Drucksache 17 / 13 564 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 03. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort Jugendarrest in Berlin – status quo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es derzeit Überlegungen, ein eigenes Landes- jugendarrestvollzugsgesetz zu schaffen und wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Der Senat plant die Vorlage eines Entwurfs für ein Berliner Jugendarrestvollzugsgesetz (JAVollzG Bln). Berlin beteiligt sich an der seit Ende Januar 2014 ta- genden länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erarbei- tung eines Musterentwurfs für ein Jugendarrestvollzugs- gesetz. Der Arbeitskreis, an dem neben den federführen- den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Bremen mitwirken, wird im 2. Quartal diesen Jahres seine Arbeit abgeschlossen haben. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf für Berlin erarbeitet werden, der – nach Durchführung der erforderlichen Abstimmungsprozesse – dem Abgeordnetenhaus voraussichtlich Ende dieses Jahres zugeleitet werden soll. 2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Öffnung der Jugendarrestanstalt Berlin am Standort Lichtenrade für den Brandenburger Jugendarrest? Zu 2.: Seit Anfang Februar 2014 haben drei Treffen auf Abteilungsleiterebene stattgefunden, in denen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen den Bun- desländern Brandenburg und Berlin beim Vollzug des Jugendarrests geprüft worden sind. Ergebnis dieser Ar- beitstreffen ist, dass die Gespräche über die Gestaltung eines gemeinsamen Jugendarrests auf einem guten Weg sind. In der Berliner Jugendarrestanstalt sind dauerhaft Plätze frei, so dass der Brandenburger Bedarf an Arrest- plätzen gedeckt werden könnte. Bei der Frage der inhalt- lichen - insbesondere sozialpädagogischen - Ausgestal- tung des Jugendarrestes liegen die Vorstellungen beider Länder dicht beieinander. Auch zu Form und Inhalt der Gestaltungsmöglichkeiten einer Zusammenarbeit - etwa in Form eines Staatsvertrags - hat es erste Überlegungen gegeben. In diesem Zusammenhang kann bereits festge- halten werden, dass der finanzielle Ausgleich für eine Aufnahme Brandenburger Arrestanten in die Jugendar- restanstalt Berlin auf der Basis von Tageshaftkosten ein- vernehmlich geregelt werden kann. Am 26. Mai 2014 wird es zu einem Treffen zwischen dem Justizminister des Landes Brandenburg und dem Senator für Justiz und Verbraucherschutz kommen. 3. Inwieweit besteht ein Interesse, die Jugendarrestan- stalt Berlin in die Jugendstrafanstalt Berlin zu integrieren? Zu 3.: Nach § 90 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist der Vollzug des Jugendarrests räumlich grundsätzlich von jeglichen Formen des Straf- und Untersuchungshaftvoll- zugs sowie der Maßregeln der Besserung und Sicherung zu trennen. Dies ist in Berlin aktuell der Fall und wird auch in Zukunft so sein, da der Jugendarrest in der am Kirchhainer Damm in Lichtenrade gelegenen Jugendar- restanstalt Berlin vollzogen werden wird, die Jugendstrafe hingegen in der Jugendstrafanstalt Berlin am Friedrich- Olbricht-Damm in Plötzensee. Die Einrichtung der Ju- gendarrestanstalt, das Vollzugspersonal und die vollzugli- chen Maßnahmen haben sich an den besonderen Notwen- digkeiten des Jugendarrests zu orientieren. Vor diesem Hintergrund werden Möglichkeiten einer Zusammenle- gung von Jugendstrafanstalt und Jugendarrestanstalt le- diglich in Bereichen der Organisation und Verwaltung zur Erreichung von Synergieeffekten geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen noch nicht vor. Berlin, den 15. April 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2014)