Drucksache 17 / 13 568 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort Schulessen an Oberschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die derzeitige Situation des Schulessens an Oberschulen? 2. Sind dem Senat Fälle von Oberschulen bekannt, die aufgrund geringer Teilnehmerzahlen keinen Caterer mehr haben/bekommen (wenn ja, bitte aufführen)? Zu 1. und 2.: Alle Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sind Ganztagsschulen. An vielen Integrierten Sekundarschulen ist bereits ein Mittagessen- Angebot vorhanden bzw. werden derzeit die räumlichen Möglichkeiten hierfür geschaffen. Des Weiteren wird in der Regel in den Ganztagsgymnasien ein Mittagessen angeboten. Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit ei- nem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezir- ke als Schulträger. Entsprechend liegen dem Senat keine Zahlen über die Teilnahme am Mittagessen in den weiter- führenden Schulen vor. 3. Welche Rolle spielt aus Sicht des Senats das Schulessen an Oberschulen im offenen bzw. gebundenen Ganztag? Zu 3.: Gemäß § 19 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin soll an Ganztagsschulen ein Mittagessen angeboten werden. Dies wird auch noch einmal durch den § 14 der Sekundarstufen I - Verordnung unterstützt. Das Angebot eines Mittagessens ist als Teil des Bil- dungsangebots im Ganztag im Schulgesetz für Berlin festgeschrieben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen besteht nicht. 4. Sieht der Senat eine Bezuschussung des warmen Mittagsessen an Oberschulen vor? Zu 4.: Das Land Berlin bezuschusst das Schulessen im Bereich der offenen und gebundenen Ganztagsgrundschu- len. Eine Bezuschussung des Mittagessens an den Inte- grierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist derzeit nicht vorgesehen. 5. Wenn eine solche Bezuschussung nicht geplant ist, welche Härtefallregelungen sind dann vorgesehen? Zu 5.: Die bestehende Härtefallregelung Schulmittag- essen bezieht sich nur auf die Ganztagsgrundschule, da das „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens “ entsprechend nur die ergänzende Förderung und Betreuung des offenen Ganztags und den gebundenen Ganztag an Grundschulen umfasst. Die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten dagegen für alle Schulformen. Beim Schulmittagessen sieht die bundesrechtliche Regelung einen Eigenanteil von 1 € pro Tag und Essen vor. Alle darüber hinausgehenden Kosten für das Schulmittagessen werden den BuT-Leistungsempfängerinnen und BuT-Leistungsem- pfängern erstattet. 6. Welche Pläne hat der Senat, um an Oberschulen adäquate Mittagspausen und entsprechende Essensange- bote zu gewährleisten? 7. Welche good-practice-Beispiele von der Einbindung des warmen Mittagsessen in den gebunden bzw. offenen Ganztag sind dem Senat bekannt? Zu 6. und 7.: Wie die weiterführenden Schulen ihr Ganztagsangebot organisieren und wie sie das Mittages- sen konzeptionell in den Ganztag einbinden, entscheidet jede Schule selbst. Im § 14 der Sekundarstufe I - Verord- nung ist festgelegt, dass die Schulkonferenz im Rahmen des Schulprogramms und der personellen und finanziellen Möglichkeiten auf Vorschlag der Gesamtkonferenz und der jeweiligen Fachkonferenzen über das jeweilige päda- gogische und organisatorische Konzept des Ganztagsbe- triebes entscheidet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 568 2 Der Senat fördert im Schulstrukturschwerpunkt „Ganztägig Lernen“ die verstärkte Rhythmisierung des Ganztagsbetriebes. Durch eine zeitliche Entzerrung des Essenszeitraumes für die Teilnehmenden von der 5. bis zur 7. Unterrichtstunde sollen Wartezeiten für die Essens- ausgabe reduziert und ein gemeinsames Mittagessen in einer angenehmen Atmosphäre ermöglicht werden. Des Weiteren bildet die pädagogische Gestaltung des Mittagsbandes den Ausgangspunkt für eine praktische Ernährungs- und Verbraucherbildung an den weiterfüh- renden Schulen, die die Partizipation von Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung von Speiseplänen und deren Mitwirkung in schulischen Essensausschüssen beinhaltet. Der Senat sieht in der schulorganisatorischen und pä- dagogischen Einbindung des Mittagessens in den Ganztag eine Möglichkeit, um die Akzeptanz und die Inanspruch- nahme des Mittagessenangebots an den weiterführenden Schulen zu fördern. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)