Drucksache 17 / 13 486 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 24. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Berliner Großprojekte sind keine Erfolgsgeschichte – Was begründet die Annahme, dass Berlin ein Milliarden-Großprojekt wie die Olympischen Spiele erfolgreich umsetzen kann? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Lehren zieht der Senat aus der Kos- tenentwicklung und der Umsetzung der von CDU und SPD initiierten fünf städtebaulichen Entwicklungsgebiete aus den 90er Jahren, bei denen sich die Kosten mit mehr als einer Milliarde DM am Ende als sehr viel höher erwie- sen als anfangs kalkuliert, während es für die entwickel- ten Flächen keinen Markt gab, so dass Regierungskreise die Bankgesellschaft Berlin veranlassten, mit ihren Toch- ter-Gesellschaften In-Sich-Geschäfte zum Verkauf der Immobilien zu praktizieren? Antwort zu 1: Die vor dem o.g. Hintergrund im Jahr 2003 vom Senat beschlossene Umsteuerung (u.a. Um- stellung von einer Kreditfinanzierung auf eine reine Lan- deshaushaltsfinanzierung mit festem Kostenrahmen) bei 5 der 6 im Land Berlin bestehenden städtebaulichen Entwicklungsbereichen (ohne „Hauptstadt Berlin Parlaments - und Regierungsviertel“) wurde erfolgreich umgesetzt . Der vorgegebene Kostenrahmen wurde hierbei nicht überschritten. Für die zur Zeit anstehenden Großprojekte wie Tempelhof und Tegel wurden –mit den in den Entwicklungsbereichen gesammelten Erfahrungen – nun neue Organisationsformen gefunden, die ohne eine Kre- ditfinanzierung auskommen und In-Sich-Geschäfte ver- meiden. Frage 2: Wie bewertet der Senat rückwirkend die fi- nanziellen Risiken, die dem Landeshaushalt durch die politische Ausrichtung der Geschäftspolitik der von CDU und SPD gegründeten und geleiteten Bankgesellschaft Berlin entstanden sind? Antwort zu 2: Hierzu wird auf die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses Bankgesell- schaft/Parteispenden II (der 15. Wahlperiode) verwiesen, der sich ausführlich mit der Krise der Bankgesellschaft befasst hat. Dem hat der Senat nichts hinzuzufügen. Frage 3: elche Lehren zieht der Senat aus dem ge- scheiterten Bau des Zumthor-Architekten-Entwurfs für die Topographie des Terrors, der von einem CDU- und SPD-geführten Senat nach dem preisgekrönten und poli- tisch gewünschten Entwurf betrieben wurde, sich letzt- lich jedoch als nicht umsetzbar erwies, so dass der Roh- bau abgerissen werden musste und ein Schaden in Höhe von 15 Mio. DM sowie ein erheblicher Zeit- und Image- verlust entstanden? Antwort zu 3: Es gab mehrere Gründe, die letztlich zur Aufgabe der Planungen bzw. der Realisierung des Zumthor-Baus führten; sie lassen kaum allgemeingültige Schlussfolgerungen und übertragbare Erkenntnisse zu. Einer der Gründe lag in der ambitionierten Architektur selbst: Die Grundidee, den Betonbau als eine sich selbst tragende und stabilisierende Stabwerkskonstruktion in konstruktiver Hinsicht wie einen Holzbau zu behandeln, hatte einen experimentellen Charakter, außerhalb von bekannten Normen und üblichen Herstellungsweisen. Dies erforderte zahlreiche Studien, Sondergenehmigun- gen und technische Innovationen. Dabei konnten aller- dings wesentliche Risikofaktoren in Bezug auf die Ver- bindung von Betonstäben und Betonplatten, die Haltbar- keit des Gebäudes, die Statik der Dachkonstruktion, den Regenschutz oder die späteren Reparaturmöglichkeiten des Glases nicht hinreichend geklärt werden. Auch erfah- rene und spezialisierte Firmen waren nicht imstande, die Durchführung technisch und kostengerecht zu bewältigen. Hinzu kam, dass die Ansprüche des Architekten an Äs- thetik und Architektur sich nur in mühsamen Verhand- lungen mit den praktischen Nutzeranforderungen in Ein- klang bringen ließen. Darüber hinaus gingen innerhalb der Bauzeit mehrere Firmen in Konkurs, was zu weiteren Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen führte. Rück- blickend betrachtet kann man festhalten, dass die Umset- zung einer Juryentscheidung gegen das Votum der letzt- lich nutzenden Stiftung im vorliegenden Fall nicht sinn- voll war. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 486 2 Frage 4: Wie bewertet der Senat den Erfolg des von einem CDU- und SPD-Senat betriebenen Verkaufs der Berliner Wasserbetriebe und wie wirken sich Verkauf und Rückkauf in der Bilanz auf den Berliner Landeshaushalt bzw. auf den Haushalt der Berliner Wasserbetriebe aus? Antwort zu 4: Es entsprach der damaligen Senatspoli- tik, die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Erzielung von Verkaufserlösen für den Landeshaushalt teilzuprivatisie- ren, auch das Abgeordnetenhaus hat dem zugestimmt. Dieses Vorhaben wurde umgesetzt. Die BWB waren und sind ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das seine Aufgaben effizient und verantwortungsvoll erfüllt. Aus dem Verkauf der Berliner Wasserbetriebe erlöste das Land Berlin 1999 rd. 1,7 Mrd. €, wodurch eine entsprechende Kreditaufnahme mit Zinskosten von rd. 100 Mio. € pro Jahr in einer Hochzinsphase vermieden wurde. Zur Rekommunalisierung der BWB wurden insgesamt Kre- dite i.H.v. rd. 1,2 Mrd. € von der BWB RekommBerlin GmbH & Co. KG aufgenommen. Die Rekommunalisie- rung hat mithin keine Auswirkungen auf den Landes- haushalt. Der Rückerwerb der Anteile von RWE und Veolia durch das Land Berlin hat zudem keine unmittel- baren Auswirkungen auf die Bilanzen der Berlinwasser Gruppe. Frage 5: Wie bewertet der Senat aus heutiger Sicht das Engagement eines SPD-Infrastruktur-Senators, der das private, mit 16 Mio. Euro veranschlagte Baukonzept für das Tempodrom forcierte und durch eine Landesbürg- schaft absicherte, vor dem Hintergrund, dass die Baukos- ten am Ende bei 32 Mio. Euro lagen, die Staatsanwalt- schaft gegen den Finanz- und den Bausenator Ermittlun- gen wegen Untreue aufnehmen musste und das überteu- erte Gebäude am Ende versteigert werden musste? Antwort zu 5: Hierzu wird auf die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses Tempodrom (der 15. Wahlpe- riode) verwiesen, der sich ausführlich mit den Vorgängen zu Planung, Bau und Finanzierung des Tempodroms befasst hat. Frage 6: Für wie solide und tragfähig hält der Senat das ursprüngliche Finanzierungskonzept und den Zeitplan für die Verlängerung der U-Bahnlinie U5, das über viele Jahre die Fördermittel für den ÖPNV gebunden hat und auf Jahre weiter binden wird, so dass viele effiziente und schnell wirksame Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesse- rung des ÖPNV nicht finanzierbar sind? Antwort zu 6: Die Verlängerung der U-Bahnlinie U5 wird zu einer deutlichen Verbesserung des ÖPNV beitra- gen. Nach der Fertigstellung werden die großen Wohnge- biete in Hellersdorf, Kaulsdorf, Lichtenberg und Fried- richshain eine umsteigefreie Verbindung zur historischen Innenstadt, zum Regierungsviertel und zum Berliner Hauptbahnhof erhalten. Zudem hat der Rechnungsprü- fungsausschuss des Deutschen Bundestages auf schnelle Realisierung des ihm vorliegenden Konzepts gedrängt. Das diesbezügliche Finanzierungskonzept und der Zeit- plan werden von Seiten des Senats als solide eingeschätzt. Der im Jahre 2008 für den Lückenschluss der U 5 zwi- schen den U-Bahnhöfen Brandenburger Tor und Alexan- derplatz auf Basis der Bauplanungsunterlagen ermittelte Kostenrahmen in Höhe von rd. 433,2 Mio. € kann nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen gehalten werden. Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen stehen Ausschreibungsgewinne z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose gegenüber. Darüber hinaus steht für begründete und geprüfte Nachtragsforderungen die Posi- tion „Unvorhergesehenes“ (beim Rohbau in Höhe von 10 %) für den Ausgleich von bereits aufgetretenen oder noch auftretende Mehrkosten bereit. In Bezug auf den Zeitplan können – wie häufig bei Großprojekten dieser Größenordnung – unvorhergesehene Zeitverzögerungen nie ausgeschlossen werden. So wurde im Bereich des U-Bahn- hofs Berliner Rathaus aufgrund der unerwartet hohen Qualität der archäologischen Funde eine Umplanung notwendig, die einen Zeitverzug von zwei Jahren nach sich zog. Damit ist die Inbetriebnahme des U5- Lücken- schlusses nunmehr für Dezember 2019 geplant. Frage 7: Für wie solide und tragfähig hält der Senat sein Konzept zur Verlängerung der Straßenbahnlinie vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof, das von SPD-Bause- natoren initiiert und anfangs sogar als Schwarzbau ohne Planfeststellung betrieben werden sollte und das mit der Eröffnung des Hauptbahnhofs im Jahr 2006 abgeschlos- sen sein sollte, jedoch bis heute nicht fertiggestellt ist? Antwort zu 7: Das in der Fagestellung unterstellte Konzept ist dem Senat nicht bekannt. Für die Straßen- bahnlinie wurden die erforderlichen förmlichen Verfahren durchgeführt und rechtskräftig abgeschlossen. Es wurden im Jahr 2004 auf Basis der Bauplanungsunterlagen Kos- ten in Höhe von rd. 21,8 Mio. € ermittelt. Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen wird dieser Kos- tenrahmen um maximal 4,0 Mio. € überschritten, was im Wesentlichen auf die allgemeinen Kostenentwicklung in den letzten 10 Jahren zurückzuführen ist. In zeitlicher Hinsicht wurde das 2007 eingeleitete Planfeststellungs- verfahren nach dem Berliner Straßengesetz im Jahre 2010 erfolgreich zum Abschluss gebracht, so dass im Jahre 2011 mit der baulichen Umsetzung begonnen werden konnte. Die ursprünglich für 2013 vorgesehene Inbetrieb- nahme musste auf 2014 / 2015 verschoben werden, weil bei den sich räumlich überlagernden Baumaßnahmen im Verantwortungsbereich Dritter (Leitungsarbeiten, Bau der S 21) Verzögerungen eintraten. Mit dem Inbetriebnah- metermin wird das Konzept zur Anbindung des Haupt- bahnhofs an das Straßenbahnnetz zwar später als geplant, aber letztlich im Ergebnis erfolgreich verwirklicht. Frage 8: Für wie sinnvoll erachtet der Senat aus heuti- ger Sicht den von der Koalition aus SPD und Linke be- triebenen Verkauf von 60.000 Wohnungen der landesei- genen Wohnungsbaugesellschaft GSW, die in allen Be- zirken über die ganze Stadt verteilt lagen und die die beste Basis für eine soziale Wohn- und Mietenpolitik waren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 486 3 Antwort zu 8: Es entsprach der damaligen Senatspoli- tik, die GSW GmbH vollständig zu privatisieren, dem stimmte auch das Abgeordnetenhaus zu. Dieses Privati- sierungsvorhaben wurde nach zwei gescheiterten Anläu- fen 2004 umgesetzt, nachdem noch 2000 und 2002 kein Bieter bereit gewesen war, einen angemessenen Kaufpreis für die hochverschuldete GSW zu zahlen. Aus heutiger Sicht vor dem Hintergrund eines sich zunehmend anspannenden Wohnungsmarktes wäre das Halten der GSW als kommunales Wohnungsunternehmen richtig gewesen. Frage 9: Für wie solide und tragfähig hält der Senat das unter Verantwortung eines SPD-Senators betriebene Konzept für den Umbau der Staatsoper? Antwort zu 9: Das Konzept für die Sanierung und Grundinstandsetzung der Deutschen Staatsoper Berlin Unter den Linden in Form der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Baudienststelle aufgestellten Bauplanungsunterlage ist solide und tragfä- hig. Es wurde sorgfältig geplant und mit dem Bedarfsträ- ger und dem Zuwendungsgeber abgestimmt. Basierend auf dem geprüften Bedarfsprogramm und der geprüften Vorplanungsunterlage beinhaltet es die Kosten, Termine und Qualitäten für die denkmalverträgliche Grundsanie- rung der Staatsoper. Frage 10: Für wie tragfähig hält der Senat das vor al- lem vom Regierenden Bürgermeister politisch ge- wünschte Konzept für den Neubau einer Zentralen Lan- desbibliothek vor allem unter dem Aspekt einer seriösen Kostenplanung? Antwort zu 10: Die nach Untersuchung verschiedener Alternativen der Bedarfsdeckung getroffene und vom Abgeordnetenhaus bestätigte Entscheidung für einen Neubau der Zentral- und Landesbibliothek am Rand des Tempelhofer Felds hält der Senat für tragfähig auch unter dem Aspekt einer seriösen Kostenplanung. Frage 11: Für wie solide und tragfähig hält der Senat die ursprünglichen Kostenplanungen für den BER sowie die technische Steuerung durch das Management und die Wahrnehmung der politischen Kontrolle und Verantwor- tung durch den Aufsichtsrat bei diesem wichtigsten Infra- strukturprojekt der Hauptstadt? Antwort zu 11: Aufgrund der Verschiebung der zu- nächst für den Juli 2012 geplanten Inbetriebnahme des Flughafens BER konnten die ursprünglichen Kostenpla- nungen für das Projekt bekanntlich nicht eingehalten werden. Zudem basierten die Planungen für den Flugha- fen auf einem deutlich geringeren Passagieraufkommen als es heute zu verzeichnen ist; dementsprechend mussten die Planungen für den Flughafen BER und auch dessen bauliche Anlagen mehrfach erweitert werden. Zudem musste der Schallschutz aufgrund von Gerichtsurteilen erheblich verstärkt werden. Vor diesem Hintergrund hat- ten sich die drei Gesellschafter im November 2012 bereit erklärt, zusätzliche Gesellschaftermittel bereit zu stellen. Der Senat ist zuversichtlich, dass die neue Geschäftsfüh- rung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) den verbleibenden technischen Herausforderungen zur Inbe- triebnahme des BER gerecht wird. Der Aufsichtsrat der FBB kommt seinen Pflichten umfassend nach. Frage 12: Wie bewertet der Senat in der Gesamtschau die aufgeführten Projekte und ihre jeweilige Umsetzung, zieht der Senat Schlussfolgerungen aus der Gesamtschau, und wenn ja, welche? Antwort zu 12: Der Senat hat das Ziel, die Erkennt- nisse und Erfahrungen aus den durchgeführten Baumaß- nahmen des Landes fortlaufend zu evaluieren, um diese in die Fortschreibungen der Vorgaben und Verfahren im Zusammenhang mit der Projektvorbereitung, Planung und Durchführung von öffentlichen und öffentlich geförderten Baumaßnahmen einfließen zu lassen. Dieser Optimie- rungsprozess zielt insbesondere auf die Qualität der Steu- erungsprozesse in der Verantwortung der Baudienstellen des Landes Berlin in ihrer Rolle als öffentlicher Bauherr. Dies zeigt sich beispielhaft in der im Jahr 2011 abge- schlossenen Novellierung der ergänzenden Ausführungs- vorschriften zu den AV § 24 LHO, aber auch in weiteren berlinspezifische Vorgaben: So wurde zum Beispiel das Verfahren zur Ermittlung des ersten Kostenrahmens – bevor dieser in die Investitionsplanung (Hochbau) aufge- nommen wird – eingeführt, es wurden die Ansätze für Unvorhergesehenes in den genehmigten Gesamtbaukosten auf bis zu 15 % erhöht, die Kostenkontrollmechanismen im Durchführungsprozess optimiert und Festlegungen zur Einberufung planungs- bzw. baubegleitender Ausschüsse getroffen. Weiterhin soll künftig in den Erläuterungen der einzelnen Bautitel des Haushaltsplans angegeben werden, inwieweit sich die Entwicklung des Baupreisindexes auf die Baukosten auswirken kann – hierdurch wird die Transparenz erhöht und dem Haushaltsgesetzgeber ein Hinweis auf möglicherweise bis zum Fertigstellungster- min steigende Gesamtbaukosten infolge der Baupreisent- wicklungen gegeben. Berlin hat heute eine sehr hohe Vorgaben- und Ver- fahrensdichte, die zusammengefasst in der gerade novel- lierten Fassung der Allgemeinen Anweisung für die Vor- bereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) dargelegt sind. Grundsätzlich sind alle am Bau Beteiligten aufgefordert, durch eine hohe Kostendisziplin den Vorgaben der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel Rech- nung zu tragen. Dennoch können selbst dann, wenn alle verbindlichen Vorgaben umgesetzt und eingehalten wer- den, Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen – auch zukünftig – nicht generell ausgeschlossen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 486 4 Frage 13: Wie bewertet der Senat vor diesem Hinter- grund die Aussage eines Senatsmitglieds am Rande der Olympischen Winterspiele „Berlin kann Olympia“ und schließt sich der Senat dieser Aussage an? Frage 14: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es kein Ausdruck von verantwortungsvoller Politik ist, mit lockeren Sprüchen die Hoffnungen und Erwartun- gen von sportinteressierten Berlinerinnen und Berlinern, die sich zweifellos als gutes Publikum erweisen würden, auf Olympische Spiele in Berlin zu wecken, bevor ein seriöses und belastbares Bedarfs- und Finanzierungskon- zept vorliegt? Antwort zu 13 und 14: Grundsätzlich liegt die Ent- scheidung, ob und wann sich eine deutsche Stadt für Olympische und Paralympische Spiele bewirbt, beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Der Senator für Inneres und Sport hat anlässlich der Olympischen Spiele in London sowie aktuell am Rande der Olympi- schen Winterspiele in Sotschi die grundsätzliche Mög- lichkeit von Olympischen Spielen in Berlin nicht ausge- schlossen. Hinter den Äußerungen steckt die Annahme, dass Berlin prinzipiell in der Lage ist, sportliche Großver- anstaltungen durchzuführen. Sie sind jedoch nicht mit einer konkreten Bewerbung um Olympische Spiele ver- bunden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich die Erarbeitung eines Austragungskonzeptes. Berlin, den 03. April 2014 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2014)