Drucksache 17 / 13 582 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 03. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2014) und Antwort Steuerhinterziehung durch Beamte II – Messen mit unterschiedlichem Maß? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf die Antworten zu den mit den Fragen 2 bis 7 der vorliegenden Schriftlichen Anfrage textgleichen Fragen 1 bis 6 der Schriftlichen Anfrage 17/13 250 vom 17. Febru- ar 2014 wird verwiesen. Der ergänzenden Bitte um Auf- schlüsselung der eingeleiteten Disziplinarverfahren nach den jeweiligen Jahren im Zeitraum 2011 bis 2013 (s. Frage zu 2.) sind die obersten Dienstbehörden, die für den nachgefragten Zeitraum eingeleitete Disziplinarverfahren gemeldet hatten, nachgekommen. 1. Welche obersten Dienstbehörden konnten für die Beantwortung der Dr. 17/13250 keine Daten auswerten und wie begründet sich dies? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft konnte wegen Umstrukturierungsmaßnah- men nicht zeitgerecht zuliefern und hat dies jetzt nachge- holt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung haben Fehlanzeige gemeldet. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz hat keine Erhebungen vorliegen und konnte wegen der knappen Zeit eine Auswertung der einzelnen Perso- nalvorgänge nicht vornehmen. Die Verwaltung des Abge- ordnetenhauses von Berlin teilte mit, das Abgeordneten- haus und seine Verwaltung werde vom Fragerecht der Abgeordneten nicht erfasst, eine Beantwortung der Fra- gen scheide daher aus. 2. Gegen wie viele Landesbeamte des Landes Berlin wurden in den Jahren 2011-2013 Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren eingeleitet? (bitte nach Jahren und obersten Dienstbehörden aufschlüsseln, dabei insbe- sondere die fehlenden Dienstbehörden aus Dr. 17/13250 berücksichtigen) Zu 2.: Insgesamt wurden im Land Berlin unter Be- rücksichtigung der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nachgemeldeten Disziplinar- vorgänge und nach Reduzierung der Fallzahlen aus dem Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport um einen Fall 939 Disziplinarverfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Disziplinargesetz (DiszG) eingeleitet. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft: 2011 193 2012 26 2013 21 Senatskanzlei: 2011 1 Senatsverwaltung für Finanzen: 2011 39 2012 9 2013 5 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: 2011 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport: 2011 252 2012 187 2013 205 3. Wie viele davon waren wegen außerdienstlichem Fehlverhalten im Privatbereich im Sinne des §2 Bln- DiszG? (Bitte nach Art des Fehlverhaltens darstellen.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 582 2 Zu 3.: Unter Berücksichtigung der von der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nachge- meldeten Disziplinarvorgänge lag in insgesamt 149 Fällen den Disziplinarverfahren außerdienstliches Fehlverhalten zu Grunde: In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft wurden in sechs Fällen Disziplinarverfahren wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens – nicht jedoch wegen eines Steuerhinterziehungsdeliktes - eingeleitet: Ungeordnete Wirtschaftsführung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Besitz von Kinderpornografie, Nötigung, Betrug, Betrugsversuch. 4. Gab es in den genannten Jahren Fälle, bei denen gegen Beamte des Landes Berlin Disziplinarverfahren wegen Delikten der Steuerhinterziehung eingeleitet wur- de? Wenn ja, wie viele waren dies und mit welchen Dis- ziplinarmaßnahmen wurden diese jeweils geahndet (falls eine Vielzahl von Fällen vorliegen sollte, bitte nach Höhe der Verkürzungen pro Veranlagungszeitraum gruppie- ren)? 5. Gab es in den Jahren 2011-2013 Fälle, bei denen gegen Beamte des Landes Berlin Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, in denen die Betroffenen eine Selbst- anzeige gem. § 371 AO vorgenommen haben? Wenn ja, wie viele waren dies und mit welchen Disziplinarmaß- nahmen wurden diese jeweils geahndet (falls eine Viel- zahl von Fällen vorliegen sollte, bitte nach Höhe der Ver- kürzungen pro Veranlagungszeitraum gruppieren)? 6. In wie vielen Fällen haben die Finanzbehörden des Landes Berlin den Dienstherren gem. § 30 Abs. 4 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) direkt über laufende Steuer- strafverfahren gegen einzelne Beamte des Landes Berlin informiert und in wie vielen Fällen davon wurden Diszip- linarverfahren eingeleitet? Wie viele Fälle davon betrafen Verkürzungen von 10.000 EUR oder weniger pro Veran- lagungszeitraum? 7. In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbe- hörden des Landes Berlin den Dienstherren gem. Nr. 15 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) über laufende bzw. abgeschlossene Steuerstrafverfahren gegen einzelne Beamte des Landes Berlin informiert und in wie vielen davon wurden Disziplinarverfahren eingelei- tet? Wie viele Fälle davon betrafen Verkürzungen von 10.000 EUR oder weniger pro Veranlagungszeitraum? Zu 4. bis 7.: Durch die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nachgemeldeten Dis- ziplinarvorgänge haben sich gegenüber der Beantwortung der o.g. Schriftlichen Anfrage keine Veränderungen erge- ben. Berlin, den 23. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2014)