Drucksache 17 / 13 537 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Hakan Taş (LINKE) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Kriminalisierung von Protesten gegen Zwangsräumungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Polizei im Vorfeld der „Lärmdemo“ am Kottbusser Tor am 29.3.2014 Kontrollen und Festnahmen durchgeführt hat und wenn ja, warum? 2. Wie viele Personen wurden im Vorfeld der „Lärmdemo“ festgenommen, wie viele im weiteren Verlauf ? Zu 1. und 2.: Im Zuge des Versammelns wurden drei Freiheitsbeschränkungen zu Verstößen gegen das Ord- nungswidrigkeitengesetz, das Versammlungsgesetz und das Pressegesetz durchgeführt. Die drei Personen wurden kurze Zeit später wieder aus den polizeilichen Maßnah- men entlassen. Im weiteren Verlauf wurde drei Personen die Freiheit beschränkt. In diesem Fall handelte es sich nicht um Ver- sammlungsteilnehmerinnen/Versammlungsteilnehmer. 3. Warum ist es zu gewaltsamen Eingriffen der Poli- zei in das Demonstrationsgeschehen gekommen? Zu 3.: Eine unbeteiligte Zuschauerin beleidigte in der Reichenberger Str. einen Polizeibeamten. Bei der an- schließenden Identitätsfeststellung wehrte sich die Frau, ließ sich auf den Boden fallen und schrie. Daraufhin soli- darisierten sich Versammlungsteilnehmerinnen und Ver- sammlungsteilnehmer mit ihr, traten und schlugen in Richtung der eingesetzten Dienstkräfte. Nur mit körperli- cher Gewalt konnten die Personen zurückgedrängt und die notwendigen polizeilichen Maßnahmen zur Strafer- mittlung durchgeführt werden. In der Reichenberger Str. 75 erforderte zu laute Musik durch eine Verstärkeranlage aus einer Ladenwohnung das Einschreiten von Polizeidienstkräften. Im Zuge der Maß- nahmen solidarisierte sich wiederum eine Gruppe des Aufzuges und griff die Dienstkräfte mit Tritten und Schlägen an, so dass diese sich zum Schutz in die Laden- wohnung zurückziehen mussten. Dazu verschlossen sie die Eingangstür und ließen die Rollläden herunter. Die angreifenden Personen versuchten durch Aufschieben der Rollläden und Eindrücken der Eingangstür zu den Ein- satzkräften vorzudringen. Erst weiteren, zur Unterstüt- zung herbeieilenden Polizeidienstkräften gelang es, die Personengruppe zurückzudrängen. 4. Trifft es zu, dass bei der „Lärmdemo“ eine Person im Rollstuhl durch die Polizei verletzt wurde? Zu 4.: Dem Senat ist keine Verletzung einer Person im Rollstuhl im Zusammenhang mit dieser Versammlung bekannt. 5. Wie viele Polizisten wurden im Zusammenhang mit der „Lärmdemo“ am 29.3.2014 eingesetzt? Zu 5.: Im Zusammenhang mit der Versammlung „Gegen Zwangsräumung, Verdrängung und steigende Mie- ten“ wurden 303 Polizeidienstkräfte eingesetzt. 6. Welche Polizeieinheiten anderer Bundesländer o- der des Bundes waren an dem Polizeieinsatz bei der „Lärmdemo“ am 29.3.2014 beteiligt? Zu 6.: Im Zusammenhang mit der Versammlung „Gegen Zwangsräumung, Verdrängung und steigende Mie- ten“ wurde eine Einsatzhundertschaft aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt eingesetzt. 7. Wie viele Polizisten wurden im Zusammenhang mit den Protesten gegen eine Zwangsräumung am 27.3.2014 in der Reichenberger Straße eingesetzt? Zu 7.: Am 27. März 2014 wurden im Rahmen der Amtshilfe 121 Dienstkräfte bei der Vollstreckung eines gerichtlichen Räumungsbeschlusses in der Reichenberger Str. 73 eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 537 2 8. Wie viele Festnahmen gab es im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Zwangsräumung am 27.3.2014? Zu 8.: Im Zusammenhang mit den Protesten am 27. März 2014 in der Reichenberger Str. 73 wurde 12 Perso- nen die Freiheit beschränkt. 9. Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit der Räu- mung am 27.3.2014 Festgenommene sich auf der Gefan- genensammelstelle entkleiden mussten und wenn ja, wa- rum und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? 10. Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit der Räu- mung am 27.3.2014 Festgenommene auf der Gefangenen- sammelstelle eine Untersuchung von Körperöffnungen erdulden mussten und wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? Zu 9. und 10.: Nein. 11. Trifft es zu, dass mit im Zusammenhang mit der Räumung am 27.3.2014 Festgenommenen Gefährderan- sprachen geführt wurden und wenn ja, durch wen, warum und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? Zu 11.: Dienstkräfte des Landeskriminalamtes Berlin führten mit neun der eingebrachten Personen Gefährder- ansprachen mit dem Ziel der Verhinderung von Straftaten. Rechtsgrundlage dafür ist § 17 Abs. 1 Allgemeines Si- cherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) i.V.m. § 1 Abs. 3 ASOG. Berlin, den 11. April 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)