Drucksache 17 / 13 516 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 27. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2014) und Antwort Mehr zum Begleitausschuss – und wie er arbeitet Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mitglieder des Begleitausschusses, die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Zusammenset- zung desselben aufgeführt werden, sind a. Vertreter der Zivilgesellschaft b. Wirtschafts- und Sozialpartner c. andere relevante gesellschaftliche Akteure, die an der Erstellung und Begleitung der Umsetzung der Operationellen Programme zur Durchführung der Förderung im Rahmen der Strukturfondsförderung durch die Europäische Union? Zu 1.: Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesell- schaft:  die Umweltverbände  die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin  die Frauenverbände  die Verbände zur Umsetzung der Agenda 21  der Landessportbund  die Technologiestiftung Berlin  der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen Wirtschaftspartnerinnen und Wirtschaftspartner sowie Sozialpartnerinnen und Sozialpartner:  Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin  Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.  Die Handwerkskammer Berlin  Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk BerlinBrandenburg Andere relevante gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure:  Sofern sich die Verwaltungsbehörden und Programm durchführenden Stellen externer Dienstleis- ter bedienen, können diese zu den Sitzungen des Begleitausschusses hinzugezogen werden.  Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. 2. Haben alle Mitglieder des Begleitausschusses gleiche Stimm- und Informationsrechte? Wenn nein, warum nicht, worin bestehen die Unterschiede? Zu 2.: Mitglieder des Begleitausschusses (BGA) ver- fügen über identische Informationsrechte. Über Stimm- rechte verfügen nach Artikel 2 der Geschäftsordnung die Referatsleitung Europäische Strukturfondsförderung, die Verwaltungsbehörden Europäischer Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EF- RE), sowie Vertretungen der für die Querschnittsthemen zuständigen Senatsressorts (bei Chancengleichheit sowie Integration Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, bei Nachhaltigkeit Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt). Die im BGA vertretenen Bun- desministerien (Wirtschaft, Arbeit, Finanzen) votieren gemeinsam mit einer Stimme. Nach Artikel 5 der Ge- schäftsordnung werden Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich getroffen; sollten einvernehmliche Ent- scheidungen nicht herbeigeführt werden können, ent- scheidet der Vorsitz (Referatsleitung Europäische Struk- turfondsförderung). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 516 2 Die Regelungen zur Entscheidungsfindung gehen grundsätzlich von einer Konsensorientierung bzw. einem anzustrebenden Konsens aus. Sie berücksichtigen aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten, insbesondere auch in Bezug auf Haushaltsmittel des Landes Berlin sowie die Notwendigkeit einer Entscheidungsfähigkeit auch im Fall von Dissens und priorisieren deshalb die nach der Ge- schäftsverteilung des Senats für Angelegenheiten der Europäischen Strukturfondsförderung zuständige Senats- verwaltung bzw. deren entsprechende Organisationsein- heit. 3. Sind im BGA weltanschauliche Gruppierungen, Kirchen oder sonstige KonfessionsvertreterInnen reprä- sentiert? Wenn ja, welche und warum? Zu 3.: Es gibt derzeit im BGA keine Mitglieder der genannten Gruppen. Berlin, den 07. April 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2014)