Drucksache 17 / 13 571 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort Unbesetzte Ausbildungsplätze 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Als Ausbildungsplätze werden im Folgenden betrieb- liche und außerbetriebliche Berufsausbildungsplätze für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungs- gesetz (BBiG) betrachtet. 1. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in Berlin im Jahr 2013 angeboten? Zu 1.: Die Berichterstattung zur Ausbildungsplatzbi- lanz bezieht sich auf den Stichtag 30.09. eines Jahres. Diese Daten werden bundesweit durch das Bundesinstitut für Berufsbildung im Rahmen des jährlichen Berufsbil- dungsberichtes auf Grundlage des § 86 BBiG zusam- mengeführt. Mit dem am 08.04.2014 veröffentlichten Berufsbildungsbericht 2014 wird die Ausbildungsplatz- bilanz für das Ausbildungsjahr für den Zeitraum 01.10.2012 bis 30.09.2013 vorgestellt. Dabei können nur die Ausbildungsplätze berücksichtigt werden, die durch die Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet wurden. Eine Verpflichtung der Unternehmen, freie Ausbildungsplätze bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, besteht nicht. Im Berichtsjahr 01.10.2012 bis 30.09.2013 waren dies im Land Berlin insgesamt 14.550 Berufsausbildungsstellen. Hierzu zählen alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Be- rufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen (§ 102 Sozialgesetzbuch III) durch- führen. (Quelle: Agentur für Arbeit, Bewerber und Be- rufsausbildungsstellen Land Berlin, September 2013) 2. Wie viele angebotene Ausbildungsplätze konnten in Berlin 2013 nicht besetzt werden? Zu 2.: Von den der Bundesagentur für Arbeit für das Ausbildungsjahr 2013 gemeldeten Ausbildungsplätzen wurden Ende September 2013 insgesamt 684 Stellen als unbesetzt bezeichnet. 3. Wie viele Jugendliche sind im Ausbildungsjahr 2013/2014 ohne Ausbildungsplatz geblieben? Zu 3.: Gemäß der Statistik der Bundesagentur für Ar- beit lag die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber um einen Berufsausbildungsplatz Ende Sep- tember 2013 (Berichtsjahr 2012/2013) bei insgesamt 1.512 Personen. Das Berichtsjahr 2013/2014 hat am 01.10.2013 begonnen und endet am 30.09.2014. 4. Wie viele der unversorgten Jugendlichen sind je- weils „Altbewerberinnen und Altbewerber“, wie viele haben einen Migrationshintergrund, wie viele einen son- derpädagogischen Förderbedarf? Zu 4.: In der Ausbildungsmarktstatistik der Bunde- sagentur für Arbeit werden Bewerberinnen und Bewerber um Berufsausbildungsstellen u. a. danach unterschieden, aus welchen Schulentlassjahrgängen sie stammen, und zwar unabhängig davon, ob sie sich früher tatsächlich bereits auf eine Ausbildungsstelle beworben haben oder nicht. Von den insgesamt 1.512 unversorgten Bewerbe- rinnen und Bewerbern um einen Ausbildungsplatz haben danach 573 Jugendliche die Schule im Berichtsjahr (01.10.2012 bis 30.09.2013) verlassen und 928 Jugendli- che in den Vorjahren. In 11 Fällen erfolgte keine Angabe bzw. war eine Zuordnung nicht möglich. Von den 1.512 unversorgten Bewerberinnen und Be- werbern waren 1.245 Jugendliche Deutsche und 256 Aus- länderinnen und Ausländer. In 11 Fällen war eine Zuord- nung nicht möglich. Der Migrationshintergrund wird hierbei nicht erfasst. Wie viele dieser Jugendlichen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, konnte nicht ermittelt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 571 2 5. Welche Nachvermittlungsverfahren – für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz bzw. für Unternehmen ohne Auszubildende – sind dem Senat bekannt? Wie beurteilt der Senat den Erfolg der einzelnen Nachvermittlungsin- strumente? Zu 5.: Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Wirt- schafts- und Sozialpartner sowie das Land Berlin unter- nehmen zahlreiche Anstrengungen, um für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber ein passendes Angebot für den Weg in den Beruf zu machen und Unternehmen, die noch nicht besetzte Ausbildungsplätze anbieten, bei der Besetzung zu unterstützen. Neben einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Mes- sen oder Info-Börsen ist die von den Kammern gemein- sam mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte „Last-minute-Aktion“ hervorzuheben, zu der alle unversorgten Jugendlichen eingeladen werden. Die einzelnen Angebote der Nachvermittlung wirken zusammen. Solange Jugendliche noch „unversorgt“ sind und noch kein passendes Angebot für ihren Weg in den Beruf erhalten haben, müssen die bestehenden Angebote der Zusammenführung von Ausbildungsplatznachfragen- den und Ausbildungsplatzanbietenden regelmäßig über- prüft und weiter verbessert werden, um die bestehenden Passungsprobleme zu vermindern und mehr Jugendlichen als bisher einen direkten Einstieg in eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Berlin, den 15. April 2014 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2014)