Drucksache 17 / 13 505 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (GRÜNE) vom 22. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2014) und Antwort Verzögerte Ausbildung aufgrund fehlender Verwaltungsregelungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die mangelnde Ausschöp- fung der Ausbildungsmittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und in der Senatsverwaltung für Arbeit im Jahr 2013 damit begründet wird, dass die Verhandlun- gen zwischen der Fachverwaltung mit den Senatsverwal- tungen für Inneres und Finanzen zur Wiedereinführung der technischen Laufbahnen rund 1,5 Jahre gedauert ha- ben und deshalb im letzten Jahr keine Beamtenanwärter in den technischen Laufbahnen eingestellt werden konnten? (Morgenpost 11.3.2014) Frage 2: Welche Probleme haben zu diesen langwieri- gen Verhandlungen geführt und wie wurden diese Prob- leme letztendlich gelöst? Antwort zu 1 und 2: Ja. Bei der Veranschlagung der Ausbildungsmittel für das Haushaltsjahr 2013 wurde davon ausgegangen, dass bereits in diesem Jahr die ent- sprechende Laufbahnverordnung in Kraft treten würde. Es stellte sich aber heraus, dass der Abstimmungsbe- darf zu einigen Laufbahnzweigen höher war als zuvor vermutet, so dass der notwendige Einigungsprozess einen längeren Zeitraum in Anspruch nahm. Das Ergebnis fin- det sich in § 2 der Laufbahnverordnung technische Diens- te (LVO-TD). Frage 3: Welche Gründe waren dafür ausschlagge- bend, aufgrund der fehlenden Laufbahnverordnungen gänzlich auf die Einstellung eines Ausbildungsjahrgangs im Jahr 2013 zu verzichten, anstatt die Ausbildung dann einfach im Angestelltenverhältnis anzubieten? Antwort zu 3: Die Mittel waren grundsätzlich für die Ausbildung im Beamtenverhältnis vorgesehen und daher im Titel 422 21 veranschlagt. Wie bereits in der Antwort zu Fragen 1 und 2 dargelegt, wurde bei der Veranschla- gung im Haushaltsplan 2012/2013 noch von einem recht- zeitigen Inkrafttreten der Laufbahnverordnungen ausge- gangen. Für eine vergleichbare Ausbildung im Angestell- tenverhältnis - entsprechend gehobenem und höherem Dienst – gibt es keine rechtliche Grundlage. Frage 4: Aus welchen Gründen hat sich der Senat ent- schlossen, vom Grundsatz der Beschäftigung von Ange- stellten statt Beamten für die technischen Bereiche abzu- gehen und auch für die nicht hoheitlichen Bereiche die Beamtenlaufbahn wieder anzubieten? Antwort 4: Der Senat hat keinen derartigen Beschluss gefasst, da die Beschäftigung von Beamtinnen und Beam- ten nach Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz nur für die Aus- übung dauerhafter hoheitlicher Tätigkeiten zulässig ist. Berlin, den 09. April 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ……………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014)