Drucksache 17 / 13 539 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld und Stefan Schlede (CDU) vom 01. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Räumliche Ausstattung für die Hortbetreuung an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die räumliche Ausstattung der Berli- ner Schulen für die Hortbetreuung aktuell dar (bitte Auf- schlüsselung nach Bezirken)? Zu 1.: Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die räumliche Ausstattung der Schulen für die ergänzende Förderung und Betreuung. Dem Senat liegen keine Informationen der Bezirke vor, wie sich diese in den Bezirken darstellt. 2. Gibt es nach Kenntnis des Senats Engpässe bei der räumlichen Ausstattung in den einzelnen Bezirken? Zu 2.: Ja. 3. Sieht sich die Senatsverwaltung in absehbarer Zeit in der Lage, im Rahmen des Musterraumprogramms die Hortbetreuung an den Berliner Schulen zu verbessern? Zu 3.: Musterraumprogramme (MRP) werden als Handlungsempfehlung für den Neubau sowie Erweiterung und Umbau von Schulen auf Basis der Stundentafeln, curricularer Anforderungen, des Betreuungsbedarfs und zur Gewährleistung der im Rahmen der Zumessungsricht- linien möglichen Unterrichtsorganisation sowie sonstiger pädagogischer Anforderungen entwickelt. Das MRP für Grundschulen beinhaltet sämtliche - auch für die ergän- zende Förderung und Betreuung - erforderlichen Flächen. Auf bestehende Gebäude kann das MRP nur begrenzt zur Anwendung kommen, da für die Raumnutzung bei Standorten unterschiedlicher Größe, unterschiedlichen Baualters etc. kein Einheitskonzept vorgegeben werden kann - die Standards der MRP müssen in diesen Fällen mit der jeweiligen spezifischen Gebäudesituation abgegli- chen werden. Es kann vorkommen, dass einzelne Raum- typen, die für die pädagogische Konzeption oder die Or- ganisation der Schule erforderlich sind, nicht oder nicht im ausreichenden Maße vorhanden sind. Auch kommt es vor, dass durch Anstieg der Schülerzahlen und / oder Erhöhung der Teilnehmerzahl an der ergänzenden Förde- rung und Betreuung die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen, um optimale Bedingungen für Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote zu ge- währleisten. In einem solchen Fall obliegt es gem. § 109 SchulG dem Schulträger, die erforderlichen Räumlichkei- ten zu schaffen, entweder durch organisatorische oder durch bauliche Maßnahmen. Berlin, den 07. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2014)