Drucksache 17 / 13 498 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander J. Herrmann und Oliver Friederici (CDU) vom 25. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2014) und Antwort Wasserwerk Johannisthal – Abhilfemaßnahmen aus der Grundwassernotlage I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge an Grundwasser wird derzeit am Standort des ehemaligen Wasserwerks Johannisthal im Rahmen der Altlastensanierung gefördert? Antwort zu 1: Derzeit werden im Rahmen der Altlas- tensanierung am Standort des Wasserwerks Johannisthal insgesamt 2.935.000 m³/a gefördert (im Bereich Galerie Neue Königsheide 1.750.000 m³/a und im Bereich Galerie Alte Königsheide 1.185.000 m³/a). Frage 2: Im Falle, dass das Wasserwerk Johannisthal neu gebaut wird – wann wird das Wasserwerk Johannisthal errichtet und in Betrieb genommen werden? Antwort zu 2: Hierzu sind keine konkreten zeitlichen Angaben möglich. Es wird derzeit geprüft, welche Rah- menbedingungen für die Wiederinbetriebnahme zu beach- ten sind. Frage 3: Welche Förderleistung (Bewilligungsmenge) ist dabei für das Wasserwerk Johannisthal zukünftig vor- gesehen? Antwort zu 3: Die mit Schreiben der Berliner Wasser- betriebe (BWB) vom 01.09.2008 beantragte Bewilli- gungsmenge für das Wasserwerk (WW) Johannisthal beträgt 12,8 Mio. m³/a. Die mit dem Wasserversorgungs- konzept zukünftig angestrebte Bewilligungsmenge für das WW Johannisthal beträgt ebenfalls 12,8 Mio. m³/a. Frage 4: Werden mit der vorgesehenen Förderleistung siedlungsverträgliche Grundwasserstände in seinem Ein- zugs- und Einflussbereich dauerhaft flächendeckend si- chergestellt, oder bedarf es hierfür Ergänzungsfördermen- gen? Antwort zu 4: Die bisherigen Modellberechnungen lassen erwarten (s. z. B. Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drs. 16/2317), dass sich der Absenkungsbereich der Grundwasserförderung im Wasserwerk Johannisthal im oberen Grundwasserleiter deutlich über das Areal zwi- schen Teltowkanal, Britzer Zweigkanal, Spree und den ehemaligen Flughafen Johannisthal hinaus ausdehnt und im näheren Gebiet um die Wasserwerksbrunnen Beträge von mehr als zwei Metern aufweist. Zu berücksichtigen ist generell, dass eine bewilligte Fördermenge nicht ausgeschöpft werden muss, sondern in Abhängigkeit des Bedarfs der öffentlichen Wasserversor- gung gefördert wird. Ferner können keine Kellerwasser- probleme durch Grundwasser entstehen, wenn die Vor- schriften des § 13 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) eingehalten werden. Gebäude sind demzufolge entspre- chend gegen den höchsten Grundwasserstand abzudich- ten. Frage 5: Welche zusätzlichen dezentralen Abhilfe- maßnahmen sind hierfür gegebenenfalls erforderlich? Antwort zu 5: Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Frage 6: Welche Maßnahmen werden bei der temporä- ren Außerbetriebnahme von Abwehrbrunnen der Brun- nengalerie Alte Königsheide, z.B. im Rahmen von War- tungsarbeiten, zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände bzw. des Status Quo ergriffen? Antwort zu 6: Zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände bzw. des Status Quo wurden im Rahmen der Altlastensanierung bei kurzfristigen Außer- betriebnahmen bzw. Wartungsarbeiten keine Maßnahmen ergriffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 498 2 Frage 7: Welche Kosten sind seit dem Jahr 2001 bis heute jährlich bei der Grundwasserstandsteuerung bzw. Altlastensanierung im Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal für das Land Berlin entstan- den? Antwort zu 7: In den Jahren 2001 bis 2013 entstanden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Stand- ort des Wasserwerks Johannisthal in Höhe von 8,3 Mio. € (durchschnittlich 0,625 Mio. € / a) allein für die Altlastensanierung . Für alle Maßnahmen der Altlastensanierung im weiträumigen Einzugsbereich des Wasserwerks belaufen sich die Kosten im selben Zeitraum auf 80,5 Mio. € (durchschnittlich 6,2 Mio. € / a). Im Rahmen des Verwaltungsabkommens (Ökologisches Großprojekt Berlin) wurden dem Land Berlin von diesen Kosten 75 % durch den Bund refinanziert. Für die im Rahmen der wasserwirtschaftlichen So- fortmaßnahmen durchgeführte Grundwasserförderung, welche die laufenden Grundwassersanierungsmaßnahmen beschleunigen und partielle Anstiege der Grundwasser- stände mit negativen Auswirkungen auf die Altlastensa- nierung und angrenzende Siedlungsbereiche mindern soll, sind in den Jahren 2001 bis 2013 Kosten in Höhe von ca. 8,4 Mio. € entstanden. Seit dem Jahr 2001 bis zum Jahr 2013 sind durch die Förderung in der Grundwasserregulierungsanlage in Ru- dow Kosten in Höhe von ca. 1,6 Mio. € für die Wartung, Instandhaltung und Stromversorgung entstanden. Frage 8: Welche Kosten entstehen insoweit voraus- sichtlich zukünftig, um siedlungsverträgliche Grundwas- serstände im Einzugs- und Einflussbereich des Wasser- werkes Johannisthal dauerhaft flächendeckend auf Basis der Ermächtigung in der Einzelbegründung zu § 37 a BWG sicherzustellen? Antwort zu 8: Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Berlin, den 07. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2014)