Drucksache 17 / 13 569 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort Mindest-Zügigkeit von Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilen sich die Anmeldezahlen und freien Plätze für die Oberschulen auf die einzelnen Bezirke und Schulformen (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Zu 1.: Die Zahl der von den Schulträgern geplanten Plätze in neu einzurichtenden 7. Klassen des Schuljahres 2014/15 sowie die Zahl der Anmeldungen (Erstwunsch) nach Beendigung des Anmeldezeitraums nach Bezirken und Schularten ist der nachstehenden Tabelle zu entneh- men (einschließlich zentral verwaltete Schulen). Anmeldungen Plätze Differenz Anmeldungen Plätze Differenz Mitte 762 910 148 590 804 214 Friedrichshain-Kreuzberg 639 816 177 683 802 119 Pankow 1.023 1.178 155 1.018 1.233 215 Charlottenburg-Wilmersdorf 859 1.002 143 950 1.349 399 Spandau 1.114 1.155 41 430 625 195 Steglitz-Zehlendorf 963 1.048 85 1.169 1.775 606 Tempelhof-Schöneberg 1.413 1.352 -61 868 1.020 152 Neukölln 1.042 1.169 127 620 678 58 Treptow-Köpenick 951 850 -101 720 858 138 Marzahn-Hellersdorf 877 1.095 218 455 673 218 Lichtenberg 1.218 1.264 46 513 697 184 Reinickendorf 1.114 1.231 117 819 1.227 408 gesamt 11.975 13.070 1.095 8.835 11.741 2.906 Integrierte Sekundarschulen Gymnasien 2. Wie viele Schulen konnten aufgrund der Anmelde- zahlen nur einzügig bzw. zweizügig starten (sortiert nach Bezirk, Schulform und Zügigkeit)? Zu 2.: Aufgrund geringer Anmeldezahlen konnten im Schuljahr 2013/14 insgesamt sechs Integrierte Sekundar- schulen nur jeweils zwei parallele 7. Klassen einrichten (ohne Schulen mit speziellen Aufnahmebedingungen), und zwar in Friedrichshain-Kreuzberg 3 Schulen, in Spandau 1 Schule, in Neukölln 1 Schule, in Reinickendorf 1 Schule. Bei den Gymnasien konnten als Folge geringer An- meldezahlen im Schuljahr 2013/14 an drei Schulen nur jeweils zwei parallele 7. Klassen organisiert werden (ohne Schulen mit speziellen Aufnahmebedingungen), und zwar in Spandau 1 Schule, in Steglitz-Zehlendorf 1 Schule, in Lichtenberg 1 Schule. 3. Welche Mindest-Zügigkeit ist für die einzelnen Schularten (Grundschule, ISS, Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Europaschule) jeweils vorgesehen und wie sind dieses Vorgaben jeweils inhaltlich begründet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 569 2 Zu 3.: Das Schulgesetz (SchulG) für das Land Berlin legt in § 17 Abs. 4 fest: „Die Mindestanzahl der Klassen oder Lerngruppen eines Eingangsjahrgangs (Züge) soll an Grundschulen die Zweizügigkeit, an Gymnasien die Drei- zügigkeit und an Integrierten Sekundarschulen (ISS) die Vierzügigkeit nicht unterschreiten.“ Gemäß „Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP)“ können Gemeinschaftsschulen – abweichend von den Vorgaben für die Integrierten Sekundarschulen – in der Sekundarstufe I dreizügig organisiert werden; die Grundstufe richtet sich nach den Vorgaben für die Grund- schulen. Die Züge der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) sind in der Regel Bestandteil anderer Schulen; aus organisatorischen Gründen wird angestrebt, mindes- tens zwei Züge derselben Sprache an einem Standort anzubieten. Für die Definition der Mindestzügigkeiten sind schul- organisatorische Gründe maßgebend, z. B. die erforderli- che Jahrgangsbreite für äußere Differenzierungsmaßnah- men (bei der ISS) oder im Hinblick auf den Betrieb einer gymnasialen Oberstufe mit ausreichend differenziertem Kursangebot (bei Gymnasien). 4. Unter welchen Bedingungen lässt der Senat in der Regel Ausnahmen zu diesen Regelungen zu? Wie viele Schulen welcher Schulform erhielten in den letzten fünf Jahren eine solche Ausnahmeregelung? Zu 4.: Die Unterschreitung von Mindestzügigkeiten wird in der Regel zwischen dem Schulträger und der zuständigen regionalen Außenstelle der Schulaufsicht abgestimmt. Eine zentrale Erfassung dieser Vorgänge erfolgt nicht. 5. An wie vielen Schulen haben mehrere/alle Klassen einer Jahrgangsstufe eine geringere Frequenzstärke als von der Senatsverwaltung für die Schulform ISS und Gymnasium vorgegeben (sortiert nach Bezirk und Schul- form)? Zu 5.: Der nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Schulen zu entnehmen, bei denen in einzelnen Klassen der Jahrgangsstufe 7 die Frequenz laut Zumessungsricht- linien (Integrierte Sekundarschulen 25 Schülerinnen und Schüler; Gymnasien 29 Schülerinnen und Schüler) unter- schritten wurde. Integrierten Sekundarschulen Gymnasien Mitte 5 6 Friedrichshain-Kreuzberg 9 2 Pankow 8 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 8 8 Spandau 5 3 Steglitz-Zehlendorf 6 10 Tempelhof-Schöneberg 11 2 Neukölln 12 2 Treptow-Köpenick 6 1 Marzahn-Hellersdorf 6 4 Lichtenberg 7 1 Reinickendorf 6 7 Zahl der Bezirk Für die Unterschreitung der genannten Frequenzen können unterschiedliche Gründe ursächlich sein, z. B. Absenkung aufgrund eines hohen Anteils von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache und/oder von der Zuzah- lung zu Lernmitteln Befreiter, Absenkung infolge der Integration/Inklusion behinderter Kinder, etc. 6. Wie viele Schulen werden aufgrund zu geringer Frequenzen Klassen nicht eröffnen können (sortiert nach Bezirk und Schulform)? 7. Wie viele freie Plätze werden nach Einschätzung der Senatsverwaltung noch bis zum Beginn des Schuljah- res noch besetzt (sortiert nach Schulform)? Zu 6. und 7.: Aussagen für das Schuljahr 2014/15 sind hierzu erst nach Abschluss aller Aufnahmevorgänge zu treffen. Erfahrungsgemäß unterliegt die Zahl der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler durch Nach- züglerinnen und Nachzügler, Zuziehende, Rückläuferin- nen und Rückläufer von Schulen in freier Trägerschaft etc. noch Änderungen bis nach Beginn des neuen Schul- jahres. 8. Wie bewertet der Senat die aktuelle Verteilung der Schülerplätze unter Berücksichtigung der für die Bezirke geltenden Kostenleistungsrechnung insbesondere im Hinblick auf Schulen, die nur einzügig oder zweizügig starten können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 569 3 Zu 8.: Für die Organisation des Schulnetzes der all- gemein bildenden öffentlichen Schulen sind ausschließ- lich die Bezirke als Schulträger zuständig. Insofern ver- antworten sie auch die aus ihren Organisationsentschei- dungen resultierenden Effekte auf die Kosten-/Leistungs- rechnung. Eine zentrale Bewertung unter diesem Aspekt erfolgt nicht. Berlin, den 11. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)