Drucksache 17 / 13 520 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2014) und Antwort Aktueller Sachstand Schallschutzmauer Fußgängerunterführung AVUS S-Bahnhof Grune- wald Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die genauen Hintergründe der Entfer- nung der Schallschutzmauer an der Fußgängerunterführung AVUS S-Bahnhof Grunewald? Frage 2: Ist es vorgesehen, den ursprünglichen Lärm- schutz an dieser Stelle wieder herzustellen und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Vermutlich bezieht sich die Anfrage auf die Spritzschutzverkleidung der Brücke im Zuge der A 115 über den Dauerwaldweg. Bei der letzten Prüfung des Brückenbauwerkes im Jahr 2013 wurde der teilweise schad- hafte Spritzschutz bemängelt. Aufgrund der Verkehrssiche- rungspflicht sind einige Teile unmittelbar demontiert wor- den. Die Wiederherstellung des Spritzschutzes ist beauftragt. Die Spritzschutzverkleidung hat keine Lärmschutzfunktion. Frage 3: Welche Anstrengungen wurden bis jetzt unter- nommen, den Autobahnlärm an dieser Stelle auf andere Weise einzudämmen. Antwort zu 3: Die bestehende Lärmschutzwand entlang der Straße Am Eichkamp wurde im Rahmen einer Lärmsa- nierungsmaßnahme im Jahr 1989 auf der Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung des gesamten Autobahnnet- zes des Landes Berlin errichtet. Darüber hinaus wurden den von verbleibenden Pegelüberschreitungen betroffenen Haus- eigentümerinnen und Hauseigentümern passive Schall- schutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) ange- boten und wie vorgeschrieben zu 75% finanziert. Die vor- handene Lärmschutzwand ist gemäß der durchgeführten Prüfungen in einem gutem Zustand. Ingenieurbauwerke, zu denen auch Lärmschutzwände ab 2 Meter sichtbarer Höhe zählen, unterliegen regelmäßigen, alle drei Jahre stattfinden- den Prüfungen, so dass eine Wahrung der schalltechnischen Eigenschaften gesichert ist. Im Bereich Nikolassee wurden bereits 2011 passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt. Bei der in den Jahren 2011/2012 erfolgten Erneuerung der Bun- desautobahn (BAB) A 115 (Avus) zwischen Autobahndrei- eck (AD) Funkturm und Anschlussstelle (AS) Spanische Allee wurde ein spezieller lärmmindernder Gussasphalt eingebaut. Entsprechend der Planung wurde in zwei Ab- schnitten (auf ca. 600 m Länge und auf beiden Richtungs- fahrbahnen Höhe Eichkamp und ca. 2000 m Höhe Spanische Allee ebenfalls beidseitig) dieser Belag verwendet. Die lärmmindernde Wirkung ( - 2 dB(A) ) wird insbesondere durch ein anderes Abstreumaterial und damit einer anderen Oberflächenstruktur des Gußaspaltes erreicht. Frage 4: Gibt es ein Konzept für eine adäquate Lärm- schutzdämmung entlang der AVUS und wie weit ist diese Umsetzung gediehen? Antwort zu 4: Aktuell wird eine Erneuerungsmaßnahme der A 115 zwischen AS Spanische Allee und Landesgrenze Berlin/Brandenburg geplant. Ergänzend zu den unter 3 be- nannten bereits durchgeführten Maßnahmen ist der techni- schen Planung ein lärmtechnisches Gutachten vorangestellt, welches u.a. mögliche aktive und passive Schallschutzmaß- nahmen benennen und vergleichen soll. Gemäß dem Vor- schriftenwerk für Bundesfernstraßen werden umfassende Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen für Lärmsanie- rungmaßnahmen durchgeführt und mit dem Bundesministe- rium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt. Es werden u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen wie beispiels- weise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, der Bau von Lärmschutzwänden und der Einsatz von anderen lärmmindernden Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brückenbauwerken - lärmarme Fahrbahnübergänge) unter- sucht.Wenn verbleibende Pegelüberschreitungen aus der Schalltechnische Untersuchung ersichtlich werden sollten, sind passive Schallschutzmaßnahmen den jeweiligen be- troffenen Eigentümerinnen und Eigentümern anzubieten. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)