Drucksache 17 / 13 508 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 25. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2014) und Antwort Hundevermittlung aus dem Berliner Tierheim an Seniorinnen und Senioren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde leben zurzeit im Tierheim Fal- kenberg und wie viele stehen zur Vermittlung bereit? 2. Wie viele vermittelbare Hunde befinden im fortge- schrittenen Alter? Zu 1. und 2.: Im Berliner Tierheim leben zurzeit 272 Hunde, wovon 161 vermittelt werden können. Von den 161 vermittelbaren Hunden sind 91 älter als 9 Jahre. 3. Stimmt es, dass das Tierheim die Vermittlung von Hunden z. B. an 70-jährige Senioren ablehnt mit der Be- gründung, diese seien zu alt als Halter eines (Tierheim- )Hundes, selbst wenn ein älterer Hund gewünscht wird und der/die 70-Jährige erfahrene/r Hundehalter/in ist? 4. Gibt es die Festlegung einer Altersgrenze für Men- schen, die sich um die Vermittlung eines Hundes im Tier- heim bemühen, wie hoch ist sie und wo ist dies durch wen und warum so entschieden worden? Zu 3. und 4.: Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das Tierheim die Vermittlung von Hunden an Seniorinnen und Senioren aus Altersgründen ablehnt. Das Verfahren des Tierheims zur Vermittlung von Hunden basiert auf einem vom Tierheim in eigener Ver- antwortung erarbeiteten Leitfaden. Dieser Leitfaden soll eine Vermittlung an zukünftige Halterinnen oder Halter sicherstellen, die an erster Stelle dem Tierwohl Rechnung trägt. Der Leitfaden enthält kein Kriterium, nach dem das Alter der zukünftigen Halterin und des zukünftigen Hal- ters ein Ausschlusskriterium ist. Das Alter ist nur einer von zahlreichen Parametern für die Auswahl einer pas- senden Halterin oder eines passenden Halters. Entschei- dend für die Auswahl ist nach Aussage des Tierheims allein, dass die zukünftige Halterin und der zukünftige Halter den Anforderungen, die der Hund stellt (Auslauf, Futter, evtl. Arzneimittelver- sorgung etc.), gerecht werden kann. Das Tierheim hat die Erfahrungen gemacht, dass ge- rade ältere Hunde mit ihrem Bedürfnis nach einem ruhi- gen Umfeld für eine Haltung bei Seniorinnen oder Senio- ren ausgesprochen gut geeignet sind. Diese Erfahrungen berücksichtigt das Tierheim bei der Vermittlung von Hunden. In Einzelfällen kann es aber auch nach den Ver- mittlungsgesprächen und dem „Probegassigehen“ zur Ablehnung einer Vermittlung seitens des Tierheims kommen, wenn ein zu vermittelnder Hund und eine mög- liche zukünftige Halterin oder ein möglicher zukünftiger Halter nicht zueinander passen. 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Vermitt- lung insbesondere von älteren Hunden an Seniorinnen und Senioren für beide Seiten i.d.R. ein Gewinn an Le- bensqualität darstellt? Zu 5.: Der Senat teilt diese Auffassung. Berlin, den 11. April 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)