Drucksache 17 / 13 580 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 07. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2014) und Antwort Zwangsexmatrikulationen an der HU? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studierende in den auslaufenden Magis- terstudiengängen an der HU wurden zu Ende 2010 und Anfang 2011 angeschrieben und auf ihre letztmöglichen Prüfungstermine zum März 2014 hingewiesen? Zu 1.: Die Regelung des § 126 Abs. 5 S. 4 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), wonach die Hochschulen festlegen, zu welchem Zeitpunkt in den vorhandenen Diplom- und Magisterstudiengängen letztmals die Ab- schlussprüfung abgelegt werden kann, trat am 2. Juni 2011 in Kraft. Erst danach konnten die entsprechenden Termine festgelegt werden. Nach Kenntnis des Senats wurden alle Studierenden der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), die letztmalig zum 31. März 2014 die Abschlussprüfung ablegen konn- ten, im Verlaufe des Wintersemesters 2011/12 per An- schreiben hierüber in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus informierte die HU alle Beteiligten über Termine und Verfahren bis unmittelbar vor Fristablauf kontinuierlich und auf verschiedenen Wegen (u.a. Webseite, Informati- onsveranstaltungen, wiederholte Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt). Im Wintersemester 2011/12 waren 1.171 Studierende in Magisterstudiengängen der HU immatrikuliert. 2. In welchen Studiensemestern befanden sich die An- geschriebenen? 3. In wie vielen Fällen war bei diesen Studierenden die Regelstudienzeit um wie viele Semester überschritten? Zu 2. und 3.: Die folgenden Angaben beziehen sich auf sämtliche im Wintersemester 2011/12 für Magister- studiengänge der HU immatrikulierte Studierende: Studierende im … Fachsemester Anzahl 8. 1 9. 3 10. 4 11. 6 12. 16 13. 22 14. 51 15. 77 16.-20. 418 21.-25. 308 über 25 265 Die Regelstudienzeit in den Magisterstudiengängen beträgt neun Semester. 4. Wie viele Studierende haben auf das Anschreiben reagiert? 5. Wie viele Einzelgespräche wurden danach mit Stu- dierenden geführt? Zu 4. und 5.: Diese Daten liegen dem Senat nicht vor. 6. Wie viele Studierende haben einen Härtefallantrag zur Fristverlängerung gestellt? 7. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Aus welchen Gründen? Zu 6. und 7.: Dem Senat liegen Daten mit Stand vom 25. März 2014 vor. Es lagen 163 Anträge vor, von denen 101 positiv beschieden und 30 abgelehnt worden waren; über die verbleibenden Anträge stand die Entscheidung zum genannten Zeitpunkt noch aus. Die Begründungen liegen dem Senat nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 580 2 8. Wie viele Studierende haben von der Möglichkeit in den Bachelor zu wechseln, Gebrauch gemacht? Zu 8.: 148. 9. War diese Möglichkeit für alle Betroffenen gege- ben? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Diese Möglichkeit war für alle Betroffenen ge- geben. 10. Wie werden die zuvor erbrachten Studienleistun- gen bei einem Wechsel in den Bachelor angerechnet? Zu 10.: Die Anrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und nach den konkretisierenden Regelungen der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt- Universität zu Berlin (ZSP-HU) vom 17. April 2012, 26. Februar und 16. April 2013 (Amtl. Mitteilungsblatt 15/2013). Danach werden Studien- und Prüfungsleistun- gen angerechnet, soweit keine wesentlichen Unterschiede entgegenstehen. Je nach Umfang der anrechenbaren Leis- tungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester des jeweiligen Bachelorstudiengangs. 11. Welche Möglichkeiten haben Studierende, die die auslaufende Frist für einen Wechselantrag zum 31.März 2014 verpasst haben, doch noch in einen Bachelor- Studiengang zu wechseln? Zu 11.: Erfolgte die Ablehnung eines rechtzeitig ge- stellten Antrags auf Festsetzung eines späteren letzten Termins für die Ablegung der Abschlussprüfung (im Sinne von Ziffer 6 der Anfrage) erst unmittelbar vor Fristablauf oder nach dem 31. März 2014, so konnten die betreffenden Studierenden einen Antrag auf Wechsel in einen Bachelorstudiengang auch noch danach stellen. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der Bewerbung im regu- lären Zulassungsverfahren. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)