Drucksache 17 / 13 538 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 31. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Machen die Berliner Forsten bürgerschaftliches Engagement platt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Berliner Forstämter ge- genwärtig Pachtverträge über Datschen, Garagen oder Schuppen mit Drittnutzern mit dem Ziel kündigen, „saubere Kanten der Forstgrundstücke“ herbeizuführen? Frage 2: Wenn 1. Ja: Seit wann läuft diese „Flurbereinigung “ und wie viele Nutzerinnen und Nutzer in welchen Ortsteilen Berlins sind von diesen Kündigungen jeweils betroffen? Frage 3: Wenn 1. Ja: Welche forstwirtschaftlich zwin- genden Gründe erfordern diese „Flurbereinigung“ von Nutzungen, die im Ostteil der Stadt regelmäßig auch mit der Entwertung von Eigentum an den entsprechenden Einrichtungen verbunden sind? Frage 4: Ist dem Senat bekannt bzw. hat der Senat An- strengungen unternommen zu erkunden, welche unter- schiedlichen Nutzungsformen hierdurch im Einzelnen erschwert oder unmöglich werden und welche Eigen- tumswerte an den entsprechenden Einrichtungen vernich- tet werden? Frage 5: Sind unter den gekündigten Nutzungen auch solche der Gemeinwesen-, sozialen, kulturellen oder bür- gerschaftlichen Kiezarbeit? Wenn ja, um welche handelt es sich? Frage 6: Teilt der Senat die Einschätzung, dass insbe- sondere vor dem Hintergrund soziokultureller Nutzungen eine Abwägung zwischen dem durch die „Flurbereinigung “ eingetretenen Schaden für diese Gemeinwesenarbeit und dem forstwirtschaftlichen Nutzen sinnvoll wäre, um ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement nicht zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen? Antwort zu 1 bis 6: Nein. Frage 7: Was unternimmt der Senat, um die Träger von unter 5.) genannten Nutzungsformen im Fall solcher Kündigungen Unterstützung zu geben oder alternative Nutzungsräume zu verschaffen, um ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement zu würdigen und zu för- dern – und mit welchen Konsequenzen? Antwort zu 7: Aufgrund der Antwort zu 5. erübrigt sich eine Stellungnahme. Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)