Drucksache 17 / 13 482 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Aktivitäten der sogenannten “Streetgangs” in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel "Streetgangs" sind der Berliner Polizei in Berlin bekannt? Zu 1.: Der Begriff „Streetgangs“ wird kriminologisch auf verschiedene Personenzusammenschlüsse angewendet und ist nicht fest definiert. Für die Beantwortung dieser Frage wurden daher Gruppierungen betrachtet, die fol- gende Voraussetzungen erfüllen:  Bezug zur kriminellen Rockerszene, ohne bereits Unterstützer eines großen Clubs zu sein,  gemeinsames Erscheinungsbild bzw. Symbole, die sich an die „Rockerszene“ anlehnen,  über normwidriges Verhalten hinaus feststellbare strafrechtlich relevante Aktivitäten,  ein Zusammenschluss über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Unter diesen Gesichtspunkten sind der Polizei Berlin keine Gruppierungen bekannt. Der dafür empfängliche Personenkreis ist in Berlin aktuell bereits als fester Unter- stützer krimineller Rockerclubs und insofern - im Gegen- satz zu anderen Bundesländern - nicht eigenständig orga- nisiert. 2. Wie viel Personen sind nach Kenntnissen der Berli- ner Polizei bei den "Streetgangs" organisiert? Zu 2.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 3. Wie gefährlich schätzt die Berliner Polizei die "Streetgangs" ein? Zu 3.: Hierzu wird grundsätzlich auch auf die Beant- wortung der Frage 1 verwiesen. Der Personenkreis, wel- cher in Berlin nicht eigenständig zu den „Streetgangs“, sehr wohl jedoch zum „Rekrutierungskreis“ für kriminelle Rockerclubs gehört, hat in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass Gewaltstraftaten ohne Achtung von Leib und Leben anderer Personen verübt werden. Die Gefähr- lichkeit wird daher als sehr hoch eingeschätzt 4. Welche konkreten Maßnahmen können ergriffen werden, um ein Ausbreiten dieser Gruppierungen zu ver- hindern und diese zurückzudrängen? Zu 4.: Es gilt, die bereits jetzt durch die Polizei Berlin im Zusammenwirken mit der „Task Force“ der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgreich geleistete Arbeit zur Be- kämpfung des Phänomens Rockerkriminalität in Form eines strukturierten Zusammenwirkens von strafverfol- genden, gefahrenabwehrenden und Präventionsmaßnah- men nachhaltig fortzusetzen und anlassbezogen zu ver- stärken. 5. Welche konkreten Maßnahmen können ergriffen werden, um den Zugang zu dieser Gruppierung, insbe- sondere für Jugendliche, zu erschweren? Zu 5.: Hier kommt es – wie in der Vergangenheit schon praktiziert – zuerst auf eine Sensibilisierung der in der Jugendarbeit bereits tätigen Institutionen an. Es wird dabei auch auf die vielfach bestehenden Kontakte der jeweiligen polizeilichen Dienststellen zurückgegriffen. Berlin, den 07. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014)