Drucksache 17 / 13 479 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Hilfe für Aussteiger? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was unternimmt der Berliner Senat, damit es ehe- maligen Mitgliedern aus dem Rockermilieu gelingt, aus- zusteigen? Zu 1.: Wie bei anderen gefährdeten Personen besteht auch bei gefährdeten Rocker Aussteigerinnen und Aus- steigern die Möglichkeit, diese in die – bei der Polizei Berlin bestehenden – Zeugenschutz- oder Individualschutzprogramme aufzunehmen. Die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten der Po- lizei werden dabei im Rahmen eines ganzheitlichen Be- kämpfungsansatzes offensiv ausgeschöpft. In geeigneten Fällen werden lageangepasst entspre- chende Ausstiegsangebote seitens der Polizei Berlin in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft angeboten. 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Ver- gangenheit veranlasst und welche weiteren wären mög- lich? Zu 2.: Um die Praxis des Umgangs mit möglichen Aussteigerinnen und Aussteigern nicht zu gefährden, kann hier auf konkrete Maßnahmen nicht näher eingegan- gen werden. Die Mitglieder der Rockerclubs sind über die Ansprechbarkeit sowie die Erreichbarkeiten der zuständi- gen Fachdienststellen gut informiert. Durch die jahrelange Betreuung der einschlägigen Szene durch kundige Beam- tinnen und Beamte sind beide Seiten einander persönlich bekannt. 3. Welchen Schutz bieten die Berliner Polizei und die Berliner Justiz möglichen "Aussteigern"? Zu 3.: Bei aussagebereiten „Aussteigern“ stellen die Justizbehörden Kontakt zur Polizei her. Außerdem kön- nen durch die Justizvollzugsanstalten Schutzmaßnahmen und Verlegungen vorbereitet und eingeleitet werden. Bei der Polizei Berlin wird zum Schutz möglicher „Aussteiger “ auf die bestehenden Verfahrensweisen zum Schutz gefährdeter Personen zurückgegriffen. Zu einzelnen takti- schen Maßnahmen kann hier keine Auskunft erfolgen, weil dadurch die Wirksamkeit der Maßnahmen beein- trächtigt werden könnte. 4. Welche Kosten sind in den letzten drei Jahren für den Schutz möglicher Aussteiger entstanden? Zu 4.: Entsprechende Kosten lassen sich nicht mit ver- tretbarem Aufwand beziffern. 5. Wie viel Aussteiger sitzen in Berliner Haftanstalten oder in solchen anderer Bundesländer? Zu 5.: Aus Schutzgründen wird zur genauen Anzahl der in Berliner Haftanstalten oder in solchen anderer Bundesländer einsitzenden „Aussteiger“ keine Aussage getroffen. Berlin, den 07. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014)