Drucksache 17 / 13 510 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 26. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2014) und Antwort Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen würde die geplante Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung auf die Finanzierung von laufenden Projekten der sozialen Stadtentwicklung in Berlin haben? Antwort zu 1: Im Regierungsentwurf zum Bundes- haushalt 2014, Kapitel 1606 ist für die Städtebauförde- rung 2014 ein Verpflichtungsrahmen von 700 Mio. € mit folgender Aufteilung enthalten: Stadtumbau Ost 110 Mio. € Stadtumbau West 110 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz Ost 80 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz West 45 Mio. € Soziale Stadt 150 Mio. € Aktive Zentren 125 Mio. € Kleinere Städte und Gemeinden 80 Mio. €. Die Schwerpunktsetzung des Bundes bei der Sozialen Stadt und im Stadtumbau unterstützt zielgerichtet die aktuellen Herausforderungen der integrierten Stadtent- wicklung in Berlin. Die zusätzlichen Bundesmittel für die Soziale Stadt sollen zur gezielten Verstärkung der Aktivi- täten in den 34 Berliner Quartiermanagementgebieten verwandt werden, vorrangig für bauliche Investitionen um Bildungsmöglichkeiten zu verbessern und Integration zu befördern. Der Stadtumbau bietet die Möglichkeit insbe- sondere soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen im Zusammenhang mit Klimaschutz sowie komplexe Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Gleiches gilt auch für den Bereich der aktiven Zentren und des städtebauli- chen Denkmalschutzes. Frage 2: Welche neuen Projekte sind mit Hilfe der Bundesmittel für das Land Berlin geplant? Antwort zu 2: Mit Hilfe der Bundesmittel sollen drin- gend notwendige Freiraum- und Infrastrukturmaßnahmen in den vom Senat beschlossenen Fördergebieten finanziert werden. Der Schwerpunkt soll bei Bildungseinrichtungen im Zusammenhang mit Klimaschutz in den Transformati- onsräumen und den Gebieten der wachsenden Stadt lie- gen. Berlin, den 07. April 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2014)