Drucksache 17 / 13 566 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Klaer (CDU) vom 03. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort Denkzeichen – Kohlenhandlung Julius und Annedore Leber Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nachfrage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs 17/13119 vom 27.01.2014: Hat die Senatskulturverwal- tung inzwischen abschließend bewertet, ob die Baracke schützenswert ist? Zu 1.: Das hierzu befragte Landesdenkmalamt hat übermittelt, dass Denkmalschutz nur möglich ist im Zu- sammenhang mit authentischer Substanz. Da dieser Ort jedoch kaum noch authentische Bausubstanz aufweist, wird das Landesdenkmalamt für die Kohlenhandlung kein Unterschutzstellungsverfahren einleiten. 2. Nachfrage zu Frage 5 und 6 der Kleinen Anfrage Drs 17/13119 vom 27.01.2014: Falls der Senat einen neuen Wettbewerb zur Entwicklung eines Gedenkortes auslobt, soll es ein offener Kunstwettbewerb werden oder ein Gestaltungswettbewerb und warum das eine oder das andere? Zu 2.: Wie bereits unter 5. und 6. der Antwort zur Kleinen Anfrage 17/13119 beantwortet, würden die Grundlagen für die Auslobung eines Wettbewerbs für ein „Denkzeichen Kohlenhandlung Julius und Annedore Leber“ auf dem Gelände Torgauer Straße /Gotenstraße in Schöneberg durch den Fachbereich der Kulturverwaltung erst dann geprüft werden, wenn der im bezirklichen Kunstwettbewerb prämierte Entwurf von Katharina Kar- renberg in der Überarbeitung kein konsensfähiges Ergeb- nis zur Realisierung erbringen würde. Erst nach dieser grundsätzlichen Entscheidung des Bezirks würde ggf. die Prüfung für ein Offenes oder Nichtoffenes Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtli- nien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) unter Einbe- ziehung der entsprechenden Gremien und Verfahrensbe- teiligten erfolgen. Grundlage für eine neue Auslobung wäre dann die Be- schlussempfehlung vom Ausschuss für Bildung und Kul- tur der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempel- hof-Schöneberg vom 13.01.2014, in der konkret um die Auslobung eines Gestaltungswettbewerbs im gesamtstäd- tischen Gedenkkontext gebeten wurde. Berlin, den 11. April 2014 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)