Drucksache 17 / 13 554 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2014) und Antwort Kinderarmut in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2013 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen)? Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin zusammen 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2013 in alleinerziehenden Haushalten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1. bis 3.: Hierzu verweist der Senat auf die Anlage 1 - in der Tabelle die Spalten 1 bis 4 zu Frage 1, Spalten 5 bis 8 zu Frage 2, Spalten 9 bis 12 zu Frage 3 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2013 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 4.: Die Anzahl der minderjährigen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII in Berlin zum Stichtag 30.11.2013 (aktuellere Daten liegen dem Senat noch nicht vor) nach Bezirken und Altersgruppen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Kinder im Alter von insgesamt 0 bis unter 8 Jahren 118 49 52 28 67 24 49 133 88 137 71 75 891 8 bis unter 14 Jahren 104 50 37 48 70 44 59 97 71 110 74 106 870 14 bis unter 18 Jahren 23 13 11 11 21 11 15 33 9 25 20 23 215 245 112 100 87 158 79 123 263 168 272 165 204 1.976 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin / Berechnung: - I A -) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 554 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12 2013 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit liegen für die angefragten Altersgruppen derzeit keine Daten zum Migrationshintergrund vor. Daher wurde in den Spalten 17-20 der anliegenden Tabelle der Bundesagentur für Arbeit behelfsweise die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften (BG) ausgewiesen, in denen mindestens ein Elternteil eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hat. Diese Daten lassen aber keine Rückschlüsse auf den Personenkreis der Migrantinnen und Migranten zu, da diese Personen bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit haben könnten und trotzdem Migrationshintergrund besteht. Zu 5.: Hierzu verweist der Senat auf die Anlage 1 - in der Tabelle die Spalten 13 bis 16 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). 6. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2013 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltsvorstand (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Die Anzahl der minderjährigen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit einem ausländischen Haushaltsvorstand nach dem 3. Kapitel SGB XII in Berlin zum Stichtag 30.11.2013 (aktuellere Daten liegen dem Senat noch nicht vor) nach Bezirken und Altersgruppen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zu 6.: Hierzu verweist der Senat auf die Anlage 1 - in der Tabelle die Spalten 17 bis 20 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) mit Bezug zu Leistungen nach SGB II. Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin zusammen Kinder im Alter von insgesamt 0 bis unter 8 Jahren 75 26 19 8 16 5 21 77 30 32 16 29 354 8 bis unter 14 Jahren 44 8 3 7 6 7 18 42 2 5 9 22 173 14 bis unter 18 Jahren 16 4 1 3 3 2 7 7 0 2 2 4 51 135 38 23 18 25 14 46 126 32 39 27 55 578 Anm.: hier nur Staatsangehörigkeit des Haushaltsvorstandes betrachtet, Migrationshintergrund bei deutscher Staatsangehörigkeit nicht erfasst (Datenquelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin / Berechnung: - I A -) 7. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2013 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 8.: Zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird geprüft, ob die angemessene ergänzende Lernförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen mehr Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden kann. Ferner ist zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geplant, über eine neue Informationsbroschüre die betroffenen Familien erneut über die Möglichkeiten der Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu informieren. Darüber hinaus wird der Senat sich dafür einsetzen, dass im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungs-verfahrens die im SGB II bisher geltende Dauer der Bewilligung von Leistungen von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert wird Zu 7.: Die erbetenen Daten konnten von der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion BerlinBrandenburg - innerhalb der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht zur Verfügung gestellt werden. 8. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat angesichts der weiterhin geringen Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), wenn er im Sozialstrukturatlas 2013 mitteilt, dass er an einer „Optimierung des BuT-Verfahrens“ arbeite und „durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit“ auf eine stärkere Inanspruchnahme der BuT-Leistungen abziele? Was ist wann durch wen vorgesehen (Zitate aus dem Sozialstrukturatlas 2013, S. 181)? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 554 9. Welche Bilanz zieht der Senat zur Halbzeit der Legislaturperiode angesichts der im Sozialstrukturatlas getätigten Äußerung, wonach „sich der Senat in dieser Legislaturperiode insbesondere der Bekämpfung der Armut widmen“ werde, und dabei einen Ansatz verfolge, „der weit über die Sicherstellung von Kindertagesbetreuung, Schulbildung und die Gewährung von Transferleistungen hinausgeht.“? Was wurde diesbezüglich vom Senat bisher unternommen und was ist geplant (Zitat aus dem Sozialstrukturatlas 2013, S. 176)? 10. Wer ist im Senat federführend für die Senatsstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut und ihren Folgen und wann wird der Senat seine „Leitlinien zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen“ vorlegen? Zu 9. und 10.: Im Sozialstrukturatlas 2013 wird dazu bereits auf Seite 176 ausgeführt: „Gemeinsam mit den fachpolitisch relevanten Akteuren wird der Senat einen Diskussionsprozess mit dem Ziel eröffnen, eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln. Erste Diskussionen zu diesem Thema haben bereits in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe stattgefunden. Diese Strategie soll in Leitlinien des Senats zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen münden, die das dahinterstehende vielfältige Handlungsspektrum abdecken. Inhaltliche Schwerpunkte werden in den im Zusammenhang mit der Armutsproblematik stehenden zentralen Themen, insbesondere Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Segregation, Migrationshintergrund, Behinderung und der besonderen Armutsproblematik der sogenannten Generation 65+, liegen.“ Die oben genannte ressortübergreifende Arbeitsgruppe tagte zuletzt - nunmehr erstmals unter Einbeziehung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, von Vertreterinnen und Vertretern von Bezirksverwaltungen sowie Landesbeauftragten - am 11. März 2014, dabei wurde grundsätzliches Einvernehmen zum weiteren Vorgehen erzielt. Danach sollen die Arbeiten der Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Leitung von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft so strukturiert werden, dass eine Senatsvorlage der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im 1. Quartal 2015 erfolgen kann. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014) 3