Drucksache 17 / 13 521 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2014) und Antwort Sind Berliner Schulen versichert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben für welche Schulstandorte welche Versicherungen abgeschlossen? 2. Bei welchen Versicherungsgesellschaften wurden die Versicherungsverträge jeweils abgeschlossen? 3. Wie hoch sind die jährlichen Beiträge, die die je- weiligen Bezirke als Schulträger an die Versicherungsge- sellschaften entrichten? a) Wo sind diese Beiträge in den Bezirkshaushaltsplä- nen etatisiert? 4. Wie hoch sind die jeweiligen Zeitwert-Beträge, die Bezirke in Schadensfällen, z.B. nach Schulbränden erhal- ten? a)In wie vielen Fällen reichte in den letzten fünf Jah- ren der Zeitwertbetrag nicht aus, um Schulgebäude wieder hierzurichten, um- oder neu zu bauen und wie groß war jeweils die Differenz zu den ermittelten Kosten? 5. Welche Bezirke haben für welche Schulstandorte keine Versicherungen abgeschlossen? 6. Aus welchen Gründen heraus hat sich der jeweilige Bezirk gegen den Abschluss von Versicherungen ausge- sprochen? Zu 1. – 6.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Entscheidung darüber, ob, und wenn ja, welche Versicherungen für die Schulstandorte abgeschlossen werden. Der Senat hat keine diesbezügliche Zuständigkeit; entsprechende Infor- mationen der Bezirke liegen nicht vor. 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)