Drucksache 17 / 13 588 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 08. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2014) und Antwort Warum braucht der Familienbeirat 300.000 Euro pro Jahr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Roten Nr. 1283 hat der Beirat für Familienfragen im Jahr 2013 102.000 Euro für Personal ausge- geben. Wie verteilen sich die Mittel auf die Leitung der Geschäftsstelle, auf die Projektleitung des Familieninfor- mationsportals, auf die Sachbearbeitung und auf die stu- dentische Mitarbeit? Zu 1.: Die Personalkosten des Berliner Beirats für Familienfragen setzen sich aus den Gehältern, dem Ar- beitgeberanteil Sozialversicherung, Fortbildungskosten und Kosten für die Berufsgenossenschaft zusammen. Bei den in der Roten Nr. 1283 aufgeführten Zahlen handelt es sich um Planungsdaten. Die Verteilung der Personalkos- ten hinsichtlich der tatsächlichen Gehälter 2013 der Mit- arbeitenden ist in der folgenden Tabelle aufgeführt: Mitarbeitende Arbeitgeberbrutto Leitung der Geschäftsstelle (orientiert nach TV-L, EG 13, Wiss. Mitarbeit) 45.700 Euro Projektleitung des Familienin- formationsportals (orientiert nach TV-L, EG 13, Wiss. Mitarbeit) 23.600 Euro Sachbearbeitung (orientiert nach TV-L, EG 8) 18.200 Euro Studentische Mitarbeit (orientiert nach TV-Stud II) 4.800 Euro (TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, EG = Entgeltgruppe, TV-Stud II = Tarifvertrag für studentische Beschäftigte II) 2. Wie setzen sich die Verwaltungskosten von 19.110 Euro zusammen? Zu 2.: Die Verwaltungskosten setzen sich aus den Be- reichen Geschäftsführung, Allgemeine Verwaltung (z.B. Postversand, Informationstechnische Unterstützung - EDV), Finanz- und Rechnungswesen (z.B. Erstellen des jährlichen Wirtschaftsplans, Budgetüberwachung und Erstellung von Monatsauswertungen), Zahlungsverkehr (z.B. Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschafts- prüferinnen und Wirtschaftsprüfer), Personalwesen (z.B. lfd. Abrechnungen und Wahrnehmung der Nachweis- pflichten des Arbeitsgebers) und Vertragswesen (z.B. Verträge mit Dienstleistern, Materialeingangs- und Rech- nungsprüfung) zusammen. Sie werden als Pauschale von 6,5 % des Zuwendungsbetrags ausgereicht. 3. Wie begründet der Beirat für Familienfragen die sehr hohen Betriebskosten von 19.110 Euro? a) Welche Möglichkeiten hat der Beirat in Erwägung gezogen, Betriebskosten zu senken? Zu 3.: Den Großteil der Betriebskosten des abgelaufe- nen Jahres 2013 in Höhe von rund 18.700 Euro bilden die Kaltmiete mit rund 7.600 Euro sowie die Mietnebenkos- ten mit rund 3.500 Euro. Zuwendungen sind wirtschaft- lich und sparsam zu verwenden. Die Angemessenheit der Betriebskosten des Berliner Beirats für Familienfragen ist daher auch Gegenstand der Prüfung des Verwendungs- nachweises. Eine Notwendigkeit zur Senkung ist, insbe- sondere im Zusammenhang mit dem seit 2012 zusätzlich übernommenen Projekt Familieninformationsportal, nicht gegeben. 4. Wie setzen sich die Kosten von 14.700 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit zusammen? a) Welche konkreten Ausgaben hat der Beirat für Familienfragen 2013 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit getätigt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 588 2 Zu 4.: Die Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Beirats für Familienfragen setzt sich aus den folgenden fünf Be- reichen mit Gesamtkosten von rund 15.600 Euro zusam- men: Bereich Kosten Lange Nacht der Familie 5.100 Euro Sport im Olympiapark 6.000 Euro Anzeigen Familienwegweiser Bezirke 3.000 Euro Anzeige VHS-Katalog 1.300 Euro Sonstiges 200 Euro Gesamt 15.600 Euro (VHS – Volkshochschule) 5. Wie viele und welche "Expertisen" hat der Familienbeirat 2013 zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingeholt? a) Wie setzen sich diesbezüglich die Kosten von 30.000 Euro zusammen? Zu 5.: Der Berliner Beirat für Familienfragen hat im Jahr 2013 eine Expertise zur „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Berlin“ beim Institut für Gerontologische Forschung e.V. in Auftrag gegeben. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 30.000 Euro sind durch den Arbeitsauf- wand im Rahmen der verschiedenen Arbeitsschritte zur Erstellung der Expertise, wie die Durchführung und Aus- wertung von Recherchen, Literaturauswertung, Experten- gespräche sowie die Erstellung eines Berichts mit Hand- lungsempfehlungen begründet. 6. Wie viele und welche "Expertisen" hat der Beirat für Familienfragen seit seiner Gründung eingeholt? a) Welche Kosten sind dabei pro Jahr entstanden? Zu 6.: Seit seiner Gründung im Jahr 2007 hat der Ber- liner Beirat für Familienfragen drei Expertisen eingeholt. Bis zum Jahr 2011 hat er zwei Expertisen in Auftrag gegeben. Dabei sind insgesamt folgende Kosten entstan- den: Expertise Kosten Auftragneh- mer „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Le- bensverlauf von Familien in Berlin“ 2008 18.445,00 Euro Institut für sozialwissen- schaftlichen Transfer „Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Familien-armut in Berlin“ 2010 21.186,00 Euro Institut für angewandte Demographie GmbH „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Berlin“ 2013 29.999,90 Euro Institut für Gerontologi- sche Forschung e.V. 7. Der Beirat für Familienfragen hat im Jahr 2013 300.000 Euro erhalten. Der Finanzierungsplan 2013 ent- hält aber Ausgaben von insg. 298.000 Euro. a) Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben des Familienbeirats im Jahr 2013 (Ist)? b) Insofern Mittel nicht verausgabt wurden: Was ist mit diesen geschehen? Zu 7.: Die tatsächlichen Ausgaben (Ist) betrugen im Jahr 2013 rund 292.000 Euro. Nicht verausgabte Mittel wurden vom Berliner Beirat für Familienfragen ord- nungsgemäß an das Land Berlin zurückgezahlt und sind somit dem Landeshaushalt zugeflossen. Eine anderweitige Verwendung durch die SenBildJugWiss gab es nicht. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss). Berlin, den 23. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)