Drucksache 17 / 13 545 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 01. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2014) und Antwort Datei „Sportgewalt Berlin“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann führt das Land Berlin die Datei „Sportgewalt Berlin“? Zu 1.: Die Datei „Sportgewalt“ wird seit dem Jahr 1998 geführt. 2. Welche polizeirechtlichen und datenschutzrechtli- chen Grundlagen gibt es für das Anlegen und Führen der Datei? Zu 2.: Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Datei „Sportgewalt“ sind die §§ 42 und 43 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) sowie die Befugnisnor- men zur Datenverarbeitung der Strafprozessordnung (StPO). 3. Bei welcher Polizeidienststelle wird die Datei ge- führt? Zu 3.: Die Datei wird beim Landeskriminalamt Berlin (LKA) 712 geführt. 4. Wer ist der/die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Datei „Sportgewalt Berlin“? Zu 4.: Die für den Datenschutz zu dieser Datei zustän- dige Dienststelle ist der behördliche Datenschutzbeauf- tragte im Stab des Polizeipräsidenten. 5. Welche Merkmale bzw. Daten werden von den eingetragenen Personen in der Datei erfasst? Zu 5.: In der Datei werden personenbezogene sowie vorgangsbezogene Daten erfasst. 6. Wie viele Fußballanhängerinnen und Fußballanhä- nger sind gegenwärtig in der Datei „Sportgewalt Berlin“ gespeichert? (Bitte nach Vereinsanhängerschaft auf- schlüsseln.) Zu 6.: In der Datei sind mit Datum des 7. April 2014 1551 personenbezogene Datensätze erfasst, die sich nach Vereinszugehörigkeit wie folgt unterteilen: Hertha BSC Berlin : 477 1. FC Union Berlin : 481 BFC Dynamo Berlin :486 Tennis Borussia Berlin : 29 1. FC Union Berlin II : 1 SV Babelsberg 03 : 4 Energie Cottbus : 9 Eintracht Frankfurt : 4 Hamburger SV : 1 Werder Bremen : 2 FC Bayern München : 1 Eintracht Braunschweig : 1 FC Schalke 04 : 2 FC Magdeburg : 5 MSV Duisburg : 1 TSV München 1860 : 1 Karlsruher SC : 2 FC St. Pauli : 2 1. FC Kaiserlautern : 1 Hansa Rostock : 4 SG Dynamo Dresden : 2 Deutschland : 5 (Nationalmannschaft) Lichtenberg 47 : 1 Adlershofer BC : 1 MKS Pogon Stettin : 13 Galatasaray Istanbul : 4 Besiktas Istanbul : 1 Eisbären Berlin : 2 Nicht bekannt : 5 Ohne Vereinsbezug : 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 545 2 7. Wie viele Fußballanhängerinnen und Fußballanhä- nger aus Berlin sind gegenwärtig in der Datei „Sportgewalt Berlin“ gespeichert? (Bitte nach Vereinsanhängerschaftaufschlüsseln .) Zu 7.: In der Datei „Sportgewalt“ sind 1478 Datensätze mit Bezügen zu Berliner Fans vorhanden: Hertha BSC Berlin: 477 1. FC Union Berlin: 481 BFC Dynamo Berlin: 486 Tennis Borussia Berlin: 29 Lichtenberg 47: 1 Adlershofer BC: 1 1. Union Berlin II: 1 Eisbären Berlin: 2 8. Anhänger welcher anderen Sportarten (außer Fuß- ball) wurden und werden in der Datei „Sportgewalt Berlin “ erfasst? Zu 8.: In der Datei „Sportgewalt“ sind zwei Anhänger der Sportart Eishockey erfasst. 9. Nach welchen Kriterien wird eine Person in die Datei „Sportgewalt Berlin“ eingetragen und wer legt diese fest? Zu 9.: Erfasst werden Beschuldigte von Straftaten, die in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, Ver- dächtige solcher Straftaten, wenn Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegen, Gefahrverursache- rinnen und Gefahrverursacher nach 13 ASOG, Personen, gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden sowie die in § 43 ASOG genannten Personen (Kontaktpersonen potentieller Straf- täterinnen und Straftäter, Zeugen, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie sonstige Auskunftspersonen) unter den dort genannten engen Voraussetzungen. Der zu erfassende Personenkreis ist in der Errich- tungsanordnung nach § 49 ASOG zur Datei „Sportgewalt “ festgelegt. Diese wird vom Polizeipräsidenten in Berlin oder seiner Vertreterin oder seinem Vertreter im Amt erlassen. Die Errichtungsanordnung bedarf der Zu- stimmung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und ist über diese dem Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit zuzuleiten. 10. Nach welchen Kategorien werden die eingetrage- nen Personen in der Datei unterteilt und wie werden diese Kategorien definiert? Zu 10.: Die eingetragenen Personen werden in die Ka- tegorien B (gewaltbereit) oder C (gewaltsuchend) einge- teilt. 11. Werden Personen über ihre Eintragung in die Datei informiert? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Eingetragene Personen werden nicht über ih- ren Eintrag informiert. Eine solche Informationspflicht ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Polizei hat betroffenen Personen jedoch gemäß § 50 ASOG auf Antrag gebühren- frei Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen. 12. Erfolgt ein automatischer oder manueller Abgleich mit oder eine Übertragung in die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ und wenn ja, wie? Zu 12.: Es erfolgt kein automatischer oder manueller Abgleich mit der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Personen , die in der Landesdatei „Sportgewalt“ gespeichert sind, werden nicht automatisch auch in der beim Bundes- kriminalamt geführten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfasst. Eine Person wird nur dann (auch) in der Verbund- datei gespeichert, wenn die diesbezüglichen Vorausset- zungen in der Landesdatei identisch sind. 13. Wie häufig werden Daten aus der Datei „Sportgewalt Berlin“ in andere landeseigene Datenbanken übernommen /übertragen? (Bitte die Datenbanken benennen und Rechtsgrundlage für einzelne Bearbeitungsschritte aufzeigen, z. B. Entnahme, Zweckbindung, Löschung usw.) Zu 13.: Es erfolgt keine Datenübertragung in andere landeseigene Dateien. 14. In welcher Art und Weise erfolgen Zugriffe auf die Datei während der laufenden Polizeieinsätze bei Spielbe- gegnungen? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlicher Anzahl der Zugriffsberechtigten, und ob der Zugriff mit mobilen oder stationären Endgeräten erfolgt.) Zu 14.: Im Rahmen laufender Polizeieinsätze können Zugriffe über stationäre und/oder mobile Endgeräte erfol- gen. Diese Abfragen obliegen ausschließlich den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern des LKA 712. Ein Durch- schnittswert kann nicht angegeben werden. 15. Wie werden die erhobenen Daten ausgewertet? Zu 15.: Es erfolgt eine statistische Auswertung der Daten nach Vereinszugehörigkeit und Kategorisierung. 16. Gibt es Berichte und wenn ja wie oft und an wen werden diese zugestellt und wenn nein, warum nicht? Zu 16.: Es wird ein jährlicher Statistikbericht vom LKA 712 gefertigt und an den Stab des Polizeipräsidenten – Landesinformationsstelle Sporteinsätze – übersandt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 545 3 17. Welche Auswirkungen hat eine Verurteilung der eingetragenen Person auf die Eintragung in die Datei und weitere Dateien? Zu 17.: Der Verfahrensausgang wird in die Datei „Sportgewalt“ eingetragen. 18. Welche Auswirkungen hat ein Freispruch der ein- getragenen Person auf die Eintragung in die Datei und weitere Dateien? Zu 18.: Bei einem Freispruch wird der Datensatz zu dem konkret zugrunde liegenden Verfahren aus der Datei „Sportgewalt“ gelöscht. 19. Wann werden die Datensätze gelöscht? Zu 19.: Die Löschung der Datensätze richtet sich bei Beschuldigten und Tatverdächtigen nach § 48 Absatz 2 und Absatz 4 ASOG in Verbindung mit § 1 der Prüffris- tenverordnung, bei den übrigen – unter 9. genannten – Personen nach § 43 Absatz 1 Sätze 2 und 3 ASOG. 20. Wie lange werden die Backups aufbewahrt? Zu 20.: Im zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit- raum konnte hierzu keine valide Antwort erlangt werden. 21. Welche weiteren Dateien gibt es, um Menschen bei Großveranstaltungen zu erfassen? Zu 21.: Es gibt keine Dateien, in der Menschen wegen ihrer Teilnahme an Großveranstaltungen erfasst werden. Berlin, den 11. April 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)