Drucksache 17 / 13 574 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 04. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2014) und Antwort Planungen und künftige Nutzungen für das Grundstück Wendenschloßstraße 294 in Ber- lin-Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer/Eigentümerin des Grundstücks Wendenschloßstraße 294? Zu 1.: Ausweislich des Allgemeinen Liegenschafts- buchs (ALB) ist ein Grundstück Wendenschloßstraße 294 nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass hier das Grundstück Wendenschloßstraße 294 A gemeint ist. Die- ses befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gibt es Kenntnisse über einen Eigentümerwechsel? Zu 2.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Wie wird das Grundstück derzeit genutzt? Zu 3.: Das Grundstück wird im ALB als Erholungs- fläche ausgewiesen. 4. Welche Pachtverträge mit welchem Nutzungsziel sind für die Fläche bekannt? Zu 4.: Pachtverträge sind nicht bekannt. 5. Welche Planungen und künftigen Nutzungen sind dem Senat bekannt? Wenn Kenntnisse dazu vorliegen – wie wird die künftige Nutzung bewertet? Zu 5.: Dem Senat liegen zu Planungen und künftigen Nutzungen keine Erkenntnisse vor. 6. Wie würde sich ein Eigentümerwechsel auf die be- stehenden Pachtverträge auswirken? Welche Regelungen zur Fortführung der derzeitigen Nutzung sind denkbar? Zu 6.: Da die Pachtverträge nicht bekannt sind, kann die Frage nur allgemein beantwortet werden. Nach dem Grundsatz im Mietrecht – Kauf bricht nicht Miete – bleiben Pachtverträge auch bei einem Verkauf bestehen. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)