demonstrantinnen und Demonst- ranten bereits vor ihren Schulen von der Polizei kontrol- liert und auf der Anfahrt zur Demonstration begleitet wurden? Zu 1.: Die zum Versammlungsschutz eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin haben keine versamm- lungsbezogenen Kontrollen vor Schulen durchgeführt. Durch die Polizei Berlin wurden ausschließlich im Rah- men des „Refugee-Schul-streiks“ angemeldete Versammlungen begleitet. 2. Wenn ja, auf welcher Grundlage kam es zu diesem Vorgehen? Zu 2.: Die polizeiliche Begleitung erfolgte im Rahmen des Versammlungsschutzes sowie aus Verkehrslenkungs- gründen. 3. Welche Schulen waren betroffen und wie wurden diese ausgewählt? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Kam es in Verbindung mit dem RefugeeSchulstreik zu Verletzungen oder (vorläufigen) Festnah- men? Kam es auf dem Potsdamer Platz dazu? Zu 4.: Im Rahmen der Versammlungslage „RefugeeSchulstreik “ erfolgten dreizehn freiheitsbeschränkende sowie drei freiheitsentziehende Maßnahmen durch die Polizei Berlin. Von diesen Maßnahmen waren sechs min- derjährige Personen betroffen. Auf dem Potsdamer Platz kam es zu keinen freiheits- beschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen durch die Polizei Berlin. Mit Ausnahme eines durch einen Fußtritt leicht ver- letzten Polizeibeamten sind der Polizei Berlin bisher kei- ne verletzten Personen bekannt geworden. 5. Wenn ja, wie viele, und waren davon auch Minderjährige betroffen? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wie kam es zu den entsprechenden Vorfällen bzw. auf welcher Grundlage fanden Festnahmen statt? Zu 6.: Durch die im Rahmen des Versammlungs- schutzes eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin wurden Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, Versamm- lungs- und Betäubungsmittelgesetz sowie Verstöße gegen das Pressegesetz festgestellt, aus denen Maßnahmen wie Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen resul- tierten. Darüber hinaus erfolgten Freiheitsbeschränkungen im Rahmen von gefahrenabwehrrechtlichen Überprüfun- gen auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin. Berlin, den 07. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014)