Drucksache 17 / 13 581 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 07. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2014) und Antwort Brückenneubau Albrechtstraße / A103 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Ausmaß haben die Schäden an der in der Dr. 17/13171 als neubaubedürftig eingestuften Brücke der A103 über die Albrechtstraße in Steglitz? Antwort zu 1: Die Einschätzung des Schadensausma- ßes basiert auf den Ergebnissen der regelmäßig durchge- führten Bauwerksprüfungen und der Bewertung der ver- wendeten Baumaterialien für die Bestandskonstruktion. Für das in den 60er Jahren erstellte Bauwerk wurde ein spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut, der eine herabgesetzte Dauerhaftigkeit aufweist und zu Korrosion neigt. Entsprechend der vom Bundesministeri- um für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlas- senen Handlungsanweisung sind betroffene Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen, da eine Instandset- zung/Ertüchtigung nicht möglich ist. Frage 2: Bestehen Gefahren für Personen und Sachen durch die Mängel an der Brücke? Wenn ja, wie begegnet der Senat diesen Gefahren? Antwort zu 2: Das Bauwerk wurde gemäß des einge- führten Regelwerks des BMVI untersucht und wird mit- tels Sonderprüfungen vor Ort überwacht. Das Bauwerk ist für Schwerlasttransporte gesperrt, ein Überholverbot für LKW ist auf der Bundesautobahn (BAB) A 103 angeord- net. Da ein Fortschreiten des Korrosionsprozesses der Spannglieder nicht ausgeschlossen werden kann, wird im folgenden Jahr eine Tragwerksergänzung aus Stahl unter die Brücke gebaut, um weiterhin die Sicherheit auch bis zum Ersatzneubau gewährleisten zu können. Frage 3: Wann werden die Baumaßnahmen zum Neu- bau der Brücke beginnen und wie lange werden die Bau- maßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für den Neubau der Brücke sein? Frage 5: Zu welchen Verkehrseinschränkungen wird es während der Bauzeit kommen? Frage 6: Zu welchen Einschränkungen des ÖPNV wird es während der Bauzeit kommen? Frage 7: Zu welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung in den umliegenden Straßen – insb. der Schloßstraße - wird es kommen? Frage 8: Ist mit einer Belastung des Gewerbebetriebes in der Schloßstraße durch ein erhöhtes Verkehrsaufkom- men zu rechnen? Frage 9: Zu welchen Belastungen für den Gewerbebe- trieb am S-Bahnhof Rathaus Steglitz und im Bereich Albrechtstr. wird es durch die Baumaßnahmen kommen? Frage 10: Mit welcher Unterstützung bzw. welchen Ausgleichsmaßnahmen können die Gewerbetreibenden rechnen? Antwort zu 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10: Fragen hinsicht- lich der Kosten, Dauer, verkehrlicher Einschränkungen und sonstiger Auswirkungen können erst nach dem Errei- chen einer gewissen Planreife beantwortet werden. Die Beauftragung erster Planungsleistungen wie Machbar- keitsstudien und Variantenuntensuchungen wird in 2015 angestrebt. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)