Drucksache 17 / 13 573 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 04. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2014) und Antwort Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düssel- dorf II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe -Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche Gesamtkosten (einschließlich aller eingeholten und erstellten Gutachten, Gerichts- und Anwalts- kosten) hat die Klage gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 04.06.2012 für alle Verfah- rensbeteiligten (BWB, Land Berlin, RWE, Veolia) ver- ursacht? Zu 1.: Dem Land Berlin sind lediglich Personalkosten aufgrund von Stellungnahmen durch die vorhandenen Dienstkräfte entstanden. Diese Kosten sind nicht isoliert bezifferbar. Die Kosten von RWE und Veolia sind hier nicht bekannt. Im Übrigen verweise ich auf die Antworten zu der Frage Nr.2 der Schriftlichen Anfrage Nr.17/ 13430. 2. Wie verteilen sich die Gesamtkosten des Verfahrens , die für alle Verfahrensbeteiligten entstanden sind, auf folgende Bereiche: - Kosten für Gutachten - Kosten für Anwälte - Gerichtskosten - Reisekosten? Bitte die Teilkosten auch für die einzelnen Verfah- rensbeteiligten aufschlüsseln. Zu 2.: Bezüglich der Verteilung gibt es keinen neuen Sachstand, als den in der Antwort zu Frage Nr. 3. der Schriftlichen Anfrage 17/ 13430 dargestellten. 3. a) Gehen auch die Kosten, die nicht den BWB, sondern den anderen Verfahrensbeteiligten entstanden sind, in die Tarifkalkulation der BWB ein? b) Wenn ja, bitte darstellen, in welcher Höhe die- se Kosten in die Tarifkalkulation der BWB eingehen. Zu 3. a): Nein. Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)