Drucksache 17 / 13 491 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 24. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat von Zoo und Tierpark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu den ange- fragten Sachverhalten in der Vergangenheit bereits mehr- fach Stellung genommen. Ich verweise dazu auf die Be- antwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/11548 vom 11. Februar 2013 über die Rolle des Aufsichtsrates bei der Tierpark-GmbH sowie die Berichte an den Hauptaus- schuss vom 14. Oktober 2013 (Rote Nr. 1253) und vom 15. November 2013 (Rote Nr. 1253 D). 1. Welche Personen bilden zurzeit den Aufsichtsrat der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH sowie der Zoologischer Garten Berlin AG? Zu 1.: Dem Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Ber- lin AG (Zoo AG) gehören derzeit folgende Mitglieder an: Frank Bruckmann – Aufsichtsratsvorsitzender - (Vorstandsvorsitzender der Berlinwasser Holding AG); Horst Grysczyk (Präsident des Rechnungshofes von Berlin a. D.); Prof. Dr. Leo Brunnberg (Universitätsprofessor, Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin); Hans-Georg Wieck (Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin a.D.); Dr. Holger Hatje (Vor- standsvorsitzender der Berliner Volksbank); Ulrich Preuss (Präsident der Hauptverwaltung Berlin der Deutschen Bundesbank a.D.); Theodor M. Strauch (Staatssekretär a.D.; Geschäftsführer der Public Consult Neue Gesell- schaft für die Beratung der Öffentlichen Hand mbH); Prof. Dr. Klaus Neumann (Professor an der Beuth Hoch- schule für Technik Berlin, Fachbereich V: Urbanes Pflan- zen- und Freiraummanagement); Prof. Swantje Kühn (Architektin, Partnerin der GKK + Architekten BDA Gesellschaft von Architekten mbH); Prof. an der Hoch- schule Ostwestfalen-Lippe; Horst-Achim Kern (Ge- schäftsführender Gesellschafter der Projektentwicklung, Handel und Consulting GmbH); Norbert Zahmel (Be- schäftigter der Zoo AG); Christian Toll (Beschäftigter der Zoo AG) Dem Aufsichtsrat der Tierpark Berlin Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) gehören derzeit folgende Mit- glieder an: Frank Bruckmann – Aufsichtsratsvorsitzender - (Vorstandsvorsitzender Berliner Wasser Holding AG); Dr. Jürgen Lange (Vorstandsvorsitzender der Zoo AG a.D.); Horst Grysczyk (Präsident des Rechnungshofes von Ber- lin a.D.); Aurica Jäckel (Referentin bei der Senatsverwal- tung für Finanzen); Horst-Achim Kern (Geschäftsführen- der Gesellschafter der Projektentwicklung, Handel und Consulting GmbH); Theodor M. Strauch (Staatssekretär a.D.; Geschäftsführer der Public Consult Neue Gesell- schaft für die Beratung der Öffentlichen Hand mbH) 2. Welche dieser Personen vertreten in den beiden Aufsichtsräten jeweils die Interessen des Landes Berlins? Zu 2.: Das Land Berlin ist im Aufsichtsrat der Zoo AG nicht vertreten. In den Aufsichtsrat der Tierpark GmbH sind auf Vorschlag des Landes Berlin Frau Aurica Jäckel, Herr Theodor M. Strauch sowie Herr Horst-Achim Kern gewählt worden. 3. Auf welcher vertraglichen Grundlage entsendet das Land Berlin die vorbenannten Vertreter und Vertrete- rinnen in die Aufsichtsräte von Zoo und Tierpark (es wird um Mitteilung des genauen Wortlauts der entsprechenden Ziffer der Vereinbarung gebeten)? Zu 3.: Das Entsendungsrecht des Landes Berlin in den Aufsichtsrat der Zoo AG wird in der Satzung vom 14. Mai 1869 in der geänderten Fassung vom 13. Juni 2013 geregelt. Diese Satzung wurde dem Hauptausschuss be- reits mit Bericht vom 15. November 2013 (Rote Nr. 1253 D) übermittelt. Gleichzeitig wurde auch berichtet, dass das Land Berlin durch den Wegfall der Zuwendungszah- lungen seit 2013 nicht mehr im Aufsichtsrat der Gesell- schaft vertreten ist. Auszugsweise wird nachstehend der Wortlaut des § 13 der Zoo-Satzung wiedergegeben: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 491 2 „§ 13 Mitglieder (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Hier- von sind 10 Mitglieder durch die Hauptversammlung aus der Zahl der Aktionäre auf drei Jahre, d.h. für die Zeit bis zum Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentli- chen Hauptversammlung zu wählen. Für 2 Mitglieder steht dem Aktionär Land Berlin ein Entsendungsrecht nach § 101 Abs. 2 AktG zu, solange das Land Berlin der Gesellschaft jährlich Finanzmittel für den Geschäftsbe- trieb zur Verfügung stellt. Solange dem Land Berlin ein Entsendungsrecht zusteht, wählt die Hauptversammlung lediglich 8 Mitglieder aus der Zahl der Aktionäre. Für 2 weitere Mitglieder steht dem jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates der Gesellschaft in seiner Aktionärseigen- schaft ebenfalls ein Entsenderecht mit der Maßgabe zu, dass er ausschließlich Belegschaftsangehörige des Berli- ner Zoos in den Aufsichtsrat zu entsenden berechtigt ist. …“. Für den Aufsichtsrat der Tierpark GmbH hat das Land Berlin nach § 12 ff. des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 6. April 2009 ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder. Der maßgebliche Gesellschaftsvertrag wurde dem Hauptausschuss mit dem Bericht vom 14. Oktober 2013 (Rote Nr. 1253) übermittelt. Auszugsweise wird nachstehend der Wortlaut des § 12 des Gesellschaftsver- trages wiedergegeben: „§ 12 Zusammensetzung des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Diese Anzahl wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist ehrenamtlich. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. Sie werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Landes Berlin und der Zoologischer Garten Berlin AG gewählt. Der Auf- sichtsratsvorsitzende soll von Zooseite, der Stellvertreter von Berlin gestellt werden. …“. 4. Nach welchen Qualifikationen und auf welcher Grundlage hat das Land Berlin seine Vertreter in den Aufsichtsräten von Zoo und Tierpark jeweils ausgewählt? Zu 4.: Für die Berufung von Mitgliedern der Überwa- chungsorgane sind grundsätzlich die Hinweise aus den Beteiligungshinweisen des Landes Berlin zu beachten. Danach sollen die für die Mitgliedschaft in einem Über- wachungsorgan vorgesehenen Personen hinsichtlich ihrer beruflichen Beanspruchung, ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrungen geeignet und in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. 5. Wie ist die Wahrnehmung der Interessen des Lan- des Berlins durch seine entsandten Vertreter gewährleistet und welche Weisungs- und Einflussmöglichkeiten des Landes gibt es insoweit? Zu 5.: Die Hauptaufgabe eines Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung. Grundsätzlich hat der Aufsichtsrat den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Ebenso haben die vom Land Berlin entsandten Personen bei der Ausübung des Amtes die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und ge- wissenhaften Aufsichtsratsmitglieds zu wahren. Dies entspricht dem Interesse des Landes Berlin. Weisungsbe- fugnisse im engeren Sinne bestehen nicht. 6. In welchem Umfang berichten die Vertreter Ber- lins dem Senat über ihre Arbeit in den jeweiligen Auf- sichtsräten? Zu 6.: Die wesentlichen Ergebnisse der Aufsichts- ratstätigkeit können den jeweiligen Sitzungsprotokollen entnommen werden. Nach den Beteiligungshinweisen des Landes Berlin soll das Aufsichtsratsmitglied der Beteili- gungsverwaltung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung gesondert und zeitnah berichten, damit ggf. erforderliche Maßnahmen des Gesellschafters sicherge- stellt werden können. Im Falle der Zoologischer Garten Berlin AG sind die Einflussmöglichkeiten des Landes Berlin bei einer Beteiligung mit einer Aktie (0,03% am Grundkapital) dahingehend allerdings beschränkt. Eine Beteiligung an der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH besteht nicht. Berlin, den 02. April 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)