Drucksache 17 / 13 597 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 09. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2014) und Antwort Hält sich die Gruppierung „Junge Union“ an Recht und Gesetz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 8. April 2014 kam es in räumlicher Nähe des Flüchtlingscamps auf dem Oranienplatz in Berlin- Kreuzberg zu einer Versammlung, bei der mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung „Junge Union“ dem Innensenator ihre Dankbarkeit für seine Politik mittels eigens angefertigter Schilder/Plakate bekundeten. War diese Versammlung bei den zuständigen Behörden ordnungs- gemäß angemeldet? Wenn nein, wird gegen den Leiter der Versammlung wegen eines Verstoßes gegen das Ver- sammlungsgesetz ermittelt? 2. Wie viele Polizeikräfte welcher Einheiten bzw. Di- rektionen waren im Zuge der Versammlung eingesetzt? 3. Wie viele Polizeikräfte in bürgerlicher Kleidung waren im Zuge der Versammlung eingesetzt? 4. Kam es im Zuge der Versammlung zu Gewalttä- tigkeiten gegen Unbeteiligte oder Einsatzkräfte und/oder zu Sachbeschädigungen? 5. Kam es im Zuge der Versammlung zu Platzver- weisen, Festnahmen und/oder Personalienfeststellungen? Wenn ja, zu wie vielen Maßnahmen jeweils? Zu 1. bis 5.: Bei dem beschriebenen Ereignis handelte es sich nicht um eine anmeldepflichtige Versammlung. Es wurden von offenkundigen Mitgliedern der „Jungen Union “ eigeninitiativ mit Erinnerungsfotos vergleichbare Bildaufnahmen angefertigt. Die Fotoaufnahmen wurden durch die Polizei Berlin weder begleitet noch wurden polizeiliche Maßnahmen getroffen bzw. Strafermittlungs- verfahren eingeleitet. Besondere Vorfälle im Zusammen- hang mit diesen Fotoaufnahmen sind nicht bekannt ge- worden. 6. War der Innensenator im Vorfeld darüber infor- miert, dass eine Versammlung zur Dankbarkeitsbekun- dung für seine Politik in räumlicher Nähe des Flücht- lingscamps auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg stattfinden würde bzw. stand der Innensenator vor, wäh- rend oder nach der Versammlung in Kontakt mit Teil- nehmer/innen der Versammlung? Zu 6.: Der Innensenator war nicht über das beschrie- bene Ereignis vorab informiert. Im Übrigen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine anmeldepflichtige Versammlung handelte. Berlin, den 23. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2014)