Drucksache 17 / 13 493 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 24. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und Antwort Zeitnahe Arzttermine nur gegen Aufpreis auch in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kennt- nis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher, soweit dies erforderlich und möglich war, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin), die Ärztekammer Berlin, die Patientenbeauftragte für Berlin sowie die Staatsanwaltschaft Berlin um eine Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Bei der Beant- wortung der einzelnen Fragen wird darauf hingewiesen. 1. In Brandenburg sind mehrere Fälle bekannt gewor- den, wonach Ärzt*innen Patient*innen schnelle Termine gegen Geldzahlung angeboten oder andere ungerechtfer- tigte Geldforderungen gestellt haben sollen. Sind dem Senat solche Fälle auch in Berlin bekannt? 1a. Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? 2. Wie viele Beschwerden bezüglich angeblich ver- kaufter Termine oder anderer ungerechtfertigter Geldfor- derungen von Ärzt*innen sind in den Jahren seit 2010 beim Senat, bei der Staatsanwaltschaft Berlin oder ande- ren Stellen eingegangen und wie viele davon haben sich als begründet erwiesen (bitte nach Stelle, begrün- det/unbegründet und Jahr aufschlüsseln)? Zu 1., 1a und 2.: Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat hierzu ausgeführt, dass ihr bislang ein Ver- dachtsfall bekannt sei. Die Ärztekammer Berlin hat hierzu mitgeteilt, dass solche Sachverhalte seit 2010 nur in wenigen Einzelfällen bekannt geworden wären. Genaue Zahlen sowie das Er- gebnis der Verfahren könnten nicht mitgeteilt werden, da die dort eingehenden Beschwerden statistisch zwar nach bestimmten Gruppen erfasst würden, die statistische Er- fassung jedoch keine Aussagen über die in Rede stehen- den Einzelfälle erlaube. Die Patientenbeauftragte für Berlin äußerte sich in ih- rer Stellungnahme dahingehend, dass die dem Bereich der Patientenbeauftragten vorliegenden Beschwerden der letzten vier Jahre durchgesehen worden seien. Nur im Jahr 2012 habe es einen Fall gegeben, der als Beschwerde an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin weitergeleitet worden sei. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin habe das Büro der Patientenbeauftragten darüber informiert, dass die Ärztin in einem telefonischen Gespräch über ihre vertragsärztlichen Pflichten aufgeklärt worden sei. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin seien keine Be- schwerden und auch keine Ermittlungsverfahren mit Be- zug zu verkauften Arztterminen oder anderen ähnlich gelagerten ungerechtfertigten Geldforderungen von Ärz- tinnen und festgestellt worden. Auch Entscheidungen aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit hierzu konnten nicht festgestellt werden. Die Forderung nach einer zusätzlichen Vergütung für die Vergabe zeitnaher Arzttermine entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und wird vom Senat als rechtswid- rig erachtet. 3. Welche Sanktionen (Missbilligung, Geldstrafe, Ent- zug der Zulassung etc.) sind in den Jahren seit 2010 auf- grund verkaufter Termine oder anderer ungerechtfertigter Geldforderungen von Seiten der Ärzt*innen in Berlin ergangen (bitte nach Sanktion und Jahr aufschlüsseln)? Zu 3.: Die KV Berlin teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass soweit Sanktionen erforderlich seien, die KV Berlin prüfe, ob ein Disziplinarverfahren ausreichend sei oder ein Zulassungsentziehungsverfahren in die Wege geleitet werden müsse. In dem unter Ziff. 1. und 2. genannten Verdachtsfall hätte es ein Zulassungsentziehungsverfah- ren gegeben. Dieses Zulassungsentziehungsverfahren sei mit der Feststellung des Zulassungsausschusses, dass die Zulassung wegen Wegzug beendet ist, eingestellt worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 493 2 Aus diesem Grund konnte der erhobene Vorwurf nicht mehr aufgeklärt werden. Die Disziplinarbefugnis sei mit der Beendigung der Zulassung durch den Zulassungs- ausschuss erloschen. In einem weiteren Disziplinarverfahren sei vom Zu- lassungsausschuss eine Sanktion ausgesprochen worden, weil der Vertragsarzt irrtümlich von einer IGeL-Leistung ausgegangen sei und aus diesem Grund zu Unrecht eine Privatliquidation gefordert habe. Nach Ansicht der Ärztekammer Berlin gäbe es für die Forderung einer Vergütung für die Vergabe zeitnaher Arzttermine keine rechtliche Grundlage. Bei Bekanntwer- den eines solchen Sachverhaltes würde die Ärztekammer Berlin berufsrechtliche Ermittlungen und ggf. berufsrecht- liche Maßnahmen einleiten. Sofern es sich um einen Sachverhalt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung handeln würde, wäre in allererster Linie die KV Berlin die zuständige Stelle. Berlin, den 08. April 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n – W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundes und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2014)