Drucksache 17 / 13 557 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2014) und Antwort Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Realisierungsphase befindet sich die Umsetzung von Pilotprojekten zum lokalen Grund- wasssermanagement für die im Haushalt 2014/2015 Mit- tel von je 150.000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wurden? Antwort zu 1: Zurzeit werden die personellen und ad- ministrativen Grundlagen geschaffen, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Frage 2: Bei wem liegt die federführende Zuständig- keit für die Umsetzung der Projekte? Antwort zu 2: Die federführende Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt, Referat VIII E. Frage 3: Auf welcher Grundlage bzw. nach welchen Kriterien erfolgt eine Auswahl für die Durchführung eines Pilotprojektes? Antwort zu 3: In erster Linie erfolgt die Auswahl nach Dringlichkeit, d.h. Gebiete mit besonders vielen Scha- densfällen werden ausgewählt. Drei Pilotgebiete sollen bearbeitet werden, je ein Gebiet mit vorrangig Einfamili- enhausbebauung, ein Gebiet mit hauptsächlich betroffe- nen Industrie- und Gewerbebetrieben, sowie ein Gebiet mit dichter Bebauung durch Wohnungsgesellschaften. Frage 4: Ist sichergestellt, dass das Verfahren zur Festlegung eines Gebietes, in dem ein solches Pilotprojekt realisiert werden soll, transparent durchgeführt wird, wenn ja auf welche Weise, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Es werden je nach Pilotgebiet Gesprä- che mit der IHK, den Grund- und Eigentümerverbänden sowie den Vereinigungen der Wohnungsbaugesellschaf- ten geführt werden. Alle Informationen werden auf der Homepage der Senatsverwaltung zeitnah veröffentlicht. Frage 5: Wird der Senat, im Zuge der Festlegung von Gebieten, in denen ein lokales Grundwassermanagement durchgeführt werden soll, auch die einschlägigen Grund- und Eigentümerverbände miteinbeziehen, wenn ja, auf welche Weise soll eine Mitbeteiligung erfolgen und auf welche Weise werden diese Organisationen von der Mit- wirkungsmöglichkeit in Kenntnis gesetzt? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 4. Die Vertreterorga- nisationen werden direkt kontaktiert. Entsprechende Kon- takte der jeweiligen Akteure des Runden Tisch Grund- wasser liegen vor und werden genutzt. Berlin, den 09. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)