Drucksache 17 / 13 601 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Umsetzung des Lehrkräftebildungsgesetzes: Wie will der Senat die Qualität der Fächer Kunst und Musik im Lehramt sichern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Sorge, dass das LBiG zu einer organisatorisch begründeten Verkürzung der künstlerischen Ausbildung führen wird und insbesondere unter der Einführung eines Praxissemesters die künstleri- sche Entwicklung in den Fächern Kunst und Musik leiden wird? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Senatsverwaltung, die inhaltlich gebotene Kontinuität der künstlerischen Ausbildung im Lehramtsstudium in den Fächern Kunst und Musik sicherzustellen? Zu 1. und 2.: Seit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Lehrerbildung im Winterse- mester 2004/2005 sind die Universitäten für die Ausbil- dung in der 1. Phase der Lehrerausbildung verantwortlich. Es ist Aufgabe der Universität der Künste, die Qualität der künstlerischen Ausbildung im Studium in geeigneter Weise sicherzustellen. 3. Wie will der Senat das hohe fachliche Niveau der Lehramtsausbildung in den Fächern Kunst und Musik gewährleisten, wenn Lehrkräfte an Schulen Hochschulun- terricht in der Masterphase erteilen dürfen, für den sie fachlich nicht hinreichend qualifiziert sind? Zu 3.: Personelle Ausstattung in den Fachbereichen und Einsatz von Personen in den Lehrveranstaltungen an der Universität der Künste sind Angelegenheit der Uni- versität. 4. Welche konkreten abweichenden Regelungen zum Studium der Fächer Kunst und Musik im Lehramt (§ 5 Absatz 2 LBiG) werden zurzeit in der Senatsverwaltung mit welchen Akteuren diskutiert? Zu 4.: Die Regelungen für das Lehramt an Grundschu- len, wenn ein künstlerisches Fach gewählt wird, werden im Entwurf der Lehramtszugangsverordnung, der dem Abgeordnetenhaus bekannt ist, festgelegt. Es handelt sich dabei um Regelungen, die im Vorfeld mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität der Künste auf verschiede- nen Ebenen diskutiert wurden. Die Lehramtszugangsver- ordnung war im Februar/März 2014 in der Anhörung. Die Universität der Künste war daran beteiligt. 5. Wann soll die entsprechende Rechtsverordnung dem Abgeordnetenhaus übermittelt werden? Zu 5.: Nach derzeitigem Sachstand wird von der Übersendung der Lehramtszugangsverordnung an das Abgeordnetenhaus Ende Mai 2014 ausgegangen. 6. Wie will die Landesregierung den künftigen Beruf des ISS-Studienrats attraktiv gestalten, wenn trotz glei- cher Anforderungen in der Lehramtsausbildung eine An- gleichung an die Besoldungsbezüge von Gymnasialstudi- enräten unterbleiben sollte? Zu 6.: Berufe wie „ISS-Studienrat“ oder „Gymnasialstudienrat “ gibt es nicht. Es gab nach dem früheren Lehrerbildungsgesetz das „Amt des Studienrats“. Nach dem Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014 gibt es das „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien “. Alle Absolventinnen und Absolventen der Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehr- amt erhalten eine entsprechende Lehrbefähigung und können in beiden Schularten eingesetzt werden. Die Ver- gütung der Lehrkräfte orientiert sich am Laufbahn- und Besoldungsgesetz. Die mit dem Lehrkräftebildungsgesetz reformierte Lehrkräfteausbildung hat somit keine unmit- telbare Auswirkung auf die Vergütung der Lehrkräfte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 601 2 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)