Drucksache 17 / 13 542 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 01. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Grundschulplätze in Marzahn-Hellersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Schulplätze an Grundschulen ver- fügt der Bezirk Marzahn-Hellersdorf für Erstklässler aktuell und wie gestaltet sich die Entwicklung der not- wendigen Platzzahlen in den kommenden fünf Jahren, bitte unterteilt nach den einzelnen Schulstandorten auf- gliedern? 3. Deckt die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze für Erstklässler im Bezirk Marzahn-Hellersdorf den Be- darf an Schulplätzen im neuen Schuljahr 2014/2015 und darüber hinaus? 4. Inwieweit kann im Bezirk Marzahn-Hellersdorf die wohnortnahe Einschulung von Erstklässlern für das kommende Schuljahr und darüber hinaus sichergestellt werden? Zu 1., 3. und 4.: Verfügbare Schulplätze an Grund- schulen nach Schuljahren werden durch die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft statistisch nicht erhoben. Die Aufnahme eines Kindes in die Jahr- gangstufe 1 ist eine äußere schulische Angelegenheit, für die vom Grundsatz her keine Berichtspflicht der Bezirke gegenüber der Schulaufsichtsbehörde besteht. Zur Erhöhung der Aufnahmefähigkeit seines Schul- netzes hat der Bezirk in Abstimmung mit meinem Haus vielfältige Maßnahmen eingeleitet bzw. bereitet diese vor. Es handelt sich um die Umwandlung von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in Grund- oder Gemeinschaftsschulen, die bauliche Erweiterung beste- hender Grundschulen um modulare Ergänzungsbauten, Schulneubau sowie Um- und/oder Ausbau bestehender Schulstandorte. Nach gegenwärtigem Planungsstand wird dadurch in den kommenden Jahren die Aufnahmekapazi- tät des Schulnetzes deutlich erhöht. Die Tragfähigkeit und Angemessenheit der eingeleiteten Maßnahmen wird mit der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016 bis 2017 überprüft. Zur Gewährleistung der wohnortnahen Beschulung der Grundschülerinnen und Grundschüler verfügt der Bezirk über weitere organisatorische Instrumente. Nicht planbar sind die Aufnahmen von in Marzahn- Hellersdorf wohnenden Schulanfängerinnen und Schulan- fängern an Privatschulen oder an öffentlichen Schulen mit besonderen Schulprofilen in anderen Bezirken. Weiterhin wird die Einrichtung des Schuljahres von der Anzahl der Zurückstellungen vom Schulbesuch und Aufnahmen an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten beeinflusst. 2. Wie ist die jeweilige Lehrer- und Erzieherausstat- tung an diesen Schulen zum Stichtag 31.12.2013? Zu 2.: Die Ausstattung der Grundschulen liegt mit dem Bedarfsfeststellungsergebnis zum 01.11.2013 vor. Die Grundschulen in Marzahn-Hellersdorf hatten zu die- sem Stichtag eine Ausstattung von 99,7 % mit Lehrerin- nen und Lehrern und 99,5 % mit Erzieherinnen und Er- ziehern. Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)