Drucksache 17 / 13 528 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2014) und Antwort Verletzte Polizeibeamte/Mitarbeiter der Ordnungsämter und Folgekosten im Jahr 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte wurden im Jahr 2013 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden 2.677 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Die Unfallkasse Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständig- keit mitgeteilt, dass im Jahr 2013 insgesamt 340 Ange- stellte der Polizei verletzt worden sind. 2. Wie viele Feuerwehrbeamte wurden im Jahr 2013 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 2.: Im Jahr 2013 wurden 398 Feuerwehrbeamtin- nen und Feuerwehrbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. 3. Wie viele Mitarbeiter der Ordnungsämter wurden im Jahr 2013 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 3.: Die Beantwortung der die bezirklichen Ord- nungsämter betreffenden Fragestellungen ist in dem für die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen gesetzten Fristrahmen wegen des insoweit erforderlichen Abstim- mungsbedarfs mit allen Bezirken nicht möglich. 4. Welche Kosten entstanden dadurch den jeweiligen Dienstunfallfürsorgestellen bzw. der Unfallkasse im Jahr 2013? Zu 4.: Im Jahr 2013 sind der Polizeibehörde durch Dienstunfallfürsorgeleistungen (Heilverfahren und Un- fallentschädigungen) für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Aufwendungen von 2.662.654,94 €, für die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr von 356.986,51 €, insgesamt 3.019.641,45 €, entstanden. Für die Angestellten der Polizei sind der Unfallkasse Berlin im Jahr 2013 insgesamt Kosten in Höhe von 443.841,71 € entstanden. Die Ausgaben für Unfälle von Beschäftigten der Ordnungsämter werden nicht gesondert ermittelt. Sie sind in den Gesamtaufwendungen für die versicherten Beschäftigten der Bezirksämter enthalten. 5. In welchem Umfang wurden diese Kosten von einem den Unfall verursachenden Dritten ersetzt? Zu 5.: Die anlässlich der dienstunfallbedingten Schä- digung von Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Feuerwehr geltend gemachten und von Schädigerinnen bzw. Schädigern ersetzten Beträge werden nicht summa- risch erfasst, so dass hierzu keine inhaltliche Aussage gemacht werden kann. Für die durch die Unfallkasse Berlin betreuten Angestellten wurden von unfallverursa- chenden Dritten bislang Kosten in Höhe von 2.608,02 € auf dem Regresswege erstattet. Abschließende Angaben zu den erzielten Regresseinnahmen sind jedoch erst mög- lich, wenn die Heilbehandlung oder Rehabilitation in allen Fällen abgeschlossen und damit die Feststellung des gesamten Schadensumfangs möglich ist. Zu den Ord- nungsämtern wird insoweit auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 6. In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit den Verletzungen zu Arbeitsausfällen? Zu 6.: Wegen der hohen Anzahl an Einzelfällen bei der Polizei und der Feuerwehr wurde auf eine Ermittlung der erbetenen Angaben wegen des damit verbundenen, unvertretbar hohen Arbeitsaufwands verzichtet. Bezüglich der Ordnungsämter wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)