Drucksache 17 / 13 535 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Förderkriterien für energetische Sanierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit richten sich die derzeitigen För- derprogramme der IBB nicht nur an große Wohnungsun- ternehmen, die mit hohen energetischen Standards große Wohnungsbestände sanieren, sondern auch an private Einzeleigentümer, die ohne Förderung nicht imstande wären, den kleinteiligen Gebäudebestand energetisch zu sanieren oder aufgrund nicht gewährter Förderung hohe Modernisierungskosten auf Mieterinnen und Mieter um- legen, weil keine Förderung aus der Modernisierungsum- lage herausgerechnet werden kann? Antwort zu 1: Die derzeitigen Förderprogramme der Investitionsbank Berlin (IBB) zur energetischen Sanie- rung von Wohngebäuden richten sich an kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossen- schaften sowie Vermieterinnen und Vermieter und Inves- torinnen und Investoren. Insoweit zählen auch private Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer als Vermie- terinnen und Vermieter zur Zielgruppe dieser Förderpro- gramme. Von der IBB-Förderung profitieren neben den größe- ren Wohnungsunternehmen insbesondere Genossenschaf- ten und private Investorinnen und Investoren, die ihren Mehrfamilienhausbestand energetisch optimieren möch- ten. Der maximale Finanzierungsanteil bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro bzw. bei Erreichen der KfW-Effizienzhaus- Standards bei maximal 75.000 Euro. IBB-Kundinnen und IBB-Kunden profitieren von einem bonitätsabhängigen Zinsvorteil von bis zu 0,60 % jährlich gegenüber dem jeweiligen KfW-Programmzins. Die Investorinnen und Investoren mit kleinerem Im- mobilienbestand werden zusätzlich über das IBB-Projekt Energieberatung für Effizienz und Optimierung (ENEO) motiviert, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit Zuschüssen bis zu 2.000 EUR. Mit Hilfe eines professionellen Expertenpools von Energiebe- raterinnen und Energieberatern und in enger Zusammen- arbeit mit der Berliner Energieagentur werden Gutachten erstellt, die deutlich machen, wann und wie sich Investiti- onen in energieeffiziente Maßnahmen amortisieren. Frage 2: Welche niedrig-investiven Maßnahmen zu- gunsten von Energieeinsparung werden von der IBB ge- fördert? Antwort zu 2: Durch die IBB werden alle Arten der Investitionsvorhaben gefördert, die aus Mitteln der KfW- Programme „Energieeffizient Sanieren“ finanzierbar sind. Diese sind insbesondere  Die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 01.01.1995 zu einem Energieef- fizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115, die energeti- sche Sanierung von Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu einem KfW-Energieeffizienzhaus Denkmal.  Der Ersterwerb eines zeitnah energetisch sanierten Wohngebäudes. Gefördert werden ebenfalls Einzel- maßnahmen wie - Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken - Erneuerung der Fenster und Außentüren - Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage - Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Zusätzlich bietet die IBB seit 2012 das Programm „IBB Wohnraum Modernisieren“ an, welches das KfWProgramm „Wohnraum Modernisieren“ abgelöst hat. Die Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die nicht aus anderen Förderangeboten finanziert werden können, werden nunmehr aus dem IBB Produkt finan- ziert. Mit diesem Angebot schließt die IBB die Lücke zwischen den gesetzlichen Anforderungen, z.B. aus Ener- gieeinsparungsverordnung (EnEV) und Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und den weit über diese gesetzlichen Standards hinausgehenden Anforde- rungen der KfW-Programme. Darüber hinaus sind aber auch Modernisierungsmaßnahmen förderfähig, die nicht unbedingt energetische Einsparungen mit sich bringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 535 2 Bei der Durchführung der Maßnahmen gelten an- spruchsvolle technische Anforderungen, die von einem / einer Sachverständigen bei Antragstellung und nach Durchführung bestätigt werden müssen. Frage 3: Welche quartiersbezogenen Ansätze, z.B. der Nutzung von Abwärme, gibt es im Rahmen der Förder- programme der IBB, der KfW und im Rahmen des Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)? Antwort zu 3: Mit den KfW-Programmen - "Energeti- sche Stadtsanierung" werden neben der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartierskonzepte, die technische und wirtschaftliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Quartier aufzeigen, auch die Umsetzung von investi- ven Maßnahmen insbesondere in Stadtquartieren unter- stützt. Diese Maßnahmen sind je nach Ausgestaltung der einzelnen EFRE-Förderprogramme im Rahmen des Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) förder- fähig. Berlin, den 12. April 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup …………................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)