Drucksache 17 / 13 590 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 09. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2014) und Antwort Dominicusstraße 5 - 9 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Prüft der Senat den Grundstücksverkauf „Dominicusstraße 5-9“ durch Vivantes ergebnisoffen mit dem Ziel, das Projekt der Enthospitalisierung am Ort oder standortnah zu erhalten? Zu 1.: Bei dem Grundstück Dominicusstraße 5-9 han- delt es sich um ein nicht mehr betriebszwecknotwendiges Grundstück einer privatrechtlichen Beteiligung des Lan- des Berlin. Dem Senat kommt daher keine eigene Zustän- digkeit hinsichtlich einer Überprüfung des Grundstück- verkaufs zu. Nach der Neufassung der Landeshaushalts- ordnung (LHO) vom 17.11.2013 greift in diesen Fällen das Selbstbefassungsrecht des Abgeordnetenhauses. 2. Wird der Senat dem Abgeordnetenhaus die Ergebnisse der Prüfung bis zum 30. April 2014 darlegen? Zu 2.: Der Senat wird den Sachstand bezüglich des Grundstücksverkaufs Dominicusstraße dem Abgeordne- tenhaus über den Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses bis zum 30. April 2014 berichten. 3. Prüft der Senat, wie u. a. von der BVV TempelhofSchöneberg gefordert, das Bieterverfahren zum Wohn- haus in der Dominicusstraße, auch unter Berücksichti- gung des derzeit im Raum stehenden Verdachts der Un- treue gegen den ehemaligen Vivantes-Chef bzw. des Verdachts der Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Finanzgeschäftsführer? Zu 3.: Es wurde ein rechtsanwaltliches Gutachten zur Prüfung des durchgeführten Bieterverfahrens in Auftrag gegeben. Vor dem Hintergrund des im Raum stehenden Verdachts der Untreue gegen den ehemaligen Geschäfts- führer von Vivantes wurde ein zweites rechtsanwaltliches Gutachten in Auftrag gegeben. Beide rechtsanwaltlichen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass das Bieterver- fahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 4. Sieht die Senatsverwaltung für Finanzen ein dringendes Interesse für das Land Berlin (§ 63 LHO Abs. 4) dieses Wohnhaus zu kaufen und an die Pinel gGmbH zu vermieten, damit die notwendige Versorgung von 40 Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in ihrem Sozialraum gewährleistet ist? Zu 4.: Sollte ein dringendes Interesse des Landes Ber- lin an dem Erwerb eines Grundstückes bestehen, kann die Senatsverwaltung für Finanzen oder der Hauptausschuss Ausnahmen gem. § 63 Abs. 4 LHO zu lassen. Grundlage dafür ist ein konzeptorientiertes Entwicklungsverfahren um den Fachbedarf und eine Finanzierungsunterlegung aus dem Etat der Fachverwaltung nachzuweisen. Der Senat sieht derzeit den Erwerb des Grundstückes fachlich nicht als zielführend an. 5. Wird der zuständige Senator, sollte keine Alternative für die 40 psychisch erkrankten Menschen gefun- den werden, den Aufsichtsrat von Vivantes anweisen, an die Pinel gGmbH zu verkaufen? Zu 5.: Der Aufsichtsrat ist als Gremium unabhängig und nicht weisungsgebunden. 6. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass die 40 Menschen mit psychischen Behinderungen in dem Wohn- raum auf einen Standort im Schöneberger Kiez angewie- sen sind, da sie die dort bestehenden Anlaufstellen (wie die Kirchengemeinde oder weitere Pinel-Treffpunkte) die vertraute Umgebung benötigen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 590 2 Zu 6.: Die Pinel gGmbH betreibt in der Liegenschaft Dominicusstraße 5-9 ein Angebot von intensiv betreutem Wohnen für psychisch schwerstkranke Menschen. Diese Personen benötigen aufgrund ihrer erheblichen Beein- trächtigungen eine Betreuung unter besonders stabilen Rahmenbedingungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Dominicusstraße 5-9 können Beschäftigungs- und Gruppenangebote nutzen, die die Pinel gGmbH in der Belziger Straße anbietet. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)