Drucksache 17 / 13 522 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2014) und Antwort Open Access im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind jeweils die Kosten für die wissen- schaftliche Informationsversorgung, insb. für Zeitschrif- tenabonnements und für weitere Publikationen an Berliner Hochschulen und an wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Berlin? a) Wie haben sich diese Kosten jeweils in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Wie viel Prozent der Veröffentlichungen an wissen- schaftlichen Einrichtungen und Berliner Hochschulen erscheinen bereits unter Open Access-Strategien? a) Wie viele davon unter dem „goldenen Weg“? b) Wie viele davon unter dem „grünen Weg“? 3. Wie viele und welche Berliner Hochschulen und wie viele und welche wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Berlin besitzen eine Open-Access-Leitlinie? a) Was ist jeweils der Inhalt der Leitlinie? 4. Wie viele und welche Berliner Hochschulen und wie viele und welche wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Berlin machen unter welchen Voraussetzungen Informationen in digitaler Form für Nutzerinnen und Nutzer ohne finanzielle Barrieren über das Internet zu- gänglich und setzen somit bereits jetzt schon die Ziele der Open Access-Bewegung um? a) Wie viele Hochschulen und wie viele Einrichtungen davon machen Informationen nachnutzbar? 5. Wie viele und welche Berliner Hochschulen und wie viele und welche wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Berlin haben eine Open-Access-Beauftragten eingestellt? Zu 1 bis 5.: Der Senat sieht sich nicht in der Lage, die ihm nicht vorliegenden Informationen im gewünschten Konkretisierungsgrad im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage zu erheben. 6. Publikationsfonds, ausgewiesene Etats für Publika- tionsgebühren werden von der Open-Access-Community als Steuerungsinstrument für die Etablierung eines inno- vativen Publikationssystems verstanden. Sie erlauben die nachhaltige Gestaltung der der Finanzströme zwischen den Verlagen und der Wissenschaft. Ihr Anliegen ist es nicht zusätzliche Mittel in den Markt zu pumpen, sondern ein Ausgangspunkt für die strategische Umwidmung von Subskriptionsgebühren zu Open-Access- Publikationsgebühren einzuleiten. Welche Notwendigkeit und welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat einen Etat für Publikationsgebühren im Haushalt des Landes Berlin festzuschreiben? a) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei der Einrichtung eines Open-Access- Publikationsfonds? b) Welche Höhe hält der Senat für angemessen? c) Welche Kriterien zur Vergabe der Mittel hält der Senat für angemessen? Zu 6.: Der Berliner Senat verfolgt die nationale und internationale Diskussion um „Open-Access“ mit großem Interesse. Alle Beteiligten wissen um die Komplexität der Sachlage hinsichtlich technischer, finanzieller aber auch urheberrechtlicher Fragen. Vor diesem Hintergrund scheiden bundesländerspezifische Insellösungen aus. Aus diesem Grund wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Publikati- onsfonds nicht für sinnvoll erachtet. Über die Ausstattung eines solchen Fonds und mögliche Vergabekriterien kann erst sinnvoll gesprochen werden, wenn die Rahmenbedin- gungen weitgehend geklärt sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 522 2 7. Der Senat schrieb am 23.8.2012 in der Antwort auf die Frage Nr. 4 in der Kleinen Anfrage, Drs. 17/10794, es seien zur Umsetzung von Open Access Strategien im Land „keine gesetzgeberischen Aktivitäten erforderlich“. Hält der Senat nach dem Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg (Drs. 4/6419) und nach dem 3. Gesetz zur Änderung hochschulrecht- licher Vorschriften (3. HRÄG) im Land Baden- Württemberg weiterhin an seiner Aussage fest? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nein, welche Änderungen im BerlHG sind aus der Sicht des Senats notwendig, um Open Ac- cess im Land Berlin voranzutreiben? Zu 7.: Der Senat ist immer gerne bereit, seine Positio- nen unter dem Eindruck neuer Erkenntnisse zu überden- ken. Wie bereits ausgeführt, findet zum Thema „openAccess “ eine virulente Diskussion statt, deren Ausgang noch nicht feststeht. Grundsätzlich bleibt abzuwarten, ob und welche gesetzgeberischen Änderungsbedarfe sich noch ergeben. Erfahrungen in anderen Ländern werden mit Interesse zur Kenntnis genommen. 8. Wie bewertet der Senat die im Land Baden- Württemberg, im § 44 Absatz 6, 3. HRÄG geplante Ver- pflichtung des wissenschaftlichen Personals zum Vorbe- halten eines Zweitveröffentlichungsrechtes in hochschul- eigenen Repositorien? a) Gibt es gleiche oder ähnliche Bestrebungen zur Änderung des BerlHG im Senat? Zu 8.: Ob die genannte Regelung einer abschließenden verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde, muss hier dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall handelt es sich um einen nicht unerheblichen Eingriff in grundrecht- lich geschützte Bereiche. Die Verpflichtung zum Vorbe- halt eines Zweitveröffentlichungsrechts könnte möglich- erweise dazu führen, dass einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mehr in den Magazinen publi- zieren können, die für den internationalen Ausweis von hoher Reputation in ihrem jeweiligen Fach von besonde- rer Bedeutung sind. Damit würde ein erheblicher Wett- bewerbsnachteil für die persönliche Karriere einhergehen. Eine andere Folge könnte sein, dass die deutsche Wissen- schaft im internationalen Wettbewerb insgesamt an Auf- merksamkeit verliert, weil sie in den einschlägigen Maga- zinen seltener vertreten ist. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9. und 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 03. April 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2014)