Drucksache 17 / 13 604 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Zukunftssicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin – wie geht es weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: „1. Wie ist der Stand der vom Senat angekündigten Aktivitäten zur Neuorientierung in der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, nachdem die SPD-CDU-Koalition in den Haushaltsberatungen für 2014/15 ein Moratorium für die Finanzierung auf dem Niveau von 2011 abgelehnt hat? 2. Wer hat die Federführung in dem Prozess zur Ent- wicklung des vom Senat angekündigten neuen Finanzie- rungsmodells für die Kinder- und Jugendarbeit und wie sind die Bezirke und Träger einbezogen? 3. Entspricht es den Tatsachen, dass die gegenwärti- gen Aktivitäten auf Landesebene zur Umstellung der Finanzierung darauf abzielen, einen einheitlichen Min- destpreis für die Angebotsstunde, unabhängig von der Trägerschaft des Anbieters (frei oder kommunal), zu entwickeln? 4. Wenn ja, welche Zielstellung wird mit dieser Überlegung eines allgemeingültigen Mindestangebots- preises verbunden und ist dies tatsächlich die Lösung der vom Landesjugendhilfeausschuss und den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen geforderten Systemumstellung in der Finanzierung der Angebote nach § 11 SGB VIII? 5. Welche Kriterien sollen einem zu entwickelnden Mindestangebotspreis zugrunde gelegt werden: die ver- fügbaren Haushaltsmittel oder die tatsächliche Kosten- entwicklung unter Berücksichtigung der Aufwendungen, die personell und sachkostenmäßig für ein qualitätsge- rechtes Angebot erforderlich sind? 6. Wie verhält sich der Senat zur Forderung, einheit- liche und allgemein verbindliche Mindeststandards für die sozialräumliche Ausstattung mit Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und deren Qualität zu entwickeln und einzuführen und was gedenkt er diesbezüglich zu tun?“ Zu 1. bis 6.: Die Finanzierung der bezirklichen Kin- der- und Jugendarbeit ist Bestandteil der Globalsummen- zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen an die Bezirke und unterliegt den hierfür einschlägigen Normen und Verfahrensgrundsätzen. Dies gilt auch für die inner- bezirkliche Verwendung der zugewiesenen Globalsum- men bei der Aufstellung und Bewirtschaftung von Be- zirkshaushaltsplänen. Globalsummen und Bezirkshaus- haltspläne unterliegen dabei der parlamentarischen Haus- haltsberatung und –beschlussfassung. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Budget- berechnung der beiden zentralen Produkte der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Globalsummenzuwei- sung („78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ sowie „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“) wird auf die Vorlage Bez 0056 C der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.03.2014 verwiesen, die derzeit im Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses beraten wird. In der Vorlage wird umfassend über den aktuellen Arbeitsstand der „Arbeitsgruppe zur Finanzierungssystematik in der Kinder- und Jugendarbeit“ berichtet, die sich mit entsprechenden Hinweisen des Rats der Bürgermeis- ter beschäftigt. Die Arbeitsgruppe wurde von der Ge- schäftsstelle Produktkatalog Bezirke unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie mit der Thematik erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter eingerichtet. Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)