Drucksache 17 / 13 577 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 07. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2014) und Antwort Engpass an der Mühlendammschleuse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erwartet der Senat, dass die Müh- lendammschleuse wieder in vollem Umfang genutzt wer- den kann? Sieht der Senat eine Möglichkeit einer schnel- leren Schadensbehebung, damit die Schleuse noch in dieser Sommersaison wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Frage 2: Wie setzt sich der Senat für eine schnellere Behebung des Schadens ein? Frage 3: Welche EU-Normen in diesem Zusammen- hang haben sich seit den 90er Jahren verändert und wel- chen Einfluss hat dies auf die Reparatur der Schleuse? 3.1. Wird dadurch die Reparatur der Schleuse ver- zögert? Falls ja, wie lange? 3.2. Erhöhen sich dadurch die Kosten für die Repa- ratur der Schleuse? Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Öffnungszeiten der zweiten Kammer der Mühlenschleuse zu verlängern, um die Frachtschifffahrt möglichst außer- halb der Hauptausflugszeit abwickeln zu können? Antwort zu 1 bis 4: Die Südkammer der Schleuse Mühlendamm auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW) bei km 17,5 wurde aufgrund der Havarie vom 22. März 2014 bis auf Widerruf für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt (Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 57/2014 gemäß § 1.22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für die Schifffahrt auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW)). Bei der SOW handelt es sich um eine Bundeswasser- straße. Die Verwaltung dieser liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die WSV sorgt unter anderem als Strompolizeibehörde und Bauauf- sichtsbehörde dafür, dass sich die Wasserstraßen in dem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Was- serstraßen allen Anforderungen der Sicherheit und Ord- nung genügen. Die WSV unterhält und betreibt auch die Schleuse Mühlendamm. Die vorliegende Anfrage betrifft somit ausschließlich ein Bundesvorhaben und damit die originäre Zuständigkeit des Bundes – unbenommen der Bedeutung der Anlage für Berlin. Einflussmöglichkeiten des Landes, z. B. auf die Beschleunigung des Verfahrens oder die Änderung von Betriebszeiten, bestehen vor die- sem Hintergrund nicht. Nach dem jetzigen Kenntnisstand des Senats wurde nach Schadenseintritt am Schleusentor der Mühlendammschleuse vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin die Trockenlegung der Schleusenkammer veranlasst. Nach erfolgter Trockenle- gung fanden diverse Untersuchungen zur Feststellung des Schadensausmaßes statt. Diese mündeten in eine gemein- same Schadensbegutachtung und -besichtigung am 9. April 2014 unter Teilnahme des WSA, der Bundesanstalt für Wasserbau, dem Havariekommissar sowie einem Versicherungsgutachter. Es wurde nach vorliegenden Informationen einver- nehmlich festgestellt, dass aufgrund des Schadensbildes eine Notreparatur für eine zeitnahe Wiederaufnahme von Schleusungen in dieser Kammer nicht möglich ist. Zur Schadensbeseitigung und Herstellung der Be- triebsfähigkeit der Schleusenkammer muss ein Torflügel eine Teilerneuerung erfahren. Nach der Bestimmung und Beschreibung der notwendigen Leistung soll nach Aussa- gen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost eine Vergabe der Instandsetzungs- arbeiten bis Ende Mai 2014 mit dem Ziel einer Sanierung bis Ende August 2014 erfolgen. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)